Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin in eine zum großteil untapazierte Wohnung eingezogen. Die ich dann selbst tapaziert habe, leider ist an manchen stellen etwas Luft unter der Tapete, z.B. an der Dachwölbung.
Jetzt ziehe ich aus und der Vermieter besteht darauf das die Tapete wieder runter kommt.
Im Mietvertrag steht dazu nichts außer das die Wohnung besenrein zu übergeben ist.
Ist der Vermieter im Recht?
Im Normalfall würde ich die Tapete einfach abmachen um beiden Seiten Stress zu ersparen aber es ist zeitlich einfach nicht möglich.
Vielen Dank
Hallo,
ich denke nicht, dass in diesem Fall die Tapete wieder runter muss. Im Zweifelsfall wird das ein Gericht klären müssen. Zur eigenen Sicherheit kann ich nur raten das ganze zusammen mit Zeugen in Bildern festzuhalten.
LG Andreas Karthan
Hallo, wenn im Mietvertrag Besenrein steht gilt auch nur das…nicht verunsichern lassen…
MfG
Hallo,
kenne die Rechtssprechung zu dem Thema nicht.
Finde aber die Forderung des Vermieters nachvollziehbar udn würde das auch fordern.
Keine Zeit interessiert da wenig, dann muss man einfach eine Handwerker beauftragen. (Vermieter kann auch nicht sagen keine Zeit um Heizöl fürs Mietobjekt zu kaufen)
Gruß
David
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin in eine zum großteil untapazierte Wohnung eingezogen.
Die ich dann selbst tapaziert habe, leider ist an manchen
stellen etwas Luft unter der Tapete, z.B. an der Dachwölbung.
H
Jetzt ziehe ich aus und der Vermieter besteht darauf das die
Tapete wieder runter kommt.
Im Mietvertrag steht dazu nichts außer das die Wohnung
besenrein zu übergeben ist.
Ist der Vermieter im Recht?
Im Normalfall würde ich die Tapete einfach abmachen um beiden
Seiten Stress zu ersparen aber es ist zeitlich einfach nicht
möglich.
Vielen Dank
Hallo,
also wenn im Mietvertrag nichts zu Schönheitsreperaturen steht dann muss auch garnichts gemacht werden!Dann wird nur besenrein übergeben und das wars.Ja viele Vermieter versuchen zu tricksen.Die Tapete muss nicht entfernt werden.
LG Angela
Hallo,
wenn im Mietvertrag dazu nichts geregelt ist, kannst Du die Wohnung eigentlich so übergeben, wie Du sie seinerzeit übernommen hast. Würde in deinem Fall bedeuten ohne Tapeten. Ich denke der Vermieter kann Dir die Entsorugng der Alttapeten noch nachträglich in Rechnung stellen. Deshalb wäre es sicherlich das Einfachste, den Rotz einfach wieder von der Wand zu reißen. Schau mal bei § 556 BGB Entferngungspflicht vor der Übergabe nach.Da sind z. B. Auf- und Einbauten etc. geregelt. Ob das auch für Tapeten gilt, kann ich nicht sagen. Vielleicht könntest Du mit dem Nachmieter eine Einigung dahingehend erzielen, dass dieser gegen einen kleinen Obulus die Wohnung auch mit den beuligen Tapeten übernimmt.
Hoffe, etwas geholfen zu haben und vebleibe
MfG
Sabine Kruse
Hallo
soweit nichts von Renovierung im Mietvertrag steht kannst du die Wohnung so verlassen wie du Eingezogen bist.
Mfg
hallo neutronenschubser,
bin kein mietexperte. soweit ich das von meinen kindern weiß, muss die wohnung wieder in den ursprungszustand zurückversetzt werden, in deinem fall also tapete ab. es will ja nicht jeder nachmieter eine „blümchentapete“. wenn es zeitlich nicht hinhaut und im mietvertrag steht, würde ich ggf. mit dem vermieter sprechen, mich darauf beziehen und die wohnung lediglich besenrein hinterlassen. ansonsten müßte was im vertrag stehen.
hoffe, ich konnte dir wenigstens einen kleinen rat geben.
gruß schnueffel
Hallo
Ist der Vermieter im Recht?
Ich weiß es nicht, ich bin kein Experte für Mietrecht. Wenn dann für Wohngeld.
Was ich denke: Einerseits steht natürlich nichts weiter im Mietvertrag, aber unter besenrein versteht man meiner Meinung nach nicht renovierungsbedürftig. Und das ist die Wohnung ja mit einer blasigen Tapete.
