Mietrecht - Telefonanschluss

Liebe/-r Experte/-in,

im August bin ich mit meiner Freundin zusammen gezogen.
Wir haben bei 1&1 auch schon einen Internet Anschluss beantragt.
Als der Telekom Techniker die Dose freischalten wollte, haben wir gemeinsam festgestellt, dass das Kabel, welches aus der Dose kommt, abgeschnitten in der Kammer liegt und somit nicht zum Verteiler in den Keller geht.

Der Vermieter bemüht sich eine Lösung zu finden. Tatsache ist: Ich zahle schon seit 3 Monaten Miete und Internet Gebühren (Flatrate), habe aber noch immer keine Telefonleitung in meiner Wohnung.
Die Dose habe ich bei der Wohnungsbesichtigung gesehen, wurde aber nicht im Gespräch mit eingebunden und steht auch nicht im Mietvertrag.

Frage: Gibt es ein Grundrecht, sodass dieser Telefonaschnluss vorhanden sein MUSS? oder kann es sein, dass der Vermieter mich damit alleine lässt und ich für die Arbeit und die Kosten selber aufkommen muss?

Dass Stromkabel und Wasserrohre in der Wand liegen steht schließlich auch nicht im Mietvertrag…

Der Vermieter tut zwar was, lässt sich aber, nach meiner Ansicht, zuviel Zeit und ich hätte langsam gerne Telefon und Internet.
Wenn es ein Grundrecht gibt, kann ich dann eine Mietkostenverringerung verlangen?
Oder ist das nur ein Gefallen, den der Vermieter mir dort tut und ich für (m)einen Telefonanschluss selber aufkommen muss?

Habe auch schon in Erfahrung gebracht, dass weder 1&1 und die Telekom die Kabel verlegen.
Das kann nur ein Elektromeister machen, der den Auftrag allerdings vom Vermieter bekommen muss.

Der Vermieter versucht ein vorhandenes Kabel in meinen Wänden zu finden, um Dieses zu verlängern. Schließlich hatten alle Vormieter auch Telefon und Internet (!) (Worüber auch öfter gesprochen wurde, nach der Unterschrift des Mietvertrages, leider nur mündlich).

Wenn er dies nicht findet, will er, dass ein Elektriker neue Kabel zieht.
Kann er selber enscheiden, welchen Weg man nun einschlägt? Auch wenn dadurch meine Wände aufgeschlagen werden müssen und für mich Arbeit und Kosten entstehen?

Soviele Fragen sind offen und ich weiß als unerfahrener Mieter leider nicht, was mir zu steht und was nicht…

Über helfende Antworten wäre ich sehr erfreut :smile:

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Paul Gol

Hallo,
ob es nun ein wirkliches Grundrecht gibt, das in der Wohnung einen verfügbaren Telefonanschluß geben muß, davon gehe ich mal nicht aus, weiß es nicht
wirklich!
Ich würde dem Vermieter eine Frist von ab Datum der Zustellung von zwei Wochen stellen und mit einer Mietminderung in Höhe von 5 % drohen, mehr wird nicht drin sein und die Kosten des 1&1 Anschlusses ihm ab diesem Datum auferlegen.
Also, je schneller Sie handeln, umso schneller sollte das Problem behoben sein.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, viel Erfolg, lG

Dieses Recht auf einen Telefonanschluss hätten Sie nur, wenn er im Mietvertrag explizit erwähnt wäre. Ein Grundrecht auf einen Telefonanschluss in der angemieteten Wohnung gibt es natürlich auch nicht.

In einer Zeit, in der immer mehr Telefonate und Internetanwendungen übers Handy und über Kabel Deutschland & Co. abgewickelt werden, wird der Gesetzgeber mit Sicherheit auch nichts daran ändern.

Hätten Sie den Telefonvertrag bei der Telekom abgeschlossen, würde die Leitung auch von denen gelegt werden. Da Sie sich einen Billiganbieter ausgesucht haben, liegt die Beauftragung und Bezahlung für das Kabel einzig und allein bei Ihnen.

Ich weiß nicht ob man den Anspruch auf eine Telefonleitung und Internet hat. Es ist aber möglich auf eigene Kosten eine Leitung legen zu lassen, dass steht einem zu, denn Telefon und Internet sind heute Standard. Habt Ihr Kabel ?? Es ist auch möglich, Unitymedia macht das, Telefon und Internet darüber zu beziehen.