Mietrecht / Teppichboden

Hallo,

ich habe eine Frage. Meine Großmutter ist vor kurzem in ihrer Mietwohnung verstorben. Ich habe den Mietvertrag nun als Erbe geerbt, fristgerecht gekündigt usw.
Jetzt gibt es Probleme mit dem Teppichboden im Wohnzimmer, der sehr abgenutzt und fleckig ist. Die Flecken können z.T. vom Hund kommen, aber hauptsächlich durch Verschütten, da sie in den letzten Jahren blind war. Dadurch auch die Abnutzung, denn sie war sehr oft zu Hause. Allerdings ist der Teppich auch schon mindestens 12-15 Jahre alt, war also schon mind. 6 Jahre vor ihr in der Wohnung.
Im Mietvertrag steht dazu:
„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit unbeschädigt und einwandfrei zu hinterlassen, d.h., der Mieter hat die Wände … die Teppichböden der übrigen Zimmer fachmännisch zu reinigen …“

Ein Innenausstatter, der einen Kostenvoranschlag machen wollte, sagte, eine Reinigung ist nicht möglich, da sich der Teppich innerlich schon auflösen würde. (-> Alter: 12 Jahre)

Nun will der Vermieter mit Hinsicht auf den Mietvertrag, dass ich ein Drittel für die Neuanschaffungskosten beisteuere (400 EURO). Ich finde das nicht richtig, da in der Rechtssprechung oft davon ausgegangen wird, dass ein Teppich ca. 10 Jahre halten muss, dieser aber deutlich älter ist. Ich möchte daher nur den Anteil für die Reinigung (100 EUR) übernehmen.

Meine Frage:
Hat er Anspruch auf eine Beteiligung meinerseits am neuen Teppich, oder bin ich im Recht? Einerseits möchte ich wegen 300 EURO keinen Rechtsstreit riskieren, andererseits dem Vermieter auch nicht einfach das Geld schenken, damit er günstig seine Wohnung wieder auf Vordermann bringt (nochmals zur Erinnerung: Teppich ist mind. 12-15 Jahre alt!)
In welchem Bereich wäre ein evtl. Kompromiss sinnvoll, falls die rechtliche Lage unklar ist?

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
G. Wagner

Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du Dich beim Mieterverein und/oder Verbraucherverein erkundigst. Dies deshalb, weil in den verschiedenen Regionen Deutschlands fast jedes Amtsgericht seine spezielle Meinung zu diesen Themen hat. In Städten mit nicht gerade begüterten Bewohnern entscheiden die Gerichte eher zu Gunsten des Mieter, in "Villen"orten dagegen zu Gunsten des Hausbesitzers. Das ist so, auch wenn es manche nicht wahr haben wollen.

Mit dieser Info kannst dann besser argumentieren, denn auch im Streitfall bekommt der Hausbesitzer die ähnliche Antwort von seinem Anwalt geliefert.

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Hallo Günther,

Jetzt gibt es Probleme mit dem Teppichboden im Wohnzimmer, der
sehr abgenutzt und fleckig ist. Die Flecken können z.T. vom
Hund kommen, aber hauptsächlich durch Verschütten, da sie in
den letzten Jahren blind war. Dadurch auch die Abnutzung, denn
sie war sehr oft zu Hause. Allerdings ist der Teppich auch
schon mindestens 12-15 Jahre alt, war also schon mind. 6 Jahre
vor ihr in der Wohnung.
Im Mietvertrag steht dazu:
„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit unbeschädigt
und einwandfrei zu hinterlassen, d.h., der Mieter hat die
Wände … die Teppichböden der übrigen Zimmer fachmännisch zu
reinigen …“

Die Vereinbarung bedeutet, dass Du die Wohnung in diesem Fall renovieren musst, da Deine Oma offenbar in den letzten Jahren die Renovierungen nicht vorgenommen hat. Renovierung bedeutet tapezieren, Malern von Wänden und Decken, Fensterrahmen innen, Wohnungstüren beidseitig, Wohnungseingangstüre innen, soweit Einbauten gestrichen werden müsse auch diese und je nach Art der Heizung auch Lackieren der Heizkörper.

