Mietrecht Studentenwohnheim - Heizung & Warmwasser

Hallo liebe Experten,

ich wohne in einem Studentenwohnheim und zahle dementsprechend eine sehr geringe Miete, in der bereits alle Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung etc.) enthalten sind. Allerdings ist das Wohnheim schon sehr alt und weist leider einige Mängel auf.
Das größte Problem stellt das Duschen dar: das Wasser ist nie gleichbleibend warm, sondern schwankt im Sekundentakt zwischen viel zu heiß und eiskalt. Die Temperatur richtig einzustellen ist unmöglich, entweder man verbrüht sich, oder erfriert unter der Dusche. Dieser Mangel wurde dem Hausmeister bereits mehrfach mitgeteilt, jedesmal kam aber nur als Antwort, dass die Anlage alt sei und das Problem im ganzen Haus besteht und auch nicht behoben werden kann. In anderen Wohnungen ist das Problem allerdings nicht gegeben. Dennoch kümmert man sich nicht darum.
Das zweite Problem ist die Heizung bzw. Fenster und Balkontüre, die scheinbar nicht richtig abgedichtet sind, weshalb die Temperatur im Winter im Zimmer bei nur 16 Grad liegt (Heizung läuft auf höchster Stufe Tag und Nacht). Ich habe mir schon einen Heizlüfter besorgt, der im Winter fast dauernd läuft, kann aber ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, so viel Strom zu verschwenden.

Bisher war ich noch recht zurückhaltend, was meine Forderung nach Behebung der Mängel angeht, zumal ich ja auch wirklich nicht viel bezahle. Aber muss ich deshalb wirklich all das dulden? Andererseits kann ich wohl nicht auf den Austausch der Warmwasseranlage bestehen, nur weil ich kein gleichbleibend warmes Wasser beim Duschen habe. Gibt es für Studentenwohnheime ein besonderes Mietrecht bzw. kann ich dennoch darauf bestehen, diese Mängel zu beheben?

Danke schon mal vorab an alle, die mir weiterhelfen können.

Liebe Ratsuchende,
tut mir leid, mit Studentenwohnheimen kenne ich mich nicht aus.
Schreibe Deinem Vermieter (Studentenwerk?), setze eine Frist zur Mängelbeseitigung und drohe mit Mietminderung. Zumindest wäre es einen Versuch wert.
Viel Glück!

Hallo Tina909,

da wird vermutlich nicht viel zumachen sein, außer eine andere Wohnung nehmen.
Da die Wohnung so alt ist, kann vermutlich auch die Heizung und die restlichen Installationen nicht ohne hohem wirtschaftlichen Aufwand auf den heutigen Standart gebracht werden.
Was steht im Mietvertrag? Wird dieser nach den Gestzen des WEG geregelt? Dann würde es natürlich anders aussehen, dann muß der Vermieter eine Temperatur von 22 Grad C liefern.
Erkundigen Sie sich mal ob das Gebäude nicht unter der Vorgabe (Gesetz)liegt, das Gebäude heizungstechnisch umzurüstet. Hängt von der Größe und dem Alter ab.
Der Mieterbund hilft Ihnen sicher dabei.
Gruß fred

Hallo Tina,

was die Mängelbeseitigung betrifft gibt es keine Spezialregelungen für Wohnheime.

Wegen der undichten Tür und der Fenster steht Dir ein Instandsetzunganspruch zu. Den VM unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Zudem ankündigen, daß die Mietzahlung bis zur Mängelbeseitigung nur unter Vorbehalt erfolgt.
Nach erfolglosem Fristablauf die Miete angemessen kürzen, wobei eine Minderung wohl nur in den Wintermonaten in Betracht kommt, da dann konkrete Beeinträchtigungen vorliegen.
Daneben kann nach Fristablauf auch auf Mängelbeseitigung geklagt werden.

Dieses Prozedere gilt grundsätzlich auch für die schwankende Warmwasserversorgung. Da die Warmwasserversorgung wohl in anderen Wohnungen keine Probleme aufwirft, scheint mir dies keinen unüberwindbaren Mangel darzustellen.

Das Problem ist halt, daß Du selbst aktiv (Klage) werden mußt, wenn der VM nicht reagiert. Um ihn zum Handeln zu zwingen hilft halt die daneben vorzunehmende Mietminderung.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Sorry,
bin gerade erst von einer Reise zurück und denke, dass jemand die Frage bereits zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet hat.
MfG

Ich bitte um Entschuldigung für meine verspätete Antwort.
Also: grundsätzlich Mangel melden, Frist einfordern, Miete kürtzen.
Das hilft meistens