Guten Tag,
jemand hat nachdem dessen Heizanlage inkl. Warmwasserversorgung im letzten Winter komplett ausgefallen ist und dieser weder eine Hausverwaltung noch einen Hausmeister als Ansprechperson hat…der Vermieter lebt im Ausland und ist nur schriftlich zu erreichen…sich im Web erkundigt was er nun rechtlich machen darf.
Lt. Mieterverein darf man in sogenannten Notfällen in denen kein Ansprechpartner da oder zu erreichen ist, eine Firma beauftragen und dann die Kosten vom Vermieter einfordern bzw von den Mietzahlungen einbehalten.
Dies tat er dann auch und die Anlage wurde repariert. Die Kosten hierfür hat derjenige in mehreren Teilbeträgen einbehalten können und eine Ratenzahlung mit der Firma vereinbaren wollen - diese wurde jedoch abgelehnt.
Jetzt hat diese Firma denjenigen angezeigt wegen Betrug da er 2 Jahre zuvor die EV abgegeben hat.
Nach unprofessionellem Rechtsempfinden war er jedoch berechtigt und somit auch glaubhaft in der Lage die zu erwartende Rechnung zu begleichen ( Sicherheit - die Mietleistungen )…das die Rechnung letztendlich nicht beglichen wurde ist zwar nicht richtig, aber eigentlich ein anderer Fall…oder?
Mit der Bitte um Hinweise ob die Anzeige gerechtfertigt ist bzw wie die Person sich nun verhalten soll, verbleibe ich dankbar
MfG
Hallo!
die Anlage wurde repariert. Die
Kosten hierfür hat derjenige in mehreren Teilbeträgen
einbehalten können und eine Ratenzahlung mit der Firma
vereinbaren wollen - diese wurde jedoch abgelehnt.
Die Reihenfolge in der Schilderung legt folgende Frage nahe: Hat der Mieter/Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten bzw. bei Auftragsvergabe gesagt, dass er nur häppchenweise bezahlen wird? Oder hat der Auftraggeber den Heizungsmenschen nach getaner Arbeit mit der eigenwilligen Zahlweise überrascht? Das ist nämlich eine der ganz sicheren Methoden, Auftragnehmer gründlich sauer zu fahren.
Nach unprofessionellem Rechtsempfinden war er jedoch
berechtigt und somit auch glaubhaft in der Lage die zu
erwartende Rechnung zu begleichen …
Wenn man von vornherein, also schon bei der Auftragsvergabe, Ratenzahlung vereinbart und der Auftragnehmer ist damit einverstanden, ist alles in Ordnung. Sagt der Auftraggeber aber erst nach Ausführung der Arbeit und Erhalt der Rechnung „Ätsch, ich zahl’ nur in Raten, dauert ein paar Monate“, ist solches Verhalten ganz sicher nicht in Ordnung. Zu den Bedingungen hätte der Heizungsmensch den Auftrag möglicherweise nicht angenommen und fühlt sich betrogen. Bei einem kleinen Betrieb reichen u. U. schon wenige solcher unseriös agierenden Kunden und der Laden kommt in ernsthafte Nöte. Dass der womöglich persönlich haftende Inhaber einen dicken Hals bekommt und dies den faulen Kunden spüren lässt, ist nachvollziehbar.
Gruß
Wolfgang