Der Teppichboden gehört nicht zu den Renovierungspflichten. Der Teppichboden gehört gemäss bundesweiter Rechtssprechung zur Mietsache, wenn er mitvermietet ist und unterliegt einer im Schadenfall anzurechnenden Nutzungsdauer von 10 Jahren. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Ersatz des Teppichbodens. Der Teppichboden ist, wie Du darlegst, mehr als 12 Jahrer alt. Er ist deshalb abgewohnt.

Ein Innenausstatter, der einen Kostenvoranschlag machen
wollte, sagte, eine Reinigung

Reinigung ist nur dann sinnvoll,wenn der Boden verbleibt und nicht zu alt ist. Wenn die Reinigung nicht möglich ist wegen des Alters musst Du nicht automatsch den Teppicboden zahlen.

ist nicht möglich, da sich der

Teppich innerlich schon auflösen würde. (-> Alter: 12
Jahre)

Nun will der Vermieter mit Hinsicht auf den Mietvertrag, dass
ich ein Drittel für die Neuanschaffungskosten beisteuere (400
EURO).

Nein. Biete ihm 50 EURO an, damit Ruhe ist, im Prinzip hat er keinerlei Anspruch.

Ich finde das nicht richtig, da in der Rechtssprechung

oft davon ausgegangen wird, dass ein Teppich ca. 10 Jahre
halten muss, dieser aber deutlich älter ist. Ich möchte daher
nur den Anteil für die Reinigung (100 EUR) übernehmen.

Die Reinigung würde nie 100 EUR kosten. Sie meine Hinweise. Der Vermieter kommt mit einer Forderung nicht durch.

Meine Frage:
Hat er Anspruch auf eine Beteiligung meinerseits am neuen
Teppich, oder bin ich im Recht? Einerseits möchte ich wegen
300 EURO keinen Rechtsstreit riskieren, andererseits dem
Vermieter auch nicht einfach das Geld schenken, damit er
günstig seine Wohnung wieder auf Vordermann bringt (nochmals
zur Erinnerung: Teppich ist mind. 12-15 Jahre alt!)
In welchem Bereich wäre ein evtl. Kompromiss sinnvoll, falls
die rechtliche Lage unklar ist?

Gruss Günter

Der Teppichboden gehört nicht zu den Renovierungspflichten.
Der Teppichboden gehört gemäss bundesweiter Rechtssprechung
zur Mietsache, wenn er mitvermietet ist und unterliegt einer
im Schadenfall anzurechnenden Nutzungsdauer von 10 Jahren. Der
Vermieter hat keinen Anspruch auf Ersatz des Teppichbodens.
Der Teppichboden ist, wie Du darlegst, mehr als 12 Jahrer alt.
Er ist deshalb abgewohnt.

hi günther,

was ist aber wenn der teppichboden vom mieter abgewohnt wurde bzw. unansehnlich ist, der mieter aber drinne wohnen bleiben will.

wer zahlt einen austausch? bzw. wer ist für die mietsache dann verantwortlich, wenn der fubo nicht älter als 4-6 jahre ist?

sicherlich der vermieter. aber in welcher höhe?

danke schon mal für die antwort(en)

uwe

Hallo!
Einen ganz anderen Tipp dazu. Wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, melde das ganz einfach denen. 1) Der Teppich gehört dem Vermieter. Wenn der meint einen Anspruch zu haben wäre das eine Sache der Haftpflicht. 2) (Gebet von meinem Versicherungs-menschen) Die Versicherung ist nicht nur dafür da, berechtigte Ansprüche zu regulieren, sondern unberechtigte Ansprüche abzu-
lehnen.
Vielleicht liege ich ja auch daneben, aber eine Frage bei der Versicherung ist es ja vielleicht wert?
Liebe Grüße
Usch

Hallo uwe,

im allgemeinen wie Günther schon sagte, zahlst Du mit der Miete die Abnutzung des Teppichs auf 10 Jahre verteilt.

D.h. wenn z.B. nach 6 Jahren der Teppich wegen Deiner Behandlung raus muss, dann zahlt der Vermieter 60% und Du 40% wegen der durch durch Dich verursachten Mehrabnutzung.

