Mietrecht Schneebeseitigung

Hallo! Also ich wohne in einem Mehrparteien Haus. Es geht um die Schneeräumung dieses Winters.
Also bei uns hat das immer der Hausmeister bis jetzt gemacht, letzte Woche lag ein Zettel im Briefkasten von der Hausverwaltung, dass jeder Mieter der mit der Kellerreinigung dran ist auch in der Zeit Schnee räumen soll. Erstens ist das rechtens , einfach so en zettel wo wir aufgefor´dert werden?
Und zweitens in meinem Mietvertrag steht das bei den Nebenkosten Betriebskosten die Schneebeseitigung anteilig also Flächenmäßig abgerechnet wird. Also zahle ich ja dafür. Das es gemacht wird. So aber am Ende meines Mietvetrages steht jetzt die Hausordnung und da steht drinnen das ich schnee räumen muss! Was stimmt denn jetzt? Weil sonst zahle ich ja dafür was ich selbst dann mache?
Danke schonmal.

Hallo,
die Hausverwaltung kann die Verteilung der Nebenkosten (hier Schneeräumung)jeweils zum neuen Abrechnungszeitraum neu regeln. Die Mieter müssen hierüber selbstverständlich informiert werden. Die Schneeräumung in der Hausordnung steht sehr wahrscheinlich in einer Standard-Hausordnung und da steht dies normalerweise drin. Das hätte man bei Räumung durch den Hausmeister streichen müssen.
Du solltest bei der Hausverwaltung nachfragen, wie das in Zukunft abgerechnet wird. Die Kosten für die Schneeräumung müssen dann in Zukunft wegfallen.

Gruß
Udo

Hallo Casopaia,

zur Schneebeseitigung gilt, was im Mietvertrag steht, und zwar im Vertrag sowie in der Hausordnung. Wenn darin der Mieter verpflichtet wird, die Schneeräumung zu übernehmen, ist es richtig, wenn die Hausverwaltung dies formlos schriftlich mitteilt. Selbstverständlich musst du die in der Betriebskostenrechnung aufgeführten Aufwendungen für Schneereinigung ab dem 1.10. dann nicht mehr zahlen. Verträge für Schneereinigung laufen immer vom 1.10. bis 31.03. des Folgejahres. Doch Vorsicht, wenn dann jemand fällt und sich verletzt, bist du haftpflichtig. Räumpflichtig bist du 1/2 Stunde nach Beendigung des Schneefalls. Wenn du berufstätig bist, kannst kann diese Zeiten nicht einhalten. Deine Haftpflichtigkeit kannst du abdecken mit einer Versicherung.
Bitte vergleiche aber vorher noch einmal den genauen Text im Mietvertrag und in der Hausordnung. Wenn hier Widersprüche bestehen, lass dich vom Mieterverein beraten. Es wäre möglich dass dieser Passus dann komplett ungültig ist.
Wenn du wirklich fegen musst, dann überlege dir, ob du eine Firma beauftragst (Preisvergleich, was billiger ist). Ich drück dir die Daumen.

Beste Grüße
Ingrid

Die Schneeräumung gehört meines Wissens nach zu der Verkehrssicherungspflicht, und die obliegt dem Eigentümer.

Deswegen ist das auch in Ihrem Mietvertrag nebenkostlich geregelt.
Außerdem wäre es unverhältnismäßig, dass derjenige der an der Kellerreinigung dran ist, Schnee räumen muss. Und alle anderen vielleicht davon verschont bleiben, weil kein Schnee liegt.
Zum Schluß finde ich die Ankündigung per Handzettel als einen Versuch die Mieter zu verunsichern.
Ich würde es auf einen Koonflikt mit der Hausverwaltung ankommen lassen und den Zettel ingnorieren.
Notfalls hilft eine Anfrage beim Mieterschutzbund. (www.mieterschutzbund.de?)

JA es ist Rechtens. Natürlich wird nur das Beräumen durch dritte anteilmäßig berechnet.

Hallo casopaia
wende dich bitte schriftlich an die Hausverwaltung und teile ihnen mit, dass die Schneeräumung in den Betriebskosten beinhaltet ist.
Somit nich bereit bist die Schneebeseitigung durchzuführen.
Die Hausordnung kommt erst dann zum tragen, wenn die Schneebeseitigung nicht in den Betriebskosten angerechnt wird.
Liebe Grüße
Heike

Hallöchen casopaia,
hier möchte ich meine Stellungnahme noch ergänzen.