Na, hier nach dieser Definition werde ich auch nicht schlauer:
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete34.html
Es gibt ja die Verpflichtung zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen, und die müssen sicher fachgerecht (also ohne Blasenbildung) durchgeführt werden. Insofern könnte man eventuell erwarten, dass die Wohnung entweder tapetenfrei oder aber in bewohnbarem Zustand ist. Was steht denn im Mietvertrag über Schönheitsreparaturen?
Das sind aber nur Denkanstöße. Bitte richtigen Experten befragen.
Viele Grüße
Wenn man in dieser Sache den Anwälten für Mietrecht folgt, dann müssen Sie die Tapeten nicht entfernen.
Aber lesen Sie bitte selbst:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Hallo Schubser,
soweit mir bekannt ist, bist Du verpflichtet die Wohnung so zu übergeben, wie Du sie übernommen hast.
Es sei denn es gibt Absprachen, welche aber festgehalten sein müssten.
Grüße Knorbel
Hallo,
meiner Meinung nach, ist die Wohnung in dem Zustand wieder abzugeben wie Du sie bezogen hast.
Das heisst, wenn diese teilweise unrenoviert, sollte die von Dir angebrachte Tapete, auch wieder entfernt werden.
Eine Möglichkeit ist, die sich sehe, wenn Dein Nachmieter keine Probleme mit der Tapete hat, dann kannst Du diese natürlich an den Wänden lassen.
Ist der Vermieter im Recht?
Ja ich glaube das dieser im Recht ist. Ich würde einfach mit dem Vermieter reden und den Nachmieter entscheiden lassen.
Viele Grüße
Die ich dann selbst tapaziert habe, leider ist an manchen
stellen etwas Luft unter der Tapete, z.B. an der Dachwölbung.
Jetzt ziehe ich aus und der Vermieter besteht darauf das die
Tapete wieder runter kommt.
Im Mietvertrag steht dazu nichts außer das die Wohnung
besenrein zu übergeben ist.
Ist der Vermieter im Recht?
Schönheitsreparaturen sind vom Mieter fachgerecht durchzuführen. D.h. es muss nicht unbedingt ein Malermeister kommen, wenn man die Arbeiten selbst ordentlich macht.
Im Normalfall würde ich die Tapete einfach abmachen um beiden
Seiten Stress zu ersparen aber es ist zeitlich einfach nicht
möglich.
Bitte zunächst im Mietvertrag schauen, wie die Schönheitsreparaturenklausel formuliert ist. Starre Fristen (3-5-7 Jahre) sind ungültig und der Vermieter muss sich um die Schönheitsreparaturen kümmern.
Wenn Du weniger als 4 Jahre in der Wohnung gewohnt hast, und im Mietvertrag wirklich nur steht „besenrein“ dann mußt Du nicht neu tapezieren. Obwohl man verpflichtet ist, die Wohnung in DEM Zustand wieder zu übergeben wie man sie übernommen hat.
Um Ärger zu vermeiden, würd ich die Tapete allerdings runter reißen.
Hallo,
der Vermieter ist vmtl. nicht im Recht.
Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, dann darf sie auch unrenoviert verlassen werden. Eine Renovierung verlangt er jedoch gar nicht.
Besenrein heißt auch nur ausgefegt und sonst nix. Kein Dübelloch zumachen - nix…
Wenn er die Wohnung wieder vermietet, dann kann der neue Mieter die Wohnung herrichten wie er will und dazu gehört dann auch das Entfernen der Tapete, wenn es ihm nicht gefällt.
Du musst aber mal genau den Mietvertrag lesen, was da drin steht
Gruß Ina-w
Der Mietvertrag schreibt in der Regel vor, wann welche Renovierungsarbeiten zu machen sind.
Beginn der Fristen ist der Tag des Einzugs. Wenn Sie in eine nicht renovierte Wohnung eingezogen sind, kann der Vermieter davon ausgehen, dass Sie renovieren. Wenn Sie dann 10 Jahre darin wohnen, ist ein gewisser Prozentsatz der erneuten Renovierungskosten von Ihnen zu tragen.
Es kommt auf Ihren Mietvertrag an.
MfG
Ulla
Hallo,
also üblicherweise übergibt man die Wohnung so wie man sie erhalten hat. Wenn dazu im Mietvertrag nichts steht, kannst du eigentlich machen was du willst. Solltest du jedoch keinen Streit um deine Kaution riskieren wollen, solltest du lieber abtapezieren.
Grüße Spykidsgirl