Andererseits heisst das aber eigentlich auch, dass Du nach 10 Jahren ein Anrecht auf einen neuen Teppich hast…

Grüße
Jürgen

Hallo Uwe,

Der Teppichboden gehört nicht zu den Renovierungspflichten.
Der Teppichboden gehört gemäss bundesweiter Rechtssprechung
zur Mietsache, wenn er mitvermietet ist und unterliegt einer
im Schadenfall anzurechnenden Nutzungsdauer von 10 Jahren. Der
Vermieter hat keinen Anspruch auf Ersatz des Teppichbodens.
Der Teppichboden ist, wie Du darlegst, mehr als 12 Jahrer alt.
Er ist deshalb abgewohnt.

hi günther,

was ist aber wenn der teppichboden vom mieter abgewohnt wurde
bzw. unansehnlich ist, der mieter aber drinne wohnen bleiben
will.

Es gibt keinen Rechtsanspruch solange der Boden nach zehn Jahren abgewohnt ist, dass der Vermieter diesen austauschen muss, solange er nicht zur Gefahr wird ( Stolperfallen).

wer zahlt einen austausch? bzw. wer ist für die mietsache dann
verantwortlich, wenn der fubo nicht älter als 4-6 jahre ist?

Hier muss man die Ursache des Mangels wirklich prüfen. Dies kann einmal in einer völlig billigen Qualität des Belages liegen, es ist nach 4-5 Jahren jedoch bei normaler Qualität mit Sicherheit ein Fehlverhalten des Mieters vorhanden.

sicherlich der vermieter. aber in welcher höhe?

Wenn der Austausch durch erheblichen Mangel erfordelrich wird, muss der Vermieter den Bodenbelag tauschen, wenn der Bodenbelag Eigentum des Vermieters ist. Steht der Bodenbelag jedoch im Eigentum des Mieters, muss dieser den Austausch selbst bezahlen, es sei denn, der Vermieter erklärt sich auf Anfrage zur teilweisen oder völligen Kostenübernahme bereit.

Gruss Günter

das funktioniert leider nicht! Eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur, wenn - grob formuliert - die Tatbestände des § 823 BGB erfüllt sind. Also der Mieter muß unerlaubt und schuldhaft den Teppich versaut haben. Das geht aber nicht, denn er lebt ja berechtigt )(Mietvertrag) in der Wohnung. Dieser Mietvertrag verhindert, daß eine „unerlaubte Handlung“ vorliegt. Das wäre was anderes, wenn der Enkel, Sohn oder eine dritte Person als Besucher die Rotweinflasche über den weißen Teppich ausgießt (sprich, sie flog unachtsam vom Tisch). Damit das auch klar ist, steht diese Ausschlußklausel in jedem Haftpflichtversicherungsvertrag.

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Hallo Klaus,

wenn jemand in seiner Haftpflichtversicherung auch die selbstbewohnten Wohnräume mitversichert hat, erlebe ich in der Praxis, dass die Versicherungen auch die Schäden erstattet, die der Mieter verursacht hat.

Es muss also nicht die Tante erst den Rotwein verschütten. Insoweit kann ich Deine Darstellung nicht bestätigen und jedem Mieter raten, sich tatsächlich an seine Versicherung zu wenden.

Die Versicherungen übernhemen z.B. auch Kosten für Wohnungstüren, wenn Kinder Aufkleber angebracht haben und bei der Entfernung gibt es Lacksckäden.

Wer einen Blumentopf auf das Parkett stellt und durch eien undichte Stelle wird das Parkett beschädigt, treten Versicherungen auch ein. Dies sind meine Erfahrungen aus der Praxis.

Selbstverständlich immer „neu für alt“

Gruss Günter

Einen ganz anderen Tipp dazu. Wenn eine
Haftpflichtversicherung besteht, melde das ganz einfach denen.

  1. Der Teppich gehört dem Vermieter. Wenn der meint einen
    Anspruch zu haben wäre das eine Sache der Haftpflicht. 2)
    (Gebet von meinem Versicherungs-menschen) Die Versicherung ist
    nicht nur dafür da, berechtigte Ansprüche zu regulieren,
    sondern unberechtigte Ansprüche abzu-
    lehnen.
    Vielleicht liege ich ja auch daneben, aber eine Frage bei der
    Versicherung ist es ja vielleicht wert?
    Liebe Grüße
    Usch

das funktioniert leider nicht! Eine Haftpflichtversicherung
bezahlt nur, wenn - grob formuliert - die Tatbestände des §
823 BGB erfüllt sind. Also der Mieter muß unerlaubt und
schuldhaft den Teppich versaut haben.

