wir haben einen befristeten Mietvertrag im Kanton Schwyz , der bis zum 31.Sep.2011 , also noch 14 Monate laeuft . Unser Vermieter will die Wohnung nun verkaufen .Muss der Kaeufer den Vertrag honorieren , auch wenn er selbst in die Wohnung einziehen will ?
Hi Tengi,
ich glaube ich verstehe dich nicht richtig.
Du meinst der Käufer des Hause soll euch eine Art „Schadensersatz“ zahlen, wenn ihr früher aus der Wohnung raus sollt? LG