es gibt zwar schon ein paar Einträge zu diesem Thema, aber dies sind alle schon etwas älter (von 2002, 2004 …) und ich gehe davon aus, dass sich seither sicherlich einiges im Mietrecht geändert hat.
Folgendes:
Wir sind eine WG, die in einer sanierten Altbauwohnung (in Leipzig) wohnt. Der Vertrag wurde im März 2004 unterzeichnet, allerdings kennt keiner von uns noch irgend jemanden von den Erstunterzeichnern.
Im Übergabeprotokoll ist vermerkt, dass der Teppich in einigen Zimmern sehr fleckig ist, ich gehe also davon aus, dass er lange vor 2004 verlegt wurde. Nun haben wir inzwischen 2011 und der Teppich sieht (wie es eben bei 4 Leuten so ist) benutzt aus, außerdem müffelt es deshalb in den Zimmern ein wenig (das kann ich deshalb so gut beurteilen, weil in einem Zimmer vor einem Jahr der Teppich herausgenommen und die darunterliegenden Dielen abgeschliffen und geölt wurden - ein Unterschied wie Tag und Nacht).
Nun meine Frage:
Haben wir das Recht für die Zimmer sowie den Flur einen neuen Teppichbelag auf Kosten des Vermieters einzufordern?
Ich danke im vorfeld für hilfreiche Antworten,
jubdidudei
Teppich ist normalerweise immer Mietereigentum und wird nicht vom Vermieter ersetzt. Also muss das Übergabeprotokoll echt älter sein. Liegt euch eine privatrechtliche Vereinbarung mit den Mietern von vor 2004 vor? Denn ich vermute eher das ihr das übernommen hat, weil kein Vermieter ernsthaft Teppich in Stand setzten möchte.
Im folgendem gehe ich jetzt aber mal davon aus, dass der Teppich wirklich Vermietersache ist:
In solchen Fällen denke ich kann man das Gespräch mit dem Vermieter suchen inwieweit er euch entgegenkommen würde. Einen neuen Teppich wird er denke ich nicht zahlen, wenn dann PVC. Aber da du meintest, dass ihr Dielen drunter habt, wäre das wirklich ein Rückschritt. Ich würde euch empfehlen, dass ihr eine 2-monatige Nettokaltmietfreiheit vorschlagt und im Gegenzug dazu die Dielen schön abschleift
Ich weiß jetzt nicht inwieweit ich helfen konnte, aber einfach mal in Verhandlung gehen mit dem Vermieter hilft in solchen Fällen meistens mehr, bevor man das ganze Mietrecht umherwirbelt.
Mir ist natürlich sehr an einem unproblematischen Austausch mit der Hausverwaltung gelegen, dennoch will ich mich im Vorfeld über unsere möglichen Rechte informieren, damit ich mit entsprechenden Argumenten auftreten kann und es zu einer schnellen Einigung kommt.
Im Übergabeprotokoll (für die jetzige WG von 2004) ist Teppich als Bodenbelag der Mieträume vermerkt. Eine privatrechtliche Vereinbarung mit den Vormietern gibt es leider nicht.
Der Teppich im Flur ist verklebt (außerdem scheint darunter Belag gegossen worden zu sein - Estrich? - wobei es auch noch knarzt - also Dielenreste?), in meinem Zimmer aufgelegt (den Zustand der Dielen kenne ich nicht), im Nachbarzimmer bereits entfernt. Dort wurde jedoch der Parkettboden nicht abgeschliffen. Es sind aber auffallende Gebrauchsspuren erkennbar. Dort scheinen eine Putzwanne sowie ein Farbeimer gestanden zu haben. Wir gehen davon aus, dass die Handwerker bei der Renovierung unvorsichtig vorgegangen sind, keine Plane untergelegt haben und entsprechend der Parkettlack sowie die Oberfläche abgetragen worden sind - jedoch nur an dieser einen Stelle. An allen anderen - auch in meinem Zimmer - befinden sich zahlreiche Farbkleckse.
Mit einem Abschleifen der Böden kann ich mich sehr anfreunden. Nur für den Flur hätte ich keinen Vorschlag.
Ein Austausch mit den anderen Mietparteien des Hauses ist leider auch nicht gewinnbringend, da jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat und jeweils anders renoviert/saniert bzw. im Urzustand belassen wurde. Lediglich die Hausverwaltung ist die gleiche.
Moin jubdidudei
Ich muß dir leider sagen , dss ich kein Jurist bin.Meine Antworten sind nur Mutmaßungen und im Falle eines Rechtsstreites ohne Bedeutung…außer, das ich noch zur Haftung heran gezogen werde.
