Hallo liebe Experten,
ich wohne in einem Studentenwohnheim und zahle dementsprechend eine sehr geringe Miete, in der bereits alle Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung etc.) enthalten sind. Allerdings ist das Wohnheim schon sehr alt und weist leider einige Mängel auf.
Das größte Problem stellt das Duschen dar: das Wasser ist nie gleichbleibend warm, sondern schwankt im Sekundentakt zwischen viel zu heiß und eiskalt. Die Temperatur richtig einzustellen ist unmöglich, entweder man verbrüht sich, oder erfriert unter der Dusche. Dieser Mangel wurde dem Hausmeister bereits mehrfach mitgeteilt, jedesmal kam aber nur als Antwort, dass die Anlage alt sei und das Problem im ganzen Haus besteht und auch nicht behoben werden kann. In anderen Wohnungen ist das Problem allerdings nicht gegeben. Dennoch kümmert man sich nicht darum.
Das zweite Problem ist die Heizung bzw. Fenster und Balkontüre, die scheinbar nicht richtig abgedichtet sind, weshalb die Temperatur im Winter im Zimmer bei nur 16 Grad liegt (Heizung läuft auf höchster Stufe Tag und Nacht). Ich habe mir schon einen Heizlüfter besorgt, der im Winter fast dauernd läuft, kann aber ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, so viel Strom zu verschwenden.
Bisher war ich noch recht zurückhaltend, was meine Forderung nach Behebung der Mängel angeht, zumal ich ja auch wirklich nicht viel bezahle. Aber muss ich deshalb wirklich all das dulden? Andererseits kann ich wohl nicht auf den Austausch der Warmwasseranlage bestehen, nur weil ich kein gleichbleibend warmes Wasser beim Duschen habe. Gibt es für Studentenwohnheime ein besonderes Mietrecht bzw. kann ich dennoch darauf bestehen, diese Mängel zu beheben?
Danke schon mal vorab an alle, die mir weiterhelfen können.