ich habe ein riesen Problem und weiß mir nicht mehr zu helfen:
Also folgendes, vor ein paar Monaten besichtigten wir eine noch voll möblierte Wohnung und entschlossen uns diese zu mieten. Der Mietvertrag wurde auch relativ schnell fertig gemacht und wir unterschrieben. Nun sind die alten Mieter endlich ausgezogen und wir bekamen einen Monat vor Mietbeginn die Schlüssel. Beim renovieren (Tapete abreißen usw.) stellten wir Schimmelbefall in fast jedem Raum der Wohnung fest. Der Vermieter ließ das dann alles beseitigen und neu verputzen was für uns allerdings bedeutete, daß wir nicht mehr weiter renovieren konnten weil diese Arbeiten erstmal beendet werden mußten und der neue Putz erstmal trocknen mußte. Zu unserem Problem mit dem Schimmel kam dann noch hinzu, daß das Bad voller Stockflecken war, dies ließ der Vermieter allerdings nicht entfernen, so daß wir es selber beseitigen ließen. In der Küche war der Fliesenspiegel nur bis zur Hälfte gefließt und darunter befand sich auch noch eine Schicht Fliesen. Auch dieses haben wir selber entfernen müßen weil der Vermieter sich nicht darum kümmerte. Nachdem wir nun endlich tapezieren konnten, der nächste Rückschlag, die Tapete hält auf dem frisch verputzten Stellen nicht. Ach, zu der Wohnung gehört noch ein Haushaltsraum und eine Abstellkammer die ebenfalls verschimmelt waren leider ist dort bis heute nicht neu verputzt worden.Die Fugen am Fenster sind ebenfalls schwarz auch dies habe ich dem Vermieter schon 2x mitgeteilt und er sagte jedesmal da müße er sich noch drum kümmern hat er aber nicht.
So, jetzt zu meinem eigentlichen Problem heute ist Donnerstag und kein einziger Raum in der Wohnung ist bis heute fertig weil entweder die Mängel nicht beseitigt wurden oder wir durch andere Umstände immer wieder Rückschläge hinnehmen mußten wie das die Tapete nicht hält. Am Samstag müßen wir aber aus unserer alten Wohnung raus weil sie gekündigt ist und müßen nun mit unseren beiden Kindern auf eine totale Baustelle ziehen. Als ich den Vermieter heute darauf aufmerksam machte daß das alles gar nicht zu schaffen war etc. da tat er so als wenn es ja nicht sein Problem wäre. Meine Frage wäre nun, was soll ich tun, einziehen muß ich da ja erstmal wo sollen wir auch sonst hin aber was für Möglichkeiten bleiben uns rechtlich jetzt. Für eine schnelle Antwort wäre ich euch echt tausendmal dankbar. Bin ziemlich verzweifelt.
An Ihrer Stelle würde ich mir eine andere Wohnung suchen .Ihr alter Vermieter wird sicher nicht böse sein , wenn er noch 1-2 Mieten von Ihnen bekommt .Dann können sie sich in Ruhe eine andere Wohnung suchen .Kündigen sie den geschlossenen Mietvertrag fristlos wegen Unbewohnbarkeit bzw / und wegen nicht vertragsgemäßen Zustands.Dokumentieren sie den Zustand fotografisch und nehmen einen Zeugen mit.Dann auf die Suche (diesmal mit offenen Augen ) nach einer neuen Wohnung.
Erstmal danke für die Antwort. Diese Idee ist uns auch schon gekommen doch leider hat unser alter Vermieter die Wohnung schon wieder neu vermietet also kommt die Variante nicht in Frage. Trotzdem danke.
Erstmal danke für die Antwort. Diese Idee ist uns auch schon
gekommen doch leider hat unser alter Vermieter die Wohnung
schon wieder neu vermietet also kommt die Variante nicht in
Frage. Trotzdem danke.
Solange sie noch in der Wohnung sind ,kann nicht schlimmes passieren .Sprechen sie mit Ihrem alten Vermieter.Es gibt immer einen Weg!Er wird sie definitiv weder im Guten noch im Bösen in kurzer Zeit auf die Straße setzen.
Hallo Celonifix,
das sind große Probleme, die gar nicht einfach zu beantworten sind. Trotz deiner ausführlichen Schilderung sind viele Fragen offen. Was steht im Mietvertrag? wurde ein Übernahmeprotokoll geschrieben, was ist zur Renovierung vereinbart? Mein Rat kann nur lauten, sofort morgen zu einem Anwalt für Mietrecht. Es muss geklärt werden, ob die Wohnung für euch und Eure Kinder so bewohnbar ist, warum ihr den Wohnungsschlüssel so spät erhalten habt, wer übernimmt die Kosten für Ersatzwohnraum, Wer übernimmt die Kosten für Handwerker, in welcher Höhe könnt ihr eine Mietkürzung vornehmen, welche Behördenstelle kann euch kurzfristig Wohnräume zur Verfügung stellen. Überlegt euch, ob ihr das Mietverhältnis aufrechterhalten wollt, es sieht so aus, als hättet ihr auch künftig viel Ärger mit dem Vermieter.
vielen lieben dank für deine Nachricht, tja das mit dem Anwalt habe ich mir auch schon überlegt.