Mein Tipp
Nicht auf das Recht pochen, sondern beim Verm. freundlich anfragen und evt. Hilfe bei der Lösung des Problems anbieten.Hat ne echte Chance auf " klappt schon"
Also wie gesagt, dann muss die Hausverwaltung einen neuen Boden reinlegen bzw der Eigentümer. Teppich wird es aber bestimmt nicht. Die günstigste Alternative ist PVC/Linoleum, vllt hab ihr dabei eine Mitspracherecht. Unsere Wohnungsbaugesellschaft legt das immer in Laminatoptik und man erkennt den Unterschied nur daran, dass es wärmer und weicher ist. Einfach mal googlen… Wenn ihr euch bereit erklärt die übrigen Zimmer abzuschleifen habt ihr wirklich eine gute Grundlage eine positive Entscheidung zu beeinflussen, denn abgeschliffene Dielen heben den Wohnwert (später mal den Neuvermietungswert) enorm… Theoretisch ist es euer Recht den Boden vom Vermieter instandsetzen zu lassen, aber je mehr ihr selbst vorschlagt, desto mehr mitentscheidungsrecht habt ihr dann später.
Kurz und knapp, JA ein Bodenbelag gilt nach 10 Jahren als abgenutzt und muss vom Vermieter, auf Verlangen, erneuert werden. Gilt sowohl für Teppich als auch für Laminat. (Bei Teppich auf jedenfall, allein schon aus hygienischen Gründen , bei Laminat je nach Zustand) Wenn dieser nach 10 Jahren noch aussieht, wie zwei Jahre alt, dann wird der Vermieter wohl nicht so ohne gerichtlichen Entscheid darauf eingehen. Dazu verpflichtet wäre er aber. Es gibt auch zahlreiche Urteile dafür, sollte sich euer Vermieter querstellen, dann drucke diese aus und halte sie ihm unter die Nase. Kann ja nicht sein, das Miete und Miete und Miete kassiert wird, aber nichts davon wieder reinvestiert wird.
nach so kurzer Zeit noch nicht. Nach 30 oder 20 Jahren wäre das gut machbar und natürlich vom Zustand abhängig. Aber trotzdem mal beim Vermieter nachfragen, kostet ja nichts. Vllt. hat er gerade seinen spentablen Tag. Rechtlich wird es schwer, ich würde immer von vorsätzlicher Beeinträchtigung ausgehen.
wenn der Teppich mitvermietet wurde, dann muß der Vermieter ihn auch erneuern. Allerdings gelten hier nur normale Abnutzungsspuren, z.B. wenn der Teppich aufgrund von Beanspruchung halt einfach dünner wird oder reißt. Flecken sind ja meist eigentverschudelt und der damit verbundene Geruch natürlich auch
Ich würde den Vermieter einfach mal darauf ansprechen. Eine Rechtsgrundlage, die besagen würde, dass ein Teppich nach X Jahren erneuert werden muß, ist mir nicht bekannt.
Hallooo erst mal,
die Rechtsprechung geht davon aus, das ein Teppich nach 10 Jahren verwohnt ist und dann vom Vermieter erneuert werden muß.(Kostenlos!)Allerdings darf der Teppich keine Brandlöcher, Rotweinflecken oder sowas aufweisen. Jedenfalls gehört die Erneuerung des Teppichs nicht zu den Schönheitsreparaturen. OLG Hamm 30 Re Miet, WM91,248
oder AG Köln, Az: 213C 501/97
Wär evtl auch eine Lösung: Vom Baumarkt einen Teppichwäscher ausleihen und in zwei Stunden schaut die Sache besser aus und riecht auch besser. Kosten ca. 30 Euro.
Aber versuchs mal mit dem Vermieter. Viel Erfolg!
vielen Dank für die Anfrage, ich versuche die Frage mit bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Ich gehe davon aus, dass ihr in der WG nicht mehr die ersten Mieter seid und keiner von euch den ursprünglichen Mietvertrag besitzt bzw. kennt. Laut deiner Aussage gibt es jedoch ein Übergabeprotokoll mit dem Hinweis, dass Teppiche bzw. in einem Zimmer der Teppichbelag schon erhebliche Flecken aufweist.
Als erstes würde ich ein sachliches und ruhiges Gespräch mit dem Vermieter suchen und anfragen, ob der Teppichbelag vom Vermieter verlegt worden ist, z.B. Spannteppich oder ob die vorherigen Mieter eventuell diesen nur auf die Dielen geklebt haben. Ebenso wäre es nicht schlecht eine Kopie des Mietvertrages zu erhalten, denn ohne diesen wisst ihr auch über vielleicht andere wichtige Dinge nichts, was die Wohnung betrifft.
