Mietrecht - Spühlmaschiene

meine Freund hatte eine Wohnung - teilmöbliert mit Einbauküche - angemietet.
Nach 6 Monaten hatte er fristgerecht gekündigt - In der zeit in der er in der Wohnung lebte hatte er die eingebaute Spülmaschine nicht ein Mal benutzt. Das Spülbecken ist nicht fest an der Arbeitsplatte verankert, so das Wasser in die Schränke und auf die Spülmaschine gelangen konnte. In dem wissen das das Wasser an der Spüle vorbei in die Schränke gelangen kann hatte er setz mit Bedacht am Spülbecken Hantiert.

Nun 5 tag vor Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter festgestellt das die Spülmaschine nicht funktioniert. Der Vermieter hat die Schlüssel einbehalten und angedroht das er auf kosten meines Freundes eine neue Spülmaschine anschaffen wird.
Wir wissen nicht mal ob der Stecker eingesteckt ist oder nicht – außerdem war der Vermieter schon vor der gemeinsamen Besichtigung in den letzten Tagen in der Wohnung ohne das Wissen des Mieters.

Nun meine Fragen: kann der Vermieter eine neue Maschine fordern ?
Und hat mein Freund nicht das Recht selbst nach der Maschine sehne zu lassen ?

Hallo!

Wie stellt man es eigentlich an, in der Überschrift „Spühlmaschiene“ zu schreiben und dann im folgenden Text richtig „Spülmaschine“ ?

Dafür dann aber andere Unleserlichkeiten einzufügen ?

Wer sagt,etwas sei vom Mieter beschädigt worden,der muss das auch beweisen.

Und Austausch des Geschirrspülers gegen Neugerät ist überhaupt nicht möglich,weil nur der Zeitwert ersetzt werden muss,wenn Mieter den Schaden verursacht hat.
Und ein einfaches „Kaputtgehen“ während der Mietzeit durch Verschleiss oder Zufall ist halt Pech,aber das des Vermieters.
Hier würde ja nicht mal die berühmt-berüchtigte „Kleinreparaturklausel“ greifen,weil die Kosten pro Schadensfall für eine Reparatur zu gering sind.
Dafür kommt kaum ein Servicetechniker ins Haus und legt Hand an.

Ein Vermieter darf die Mieträume nicht unerlaubt betreten. Er hat nicht mal einen Zweitschlüssel zu haben !
Macht er es doch,begeht er eine Straftat.

mfG
duck313