Nein, ein Übergabeprotokoll wurde nicht geschrieben.
Wenn ich ganz ehrlich bin, möchte ich auch gar nicht mehr dort einziehen leider sieht mein Mann das ganze etwas anders. Ich komme gerade von dort und meine Schwägerin kam dann zu mir und sagte zu mir, ich will ja nichts sagen, aber im Schlafzimmer richt es voll muffig. Meine Befürchtung ist nun, das sich dort vielleicht wieder Schimmel bildet. Das ganze macht mich ganz krank und wir haben keine Zeit mehr.Ich weiß nicht mehr weiter. Das Badezimmer ist nicht nutzbar weil es auch noch total verdreckt und Schimmelfugen hat.
Die Übergabe will der Vermieter mit uns am Samstag machen wenn er uns auch die restlichen Schlüssel gibt zur Zeit spaziert er da ja noch ein und aus wie es ihm paßt.
Der Mietvertrag ist voll auf den Vermieter abgestimmt. So steht da z.B. Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe.
und
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.
Na so ist der feine Herr ja schön raus aus allem.
Liebe Grüße celinofix
Hallo und Oh Weia,
da stimmt ja einiges nicht und ich kann die Verzweiflung nachvollziehen.
Ich kann einfach nur raten, SOFORT einen FACHANWALT zur Rate zu ziehen, oder Mieterbund, aber Morgen früh direkt, es sei denn, andere haben eine Idee, wie Ihnen schnell geholfen werden kann, denn die Zeit reicht für einen normalen Weg nicht wirklich aus.
Letzlich bleibt wohl nichts anderes übrigen, von Allem Bilder machen! Und erstmal die Möbel einstellen und dann, falls es Morgen nicht funktioniert, Anfang nächster Woche einen Fachanwalt aufsuchen, denn wenn Vermieter so reagiert, bleibt einem wohl keine andere Wahl.
Thema Renovierung ist nicht unbedingt meine Fachrichtung, daher bitte ich zu entschuldigen, dass ich keine 100% gute Antwort abgeben kann.
Ich wünsche viel Erfolg und alles Gute, LG
Hallo celinofix,
es gibt Vertragsklauseln, die mit dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbar und damit ungültig sind. Doch auch in diesem Fall kann nur ein Anwalt helfen. Ich weiß nicht, wie groß die Stadt ist, in der ihr wohnt. Da ihr in den nächsten Tagen ausziehen müsst, versucht es beim Wohnungsamt. Vielleicht haben die eine freie Wohnung, die sie euch übergangsweise anbieten können. Besprich das alles mit deinem Mann, und frage den Anwalt auch, in welcher Form ihr die Kosten für die Grundsanierung vom Vermieter zurückerhalten könnt. Diese Sanierung sollte aber von einem Handwerkerbetrieb ausgeführt werden, schon wegen der Haftung. Ich denke, in diesem Zustand müsst ihr die Wohnung nicht abnehmen. Der Anwalt wird euch sagen, wie ihr vorgehen könnt. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Du wirst dich besser fühlen, wenn du weißt, dass du fachkundige juristische Hilfe bekommst. Wenn der Anwalt dir sagt, welches Ziel ihr anpeilen müsst, kannst du deine Kräfte bündeln und darauf zuarbeiten. Ich drück euch die Daumen.
Liebe Grüße
Ingrid
> was für Möglichkeiten bleiben uns rechtlich jetzt.
hmm, Mietvertrag abgeschlossen + eingezogen. ich kann den Vermieter gut verstehen und würde im geschilderten Fall lieber ihn vertreten.
na pünktlich und regelmäßig den vereinbarten Mietzins zahlen!
mein Tipp:
künftig Wohnqualitätsmängel immer schriftlich gerichtsverwertbarem Rückschein und sofort mit angemessener Fristsetzung melden. die Fristsetzung ist Voraussetzung die Grundmiete (nach Ablauf der Frist ohne, dass angefangen wurde die Wohnqualitätsminderung zu beheben), zu mindern.
Mängel der Wohnung schriftlich anrügen beim Vermieter.
Fristsetzung zur Mangelabstellung setzen - mit Ablehnungsandrohung. D.h., dass ihr nach Fristablauf die Restarbeiten selbst ausführen lasst, aber auf seine Kosten.
Mietminderung in Höhe der nicht nutzbaren Flächen SCHRIFTLICH anzeigen. Beispiel: wenn 2 Räume mit 30 m² von einer 100 m²- Wohnung nicht genutzt werden können= 30%. Wenn räume wie Bad oder Küche (die nicht ersetzbar sind) nicht genutzt werden können: den prozentualen Anteil verdoppeln bzw. androhen, dass ihr auf seine Kosten bis zur magelfreien Übergabe eine Pension in anspruch nehmen werdet. Aber bitte einen Anwalt einschalten!!!
Anders - und nur mit lieben Bitten - werdet ihr nicht weiterkommen.
Alles Gute!
Hallöchen,
dein Fall hat mich betroffen gemacht. Hast du Euer Problem inzwischen lösen können und wenn ja, wie? Gib mir doch gelegentlich mal eine Antwort.
LG
Ingrid