Mietrecht, Schlüsselübergabe

Guten Tag,

ein großer, dubioser Wohnungsvermieter will von mir 3 Monatsmieten einklagen, doch ich bin gar nicht der Mieter?
Wie könnte denn ein Richterspruch aussehen?

Meine Mutter musste in ein Pflegeheim umziehen. Ich habe die Vollmacht und die Wohnung gekündigt, die jetzt besenrein ist, und ich die Schlüssel übergeben wollte. Die Schlüssel werden aber vor Vertragsende nicht angenommen, der Vermieter ist nun im Annahmeverzug. Ich habe 800 € Rente und kann mir das finanziell nicht leisten. Das Sozialamt zahlt Miete bis Wohnungsauflösung – was jetzt geschehen ist.
Die Vollmacht habe ich mittlerweile widerrufen.

Was denkt Ihr, ist das nur Angstmache vom Vermieter, muss ich vom Urteilsspruch was befürchten, ich denke nein, aber ein mulmiges Gefühl hab ich schon?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

wann wurde die Wohnung denn gekündigt und mit welcher Frist?
Normalerweise hat ein Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, womögich geht es darum?
Erkläre das Problem bitte etwas genauer.

Gruß,
Paran

Warum ist der Vermieter in Annahmeverzug, wenn der Vertrag noch nicht zu Ende ist? Du (bzw. deine Mutter) musst schon die Kündigungsfrist einhalten, auch beim Umzug ins Pflegeheim.

Was für Vollmacht, und was nun, gekündigt oder widerrufen? Du wirfst mit irgendwelchen Begriffen um dich, die gar nicht zum Sachverhalt passen. Vielleicht kannst du mal etwas herunterfahren und etwas genauer, aber ganz unaufgeregt, den Sachverhalt schildern.
Ergänzend zu @paran s Fragen

hätte ich auch noch ein paar Fragen:
Hast du die Wohnung gekündigt oder deine Mutter? Wenn du sie gekündigt hast, hattest du eine Vollmacht von deiner Mutter dazu? Das ist möglicherweise der Grund, warum sich der Vermieter nu an dich hält.

Was spielt das Sozialamt hier für eine Rolle? Zahlt es für dich oder für deine Mutter? Und was heißt „bis Wohnungsauflösung“ genau? Du könntest an sich ja die drei Monate Kündigungsfrist zur Auflösung benötigen, dann wäre das mit der Miete doch geklärt.

Nein, er hätte Anspruch darauf, Genaueres steht sicherlich auch im Mietvertrag (alternativ, wenn dazu im Mietvertrag nichts steht, gilt das BGB, und zwar § 574c: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html)

Gruß
Christa

1 Like

Das er Anspruch hat, weiss ich ja. Frage wäre, wer die Mieten bezahlt? Muss nicht sein Mieter bezahlen? Aber Mutters Rente geht ans Pflegeheim. Ich habe keinen Mietvertag mit dem.

Sicherlich meint er, dass er deine Mutter verklagen will. Und das wird er dann wohl auch tun.

1 Like

Ja genau, um diese Mieten geht es. Nur Mutters Rente geht ans Pflegehem, sie bekommt 120 € Taschegeld für Friseur usw.

Doch, aber deswegen fragte ich auch, ob er vielleicht einen Grund zu der Annahme hat, dass er dich und nicht deine Mutter verklagen müsste. Du solltest aber auch ALLES beantworten, was man dich fragt. Ich habe keine Lust, dir alles aus der Nase zu ziehen.

Ja, aber was soll denn dabei rauskommen? Mutter ist dement, ihre Rente geht ans Pflegeheim.

Was dabei rauskommen kann, das wäre zu beurteilen, wenn Du die gestellten Fragen beantwortest. Eine nach der Anderen:
Wer hat welche Wohnung wann zu welchem Termin gekündigt? Was ist dann geschehen? usw.

Hallo
Ich glaube auch, dass da noch einiges recht unsortiert ist, deshalb antworte bitte auf die Fragen, die dir gestellt werden.
Vielleicht hältst Du Dich an die Ökomenische Sozialstation vor Ort, die haben sicher Erfahrung und können Dir sagen, was Du tun musst.
Vielleicht hast Du auch etwas versäumt und Du weisst es nicht…


Viel Erfolg

Wenn der Vermieter dich auf Mietzahlung verklagt, obwohl du nicht Mieter bist, und wenn du keine Bürgschaft übernommen hast, und wenn du dem Gericht nach Zustellung der Klage deine Absicht anzeigst, dich gegen die Klage zu verteidigen, und wenn du dann dem Gericht gegenüber bestreitest, Mieter oder Bürge zu sein, so lautet das Urteil:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. (Dann noch Worte zur vorläufigen Vollstreckbarkeit)

Was denn auch sonst?

1 Like

Danke für die Antwort.
Genau, ich bin nicht der Mieter, habe auch keine Bürgschaft übernommen.
Die Miete muss meine Mutter zahlen, das weiß ich. Die Rente geht aber ans Pflegeheim. Wahrscheinlich sollte mich das gar nicht kümmern, woher der Vermieter sein Geld bekommt, würde mich aber interessieren.

Die Schlüssel machen mir mehr Sorgen. Wohnungsübergabe ist Mitte Juni, soweit korrekt.
Da ich nächste Woche ins Krankenhaus muss, danach Rhea usw., wollte ich die Schlüssel vor Vertragsende abgeben. Der Vermieter weiß anscheinend nicht, dass eine vorzeitige Schlüsselübergabe, keinen Einfluss auf die noch ausstehenden Mieten hat.

Der Vermieter hat über 90 % negative Bewertungen bei Trustpilot, daher habe ich niemanden, der das für mich erledigen möchte – schon wegen der Unterschrift, die bei Übergabe wohl geleistet werden muss.

Zunächst wird er wohl auf die Mietsicherheit zurückgreifen. Im Übrigen kann er mit einem Urteil gegen deine Mutter die Zwangsvollstreckung betreiben. Wenn bei deiner Mutter nichts zu holen ist, geht er leer aus, es sei denn, bei den Erben wäre später etwas zu holen.

Er weiß vermutlich, dass man ihm die vorzeitige Rücknahme der Wohnung, die sich ja in der Übergabe der Schlüssel ausdrückt, als konkludent geschlossenen Mietaufhebungsvertrag auslegen kann. Diese konkludente Vereinbarung kann man aber mit einer ausdrücklichen Vereinbarung vermeiden, nach der das Mietverhältnis eben nicht vorzeitig endet.

Im Interesse auch des Vermieters könnte folgende Regelung liegen:

  1. Der Vermieter nimmt die Wohnung vorzeitig zurück.
  2. Das Mietverhältnis endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  3. Sollte der Vermieter vorab neue Mieter finden, kann er die Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist neu vermieten; mit Ablauf des letzten Tages vor Beginn des neuen Mietverhältnisses endet das alte Mietverhältnis.

Der Vermieter hat ja nichts von seinen Ansprüchen gegen deine Mutter, wenn sie kein Vermögen und kein pfändbares Einkommen hat. (Ob sie es hat, weißt du besser als ich.)

2 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.