Mietrecht: Schimmel an unlackierten Fenstern

Hallo,

in unserer Mietwohnung, wurden die Fenster ausgetauscht, da sie sich nicht richtig schließen und öffnen lassen. Dabei wurden allerdings teilweise unlackierte Holzfenster eingesetzt an denen sich jetzt Schimmel bildet.
Laut unserem Mietvertrag sind wir für Schönheitsreperaturen zu denen auch das Streichen von Fenstern gehört selbst verantwortlich, gilt das auch in unserem Fall?
Der Vermieter hat sich bei telefonischem Kontakt bisher immer bereit erklärt einen Mitarbeiter vorbeizuschicken, dies aber nie getan.
Jetzt würde ich gerne wissen ob sich ein weiteres nachhaken überhaupt lohnt.

Vielen Dank

Max Ordnung

Hallo,
erstens Ihr seit hier nicht zum streichen von Fenstern verpflichtet weil sie nicht getrichen wurden beim Einbau !! Zweitens , Die Fenster ( Qulitätsfenster) dürften garnicht schimmeln!! Schreiben an den Vermieter mit einer Mietminderung von 15% schicken ( von der Bruttomiete ). Frist stellen max 8 Tage und bei Nichteinhaltung Androhung von Ersatzvornahme.Beweise sichern (jeden Tag Fotos mit Aufdruch machen( Datum ).Zeugen nehmen( Freunde, Nachbarn), Die Mietminderung gilt auch Rückwirkend !!
Dies gilt ab den Tag als das Schreiben abgeschickt wird !! Er wird dann sagen es ist nicht richtig gelüftet wurden,5 Minuten Stoßlüftung am Tag reichen aus. Wenn Ihr die Fenster 2x am Tag 5 Min. lüftet ist das genug !! Bei einer Ersatzvornahme müßt Ihr das Geld aber ersteinmal vorstrecken und es dann mit der Miete verrechnen. Aber wenn Ihr die Miete kürzt, wird er vieleicht aufwachen. m.f.G.

Hallo Max,

zunächst mal Danke für Deine Anfrage.Ich bin zwar keine Expertin im Sinne von Fachanwältin für Mietrecht oder so, aber ich versuche mal, meine Meinung kund zu tun:

Zu Schönheitsreparaturen gehören sicher auch das Streichen der Fensterrahmen. Oft ist im Mietvertrag festgelegt, in welchem finanziellen Umfang das zu erfolgen hat. Also z.B. „bis 250 Euro der Mieter, darüber hinaus der Vermieter“.

Nun hat ja Euer Vermieter schon seine Bereitschaft signalisiert, das erledigen zu wollen mit dem Streichen. Aber darauf könnt und wollt Ihr ja nicht ewig warten.

Ich würde nochmal hinterher haken und dann selbst tätig werden. Verwahrt die Kassenbons für die Pinsel und die Farbe und sprecht ihn dann nach getaner Arbeit auf Übernahme der Materialkosten an. Ihr könntet dann ja argumentieren, dass es so billiger für ihn geworden ist, weil er ja nicht noch die Arbeitskosten zahlen muss.

Ich hoffe, meine Antwort hilft Euch weiter.

Herzliche Grüße

Micha

Hallo Max Ordnung,

wie lange ist die Reparatur schon her, habt ihr die Ausführung der Fenster bei eurem Vermieter bemängelt?
Da fehlt ja noch der Anstrich, für den ist der Vermieter zuständig.

Ihr könnt dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen, und dann eine Mietkürzung androhen.

Viel Erfolg und alles Gute
Volker weiser

Hallo,

ich kann hierbei leider nicht ausreichend wieterhelfen.
MvL

ja. scheinbar wurden die Fensterinstallation nicht fertig gestellt. So das ein Anspruch auf Fertigstellung besteht. Mängel dokumentieren, der Firma oder Vermieter eine Frist setzen und darauf hinweisen, das nach der Frist ein Fremdunternehmen beauftrag wird, und die Kosten hierfür in Rechnung gestellt werden. Denn das ist Ihr Recht, das sie die Mängel nach Ablauf einer Frist von jemand anderen beseitigen lassen können, auf dessen Kosten.

Viel Glück.

Hallo Max Ordnung,

sorry, bin leider keine Expertin.
Allerdings würde ich auf jeden Fall nachhaken, denn die Streicharbeiten an den Fenstern sind ja keine Schönheitsreparatur, sondern der Schimmel ist auf Mängel im Material der Fenster zurückzuführen. Wenn der Vermieter die Fenster von einer Firma hat einbauen lassen, kann er vor dieser aufgrund der Garantie eine Behebung des Schadens verlangen. M.E. ist das keine Schönheitsreparatur, sondern Qualitätsmangel.
Wie gesagt, bin selber Laie, aber ich würd dran bleiben!

Gruß
Pigee

Hallo Max,

generell ist es richtig das Sie für Schönheitsreparaturen selbst verantwortlich sind. Allerdings bezieht sich diese Mietklausel nur für den inneren Bereich der Wohnung. Der äussere Bereich muss vom Vermieter übernommen werden.

Selbstverständlich lohnt es sich weiter dran zu bleiben und den Vermieter nochmals zu kontaktieren. Es sollte auch in seinem Interesse sein da die Fenster neu sind und durch den Schimmelbefall zu verrotten drohen.

Allerdings würde ich dies an Ihrer Stelle nun schriftlich machen am besten noch per Einschreiben. Mit Fristsetzung zur Behebung bzw. besser zur Besichtigung von ca. 14 Tagen.

Es stellt sich hier auch die Frage, sind die Fenster komplett unbehandelt. Sprich aussen und innen? Das wäre ein fataler Fehler seitens des Glasers oder des Vermieters sofern er dieses so beauftragt hat.

Wünsche Ihnen viel Erfolg.

Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne weiter bei mir melden.

Gruss
Anja

Hallo,

für Mietrecht bin ich leider der falsche Ansprechpartner…

Hallo,

sind im Mietvertrag starre Fristen für die Schönheitsreparaturen vorgesehen?
Wenn ja, ist diese Regel nicht mehr zulässig und der Vermieter ist in der Pflicht.
Der Schimmel kann auch an lackierten Fenstern entstehen, wenn auch nicht so häufig. Eher ist das Problem die bessere Dichtigkeit; vorher wurde Schimmel gerade durch die Zugigkeit verhindert. Hört sich komisch an; ist aber leider so…
Konnte mich jetzt erst melden; bin gerade wieder aus dem Ausland zurück.

MfG

auf jeden fall nachhaken…es sind schließlich neue fenster…das ist sache des vermieters .

viel glück

mfg.anita