Dies ist eine mehr als großzügige Interpretation des § 823 BGB. Dort heisst es nämlich auch „fahrlässig“. Ausserdem regeln die in Haftpflichtversicherungen enthaltenene Leistungen die AVBs der Versicherungen.

Das geht aber nicht,

denn er lebt ja berechtigt )(Mietvertrag) in der Wohnung.
Dieser Mietvertrag verhindert, daß eine „unerlaubte Handlung“
vorliegt.

Das wäre was anderes, wenn der Enkel, Sohn oder eine

dritte Person als Besucher die Rotweinflasche über den weißen
Teppich ausgießt (sprich, sie flog unachtsam vom Tisch). Damit
das auch klar ist, steht diese Ausschlußklausel in jedem
Haftpflichtversicherungsvertrag.

Unlogisch. Der Sohn gehört zur Familie des VN. Er lebt nach Deiner Interpretation in der Wohnung und dann ist Ersatz ausgeschlossen. Ausschluss der Versicherungsleistung ist mir bezüglich der Abnutzung oder einer mehr als überdurchscnittlichen Nutzung bekannt, wobei im letzteren Fall ohnehin vorsätzliches Handeln vorliegt. Und natürlich sind Schäden durch Tierhaltung nur in einer getrennten Versicherung versichert.

Gruss Günter

siehe re bei günther

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hi günther,

Es gibt keinen Rechtsanspruch solange der Boden nach zehn
Jahren abgewohnt ist, dass der Vermieter diesen austauschen
muss, solange er nicht zur Gefahr wird ( Stolperfallen).

so ähnlich hatte ich das erhofft, was aber im umkehrschluss auch wieder heisst, das nach 10 jahren kein Mieteranteil zum Auszug/ Renovierung mehr fällig wird

Andererseits heisst das aber eigentlich auch, dass Du nach 10
Jahren ein Anrecht auf einen neuen Teppich hast…

hi, jürgen das hat dann wohl Günther ausdrücklich ausgeschlossen

wer zahlt einen austausch? bzw. wer ist für die mietsache dann
verantwortlich, wenn der fubo nicht älter als 4-6 jahre ist?

Hier muss man die Ursache des Mangels wirklich prüfen. Dies
kann einmal in einer völlig billigen Qualität des Belages
liegen, es ist nach 4-5 Jahren jedoch bei normaler Qualität
mit Sicherheit ein Fehlverhalten des Mieters vorhanden.

hm, ist in speziellen fall bei mir nicht so genau zu bestimmen, aber er stellt keinen erheblichen Sicherheitsmangel, nicht mal einen kleinen, dar, insofern greift wohl die obige aussage das es kein anrecht auf austausch gibt

sicherlich der vermieter. aber in welcher höhe?

Wenn der Austausch durch erheblichen Mangel erfordelrich wird,
muss der Vermieter den Bodenbelag tauschen, wenn der
Bodenbelag Eigentum des Vermieters ist. Steht der Bodenbelag
jedoch im Eigentum des Mieters, muss dieser den Austausch
selbst bezahlen, es sei denn, der Vermieter erklärt sich auf
Anfrage zur teilweisen oder völligen Kostenübernahme bereit.

im allgemeinen wie Günther schon sagte, zahl(s)t … mit der
Miete die Abnutzung des Teppichs auf 10 Jahre verteilt.

D.h. wenn z.B. nach 6 Jahren der Teppich wegen Deiner
Behandlung raus muss, dann zahlt der Vermieter 60% und Du 40%
wegen der durch durch Dich verursachten Mehrabnutzung.

so ähnlich hat ich das ebenfalls vermutet, jürgen, ich hatte alls vermieter gerfagt, auch die haben manchmal fragen zu Mietrecht ,-)

danke für die antworten

uwe

hi uwe,

Es gibt keinen Rechtsanspruch solange der Boden nach zehn
Jahren abgewohnt ist, dass der Vermieter diesen austauschen
muss, solange er nicht zur Gefahr wird ( Stolperfallen).

