Hallo,
ich habe noch mal eine Frage zum Mietrecht. Wir wohnen mit unserer Familie in einem gemieteten Haus. Ab Januar wohnen wir zwei Jahre in Australien. Für diese zwei Jahre haben wir ein Familie, der wir das Haus untervermieten. Hausbesitzer ist einverstanden.
Rechtlich werde ich somit jetzt zum VERmieter. Kann ich mit der Untervermieter einen Vertrag abschließen, der fest zwei Jahre läuft. Oder geht das gar nicht, verstößt das vielleicht gegen die guten Sitten.
Das Problem ist nämlich, wenn es den Untermieter nach einem halben Jahr danach ist, woanders hinzuziehen, stehn wir da am anderen Ende der Welt und machen ein langes Gesicht. Ich würde mich also gern absichern, dass wir auch zwei Jahre in Ruhe dort unseren Geschäften nachgehen können, ohne gezwungermaßen vorher wieder herkommen zu müssen.
Kann so was rechtlich regeln?
Danke für jeden Tip
Gunter
vom rechtlichen her, sind Untermietverträge als Zeitverträge zulässig. Ich sehe aber das Problem darin, ob man sich auf den Untermieter verlassen kann! Das mußt genau prüfen. Welche Schadensersatzklausel du einbaust, solltest mit einem erfahrenen Anwalt abklären. Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Laß Dich beraten; es könnte sich ggf. lohnen.
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in dem Fall würde ich Klaus voll und ganz Recht geben .
Zeitmietverträge sind absolut zulässig ,jedoch an bestimmte formale und inhaltliche Vorschriften gebunden .
Das Geld für eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall gut investiert.!!

Heiner
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und vergess blos nicht strom, telefon, gas etc. abzumelden, sonst kann es teuer werden und du sitzt unter umständen bei rücvkkehr in einer dunklen kalten wohnung ohne telefon…
und wenn ihr mit möbeln vermietet, abklären was im schadensfalle passiert,
ja, und eine saftige kaution täte nicht schaden.
gruß
sonja