Hallo in die Runde,
meine Frage wird vielen in Mietrecht als auch seit langem in Mietverhältnissen lebenden Menschen als einfach und klar erscheinen, mir ist es als „Mietneuling“ allerdings nicht, daher meine Frage.
X bewohnt ab September 2011 eine Wohnung, diese wird X wohl im September 2012 bereits verlassen müssen, da X im Staatsdienst arbeitet und regelmäßigen Versetzungen unterworfen ist(X ist im Ausbildungsabschnitt und daher diesen Versetzungen quer durch das Bundesland BAYERN unterworfen).
Wenn X sich die 3 Monate Kündigungsfrist anschaut, wird es wohl für ihn darauf hinauslaufen, Ende Mai zu kündigen, um Ende August seinen letzten Miettag zu haben.
Ist es aber für den Vermieter möglich, wenn er Ende Mai seine Kündigung erhält, bereits z.B. im Juli einen Nachmieter zu präsentieren und X dann vorzeitig aus der Wohnung zwingen kann?
Danke für die Antworten.
Gruß
M.