so ähnlich hatte ich das erhofft, was aber im umkehrschluss
auch wieder heisst, das nach 10 jahren kein Mieteranteil zum
Auszug/ Renovierung mehr fällig wird

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Teppichboden zu der Renovierung gehört. Renovierung bedeutet, Malern, streichen und/0der Tapezieren von Wänden und decken, Heizkörpern, Türen und Fenster innen. Wenn der teppichboden bei Auszug keine Schäden hat ( z.B. Flecken, Brandlöcher) sondern nur Laufspuren, zählt dies zum Gebrauch der Mietsache. Eine Möglichkeit ist da also meist nur, dass eine Vereinbarung besteht, dass bei Auzsug der Teppichboden fachmännisch gereinigt werden muss. Das bedeutet dass der Mieter sich eine entsprechende Maschine holt und selbst reinigt. Weitere Kosten sind nicht geschuldet. Im übrigen gehören die Eindruckstellen von Möbeln im Teppichboden zum Gebrauch der Mietache.

Andererseits heisst das aber eigentlich auch, dass Du nach 10
Jahren ein Anrecht auf einen neuen Teppich hast…

hi, jürgen das hat dann wohl Günther ausdrücklich
ausgeschlossen

wer zahlt einen austausch? bzw. wer ist für die mietsache dann
verantwortlich, wenn der fubo nicht älter als 4-6 jahre ist?

Hier muss man die Ursache des Mangels wirklich prüfen. Dies
kann einmal in einer völlig billigen Qualität des Belages
liegen, es ist nach 4-5 Jahren jedoch bei normaler Qualität
mit Sicherheit ein Fehlverhalten des Mieters vorhanden.

hm, ist in speziellen fall bei mir nicht so genau zu
bestimmen, aber er stellt keinen erheblichen
Sicherheitsmangel, nicht mal einen kleinen, dar, insofern
greift wohl die obige aussage das es kein anrecht auf
austausch gibt

richtig

sicherlich der vermieter. aber in welcher höhe?

Wenn der Austausch durch erheblichen Mangel erfordelrich wird,
muss der Vermieter den Bodenbelag tauschen, wenn der
Bodenbelag Eigentum des Vermieters ist. Steht der Bodenbelag
jedoch im Eigentum des Mieters, muss dieser den Austausch
selbst bezahlen, es sei denn, der Vermieter erklärt sich auf
Anfrage zur teilweisen oder völligen Kostenübernahme bereit.

im allgemeinen wie Günther schon sagte, zahl(s)t … mit der
Miete die Abnutzung des Teppichs auf 10 Jahre verteilt.

D.h. wenn z.B. nach 6 Jahren der Teppich wegen Deiner
Behandlung raus muss, dann zahlt der Vermieter 60% und Du 40%
wegen der durch durch Dich verursachten Mehrabnutzung.

so ähnlich hat ich das ebenfalls vermutet, jürgen, ich hatte
alls vermieter gerfagt, auch die haben manchmal fragen zu
Mietrecht ,-)

Dies ist keine Schande. Das Mietrecht ist derart kompliziert und seit dem 01.09.2001 noch komplizierter, dass keine Frage zum Mietrecht unnötig wird.

Gruss Günter

danke günther
hi Günter,

danke für die erklärungen

uwe

Hallo uwe,

na gut, der Mieter kann sicher nicht pauschal nach 10 Jahren einen neuen Teppich verlangen. Aber da ein Teppich im Normalfall nach 10 Jahren eine gewisse Schäbigkeit annimmt, hat der Mieter dann definitiv den Anspruch(!) auf einen neuen Teppich, so Du als Vermieter den Teppich mitvermietest.

Wenn eine Wohnung einschl.Teppichboden vermietet ist, muß der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelages den Teppichboden erneuern. - Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß.
(AG Köln, Az 213 C 501/97)
http://www.immopilot.de/Vermieter/Urteile_Mietrecht/…

Also ich kenne durchaus beide Seiten, da meine Familie mehrere Wohnungen besitzt. Ich denke, als Vermieter kann man fairerweise nach 10 Jahren einen neuen Teppich spendieren, denn wie gesagt, die Abnutzung ist im Mietzins beinhaltet und bereits vom Mieter bezahlt. Und letztendlich kann man ja als Vermieter die Kosten auch noch von der Steuer absetzen…

Grüße
Jürgen