Hallo,
ich habe eine Frage. Meine Großmutter ist vor kurzem in ihrer Mietwohnung verstorben. Ich habe den Mietvertrag nun als Erbe geerbt, fristgerecht gekündigt usw.
Jetzt gibt es Probleme mit dem Teppichboden im Wohnzimmer, der sehr abgenutzt und fleckig ist. Die Flecken können z.T. vom Hund kommen, aber hauptsächlich durch Verschütten, da sie in den letzten Jahren blind war. Dadurch auch die Abnutzung, denn sie war sehr oft zu Hause. Allerdings ist der Teppich auch schon mindestens 12-15 Jahre alt, war also schon mind. 6 Jahre vor ihr in der Wohnung.
Im Mietvertrag steht dazu:
„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit unbeschädigt und einwandfrei zu hinterlassen, d.h., der Mieter hat die Wände … die Teppichböden der übrigen Zimmer fachmännisch zu reinigen …“
Ein Innenausstatter, der einen Kostenvoranschlag machen wollte, sagte, eine Reinigung ist nicht möglich, da sich der Teppich innerlich schon auflösen würde. (-> Alter: 12 Jahre)
Nun will der Vermieter mit Hinsicht auf den Mietvertrag, dass ich ein Drittel für die Neuanschaffungskosten beisteuere (400 EURO). Ich finde das nicht richtig, da in der Rechtssprechung oft davon ausgegangen wird, dass ein Teppich ca. 10 Jahre halten muss, dieser aber deutlich älter ist. Ich möchte daher nur den Anteil für die Reinigung (100 EUR) übernehmen.
Meine Frage:
Hat er Anspruch auf eine Beteiligung meinerseits am neuen Teppich, oder bin ich im Recht? Einerseits möchte ich wegen 300 EURO keinen Rechtsstreit riskieren, andererseits dem Vermieter auch nicht einfach das Geld schenken, damit er günstig seine Wohnung wieder auf Vordermann bringt (nochmals zur Erinnerung: Teppich ist mind. 12-15 Jahre alt!)
In welchem Bereich wäre ein evtl. Kompromiss sinnvoll, falls die rechtliche Lage unklar ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
G. Wagner