Wenn du lt. Mietvertrag oder Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, zum turnusmäßigen Schneefegen und Streuen verpflichtet bist, musst du diese Verpflichtung auch ausführen. Zur Reinigung gehört der Bürgersteig (auch Eisbeseitigung und das Fegen von Laub,der Hauseingang und der Weg zu den Mülltonnen auf einer Breite von 1 - 1,5 Meter. Die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung geht von morgens 7 Uhr bis abends 20 Uhr. Nach Ende des Schneefall muss mit einer 1/2 Stunde Frist geräumt werden. Bei Dauerschneefall hat der Mieter während des Tages die Reinigungs- und Streuarbeiten zu wiederholen. Wer z. B. wegen Berufstätigkeit nicht zuhause ist, muss für eine Vertretung sorgen. Die Gerichte stellen ziemlich hohe Anforderungen an die Schnee- und Eisbeseitigungpflicht.

Bitte prüfe anhand deines Mietertrages, wer die Kosten und Anschaffung für die Arbeitsgeräte und das Streumaterial zu übernehmen hat. Ist das nicht ausdrücklich geregelt, haben der bzw. die Mieter gemeinsam dafür zu sorgen, dass dies vorhanden ist. Grundsätzlich gilt zwar, dies gehört zu den Pflichten des Vermieters, doch die zur Reinigung verpflichteten Mieter haben selbst für Geräte und Streumittel zu sorgen, wenn diese nicht vorhanden sind. Bezüglich der Haftpflicht gibt es eine Einschränkung. Wenn die Kosten für Personenschäden über die Gebäudehaftpflicht abgedeckt sind, für die du ja anteilig über die Betriebskostenabrechnung bereits bezahlst, haftest du nur bei Vorsatz. Trotzdem können in einem Schadensfalls noch erhebliche Schadensersatzansprüche auf dich und/oder die anderen Mieter zukommen. Vielleicht könnt ihr Mieter euch drauf einigen, gemeinsam eine Firma zu beauftragen. Versuche in diesem Fall, dass die Firma mit jedem Mieter anteilig abrechnet, sonst rennst du bei den Mietern hinter deinem Geld her. Gibt es evtl. einen rüstigen Rentner im Haus, der diese Pflicht gegen Bezahlung übernimmt?

Schreibst du mir mal, was du unternommen und was du erreicht hast? Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Beste Grüße
Ingrid

Hallo,
leider kann ich Ihnen hierbei keinen wirklichen Rat geben. Das ganze kommt mir ziemlich suspekt vor und ich bin auch fast der Meinung, dass es nicht rechtens ist. Jedoch kann ich Ihnen nur dazu raten, mit diesem Problem mal bei einem Mieterverein vorzusprechen. Man kann beim Mieterverin auch einiges klären ohne Mitglied zu sein.

Gruss ichselbst42

rechtens , einfach so en zettel wo wir aufgefor´dert werden?
Und zweitens in meinem Mietvertrag steht das bei den
Nebenkosten Betriebskosten die Schneebeseitigung anteilig also
Flächenmäßig abgerechnet wird. Also zahle ich ja dafür. Das es
gemacht wird. So aber am Ende meines Mietvetrages steht jetzt
die Hausordnung und da steht drinnen das ich schnee räumen
muss! Was stimmt denn jetzt? Weil sonst zahle ich ja dafür was
ich selbst dann mache?
Danke schonmal.

Hallo!
Grundsätzlich ist erst einmal der Wohnungs- oder Hauseigentümer für die Geh- und Nebenwegreinigung zuständig und verantwortlich. In einer Eigentümergemeinschaft ist jeder Eigentümer dafür verantwortlich.
Man kann das Ganze auch vereinfachen, haben wir jedenfalls in unserer Eigentümergemeinschaft (8 Parteien) gemacht: wir haben eine „Schneekarte“ gefertigt, (laminiert), die, wenn eine Partei bei Schneefall dran war, dieser die Karte Abends an den nächsten Mitbewohner weitergibt; und wenn dieser wieder Schnee beseitigen mußte, sie auch an den nächsten Mitwohner weitergibt. Das heißt im Umkehrschluß: jede Partei ist immer nur für ein Tag dran solange es schneit und nicht eine ganze Woche: das ist nicht gerecht ! Bei ständigem Schneefall sollte man auf jedenfall mehrmals streuen und ca. dreimal am Tag versuchen den Schnee zu beseitigen.
Leider werden die Straßen durch die Kommunen nicht immer regelmäßig gestreut und gereinigt !!! Von den Mitbürgern wird es aber so verlangt.
Und nun „Viel Spaß“ beim „Schneeschieben“.
MuMaBottrop