Je nachdem, wie der Vermieter sich äußert, wenn er für die Verlegung des Teppichbelages zuständig war und ist, dann müsst ihr auf alle Fälle dem Vermieter schriftlich eine Mängelanzeige zukommen lassen, mit den Sachen, z.B. Teppichbelag, welche unansehnlich, nicht mehr auf herkömmliche Weise zu reinigen sind oder sogar defekt sind. Am besten ihr macht für euch, als Beweis, eine Liste und noch einige Fotos, dann seid ihr auf der sicheren Seite. In diesem Fall ist eindeutig der Vermieter in der Pflicht, die Mängel (Teppichbelag) zu beheben. Er müsste dann diesen erneuern. Tut er dies nicht, könnt ihr bis zur Behebung des Mangels eine Mietminderung begründen (ich weiß jedoch nicht wieviel Prozent ihr mindern dürftet, evtl. beim Verbraucherschutz oder Mieterverein nachfragen).
Sollte sich jedoch herausstellen, dass Vormieter diesen nur auf die Dielen geklebt haben, dann könntet/müsstet ihr diesen entfernen und könnt je nach Wunsch, die Dielen in Ordnung bringen oder aber wieder neuen Teppichbelag verlegen. Dann jedoch auf eure eigenen Kosten.
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen.
Freundliche Grüße
1monchen
Hallo,
mmh, ein sehr spezieller Fall. Mir sind keine Regelungen bekannt, in welchem Tournus ein Teppich ausgetauscht werden muss. Er gehört zur Mietsache, soviel ist klar und darf von Ihnen nicht einfach entfernt oder erneuert werden!
Sie sollten sich an den Vermieter wenden, mit der Bitte sich den Teppich anzusehen und zu entscheiden, ob sich eine Reinigung durch eine Fachfirma lohnt, oder ob der Teppich ausgetauscht werden muss. Der Vermieter kann dann allerdings entscheiden, welcher Teppich verlegt wird. Wenn Sie mitentscheiden möchten, bieten Sie an, sich an den Kosten zu beteiligen.
Viel Erfolg!
die frage ist ob der vermieter den teppich überhaupt als teil der mietsache ansieht.
wie war es denn als du deine dielen geschliffen hast? hast da den vermieter um erlaubnis gefragt? wirst du bei auszug neuen teppich verlegen? … sicher nicht.
zu vermuten ist, dass eure anfrage nicht zum erfolg führt. allen haben den teppich über jahre abgenutzt also solltet ihr alle nun auch was zur verbesseung beitragen.
fragen könnt ihr euren vermieter natürlich. ich würd aber nciht zu fordernd auftreten … wozu geschirr zerschlagen wenn man grundsätzlich zu frieden ist … ;o)
Nur weil im Übergabeprotokoll der Teppichboden erwähnt wird, heißt es nicht, dass er zum Mietumfang gehört. Es kommt bei einem eventuellen Recht auf Ersatz auf den Inhalt des Mietvertrages an. Ich denke, ihr habt schlechte Karten.
Danke für die Antwort.
Ich habe soeben nachgesehen. Im Mietvertrag selbst ist nirgends die Ausstattung der Wohnung erwähnt. Es heißt im Mietvertrag unter §3 Mietgegenstand - die Wohnung -Des Weitern soll Mietgegenstand werden: Abstellraum im Keller, Wohnungsaussattung / Badaussatttung entsprechend Wohnungsübergabeprotokoll
Damit sind alle Vermerke auf dem Übergabeprotokoll doch vertragsmäßig, oder?
hallo,
ich schliesse mich meinen Vorrednern an.
Ein Teppich gehört dann zur Mietsache, wenn er fest damit verbunden ist, hier vom Vermieter/Eigentümer verklebt. Dann hättet Ihr im Rahmen von Fristen (die ich nicht kenne) Anspruch darauf, den Boden wechseln zu lassen. Aber auch wohl eher nach Bedarf (der hier wohl gegeben ist) als nach starren Zeitfristen.
Da es dann Vermietersache ist, kann auch der Vermieter bestimmen, was genau passiert. Das „Neue“ sollte aber schon gleichwertig sein, sonst ändert sich die Mietsache im Wert und damit müsste die Miethöhe angepasst werden.
Eigenleistung kann - muss aber nicht vom Vermieter akzeptiert oder honoriert werden.
Ich würde als Vermieter allerdings keine Eigenleistung dieser Art zulassen, da nicht gewährleistet ist, was raus kommt, was beschädigt wird und auch keine Haftung, Garantie etc. bestehen würde. Ausserdem könnte ich als Vermieter die Kosten nicht steuermindernd geltend machen.
Das bedeutet aber nicht, dass Mieter und Vermieter sich nicht absprechen sollten, immerhin, stellt die Neuverlegung von Teppich, abschleifen von Dielen etc. auch eine Mietbeeinträchtigung für die Mieter dar, die zwar grundsätzlich von Mietern geduldet werden müssen, es aber hilfreich ist, einen guten Kontakt zu pflegen.
(Keine Rechtsberatung, Auskunft von einem Laien)
gruss microrman