na Hallo,
ich habe da mal ein Problem.
Und zwar sind wir am 01.09.2009 in unsere Wohnung eingezogen. Am Anfang war auch alles bestens. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass ich frühestens die Wohnung am 31.08.2010 verlassen kann.
Man muss sich vorstellen, dass wir in einem Terrassenhaus wohnen und über meinem Wohnzimmer die Terrasse des Mieters über uns wohnt.
Eines Abends bemerkten wir, dass auf einer Seite in unserem Wohnzimmer die Wand nass ist. Von oben bis unten so ca. 40 cm breit. Es estand hieraus Schwarzschimmel. Sie haben versucht zu beheben nach 3 Monaten endlich mal und diese woche wurde es wieder so nass.
Kann ich denn eher aus der Wohnung raus oder muss ich bis 31.08.2010 warten??
Das ist ein Fall für einen Anwalt für Mietrecht. Als Sachverständiger darf ich in rechtlichen Fragen nicht eingreifen, dies obliegt allein nach gesetzlicher Regelung allein den Juristen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht.
Das ist eine rechtliche Frage. Kann ich leider nichts zu sagen. Würde ich den Mieterverein, einen Anwalt oder einen anderen Sachkundigen fragen.
Wasserschäden passieren. Meiner MEinung nadch muß der Verusacher, Vermieter, den Schaden in der Abdichtung beheben, dann den Schaden in der Wohnung regulieren. Die Wand muß getrockente werden, gemaltert… Für diese Zeit ist meiner Meinung nach eine Mietminderung mögliche. Ausziehen???
Ich finde es nicht schlimm unter der Terrasse des oberen _Nachbarn zu wohnen., Sie könnten ja auch direkt unter dem Flachdach wohnen. Das ist (fast) der gleiche Abdichtungsaufbau…
Sorry, für Rechtsfragen bin ich nicht der kompetente Ansprechpartner.
Hat denn Dein Vermieter kein Interesse daran, die Ursache der Nässe zu klären? Es geht ja um sein Eigentum.
Ob Du aus dem MV früher raus kannst, musst Du mit einem Anwalt abklären.
Tut mir leid da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Ich würde an deiner Stelle einen Rechtsanwalt fragen der sich mit Mietrecht auskennt.
Gruß Markus
na Hallo,
ich habe da mal ein Problem.
Und zwar sind wir am 01.09.2009 in unsere Wohnung
eingezogen.
Am Anfang war auch alles bestens. Im Mietvertrag wurde
vereinbart, dass ich frühestens die Wohnung am
31.08.2010
verlassen kann.
Man muss sich vorstellen, dass wir in einem
Terrassenhaus
wohnen und über meinem Wohnzimmer die Terrasse des
Mieters
über uns wohnt.
Eines Abends bemerkten wir, dass auf einer Seite in
unserem
Wohnzimmer die Wand nass ist. Von oben bis unten so
ca. 40 cm
breit. Es estand hieraus Schwarzschimmel. Sie haben
versucht
zu beheben nach 3 Monaten endlich mal und diese woche
wurde es
wieder so nass.
Kann ich denn eher aus der Wohnung raus oder muss ich
bis
31.08.2010 warten??
LG
Hallo,
mit Sicherheit liegt bei beweiskräftiger Dokumentation
der geschilderten Umstände ein Mietminderungsgrund vor,
ob und wann man ausziehen kann und wie hoch die
Mietminderung ggf. ausfällt, läßt sich nur in einem
Mediations- oder Gerichtsverfahren klären. Ein
Fachanwalt ist hier unverzichtbar, pauschale Antwort
ist nicht möglich, eine juristische Betrachtung ist,
wenn kein gütlicher Vergleich mit dem Vermieter erfolgt
unumgänglich.
Viele Grüße, VE
Dafür müsste man wissen, welche Ereignisse lt. Vertrag eine frühzeitige Kündigung rechtfertigen (ein recht ungewöhnlicher Vertrag übrigens - Knebelvertrag…). Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur bei Unbewohnbarkeit bzw. akuter Gesundheitsgefahr rechtens.
hallo,das ist ehr sache des mietrechts.versucht es direkt über den vermieter früher aus dem vertrag zu kommen.denke mal er kennt das problem mit der terasse.wenns nicht klappt hilft meist nur der anwalt. viel erfolg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Tut mir leid für die späte Antwort,aber ich denke mal das sowas am besten ein Anwalt für Mietrecht weiss.Im Gesetzesdschungel Deutschland ist sowas halt nicht einfach