Mietrecht; Stellplatz vor Garage

Hallo liebe Experten,

Person A bewohnt schon seit 8 Jahren eine Wohnung im OG eines Zweiparteienhaus, im EG wohnt die Vermieterin.
Zu der Wohnung gehört eine Garage mit Stellplatz davor. Die Garage neben der von Person A gehört zu der Wohnung der Vermieterin und ist von ihr an Person B vermietet. Person B ist nun verstorben und Person A hat die Anmietung der zweiten Garage angefragt. die Vermieterin hat sich gegen eine erneute Vermietung entschieden, hat aber Person A die Nutzung des Stellplatzes auf Dauer angeboten und somit einen mündlichen Vertrag darüber geschlossen.
Nun hat sich die Vermieterin von den Nachbarn gegenüber überreden lassen, doch die Garage zu vermieten und Person C hat sie angemietet. Die Vermieterin hat dies getan ohne Person A noch mal zu fragen bzw. über den bereits vergebenen Stellplatz davor zu sprechen.
Welche Rechte hat Person A in diesem Fall? Kann Sie auf den Stellplatz bestehen bzw. die Kündigung der Garage bei Person C fordern, da die Anfrage zur Anmietung als erster erfolgt ist?
Aktuell stellt sich Person A aus Kulanz nicht mehr vor die Garage um der Vermieterin (die schon älter und nun völlig verzweifelt ist) keine Probleme zu bereiten. Fair findet Person A das allerdings nicht und würde gerne den zweiten Stellplatz weiter nutzen wie vereinbart bzw. die zweite Garage anmieten.

Danke im Voraus.

Dann belasse es doch dabei.
Was willst Du einer alten Frau und dazu noch Deiner Vermieterin unnötig Schwierigkeiten machen?
Dumm gelaufen aber jetzt hast Du wenigstens die Möglichkeit Dich in der Situation anständig zu verhalten und Dich als besserer Mensch zu fühlen.

Abgesehen davon finde ich es sowieso abwegig bzw. skurril einen Stellplatz vor einer anderweitig vermietbaren Garage anmieten zu wollen. Das fordert Probleme geradezu heraus und widerspricht jedem normalen Menschenverstand.

Rechte hast Du nur, wenn Du sie auch beweisen kannst.

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Besser kann man das nahezu nicht formulieren!
Also halt Dich daran und erspar Dir und den anderen Beteiligten, Zank und Verdruß!
Ramses90

Wenn Du hier weiter vorgehen willst, wird es am Ende um die Frage gehen, wer hier was beweisen muss und kann. Und da wärst Du dran, einen nur mündlich geschlossenen Vertrag über eine zudem recht skurile Regelung zu beweisen, wie @Cook1 schon geschrieben hat. Denn, wer würde schon einen Stellplatz vor einer Garage isoliert vermieten, die dadurch dann unbrauchbar wird? Da werden dann die Zweifel an der Existenz eines solchen Vertrages selbst dann vermutlich überwiegen, wenn man noch einen Ohrenzeugen aufbieten könnte. Ggf. käme man auch zu einer Auslegung der Vereinbarung in Richtung „Nutzung des Stellplatzes vor der Garage bis diese wieder vermietet wird“.

Aber selbst wenn man die Existenz eines solchen Vertrages ohne entsprechende Einschränkung belegen könnte, sollte man nicht vergessen, dass es hier nicht um Wohnraummietrecht geht, und insoweit eine solche Vereinbarung dann auch recht problemlos wieder gekündigt werden könnte. D.h. der Sieg wäre dann nur von kurzer Dauer.

Insoweit sollte man hier lieber akzeptieren, dass sich die Sache mit dem Stellplatz vor der 2. Garage erledigt hat und beim nächsten Mal einen schriftlichen Vertrag mit eindeutigen Regelungen zum Umfang der Nutzung und Dauer des Vertragsverhältnisses sowie Kündigungsmöglichkeiten schließen.

Hallo,

warum benötigt A einen Garagenstellplatz und zwei zusätzliche Stellplätze? Hat Familie A so viele Fahrzeuge?

Gruß
Tobias