folgende Frage. Mieter Herr XYZ hat vor 2 Monaten einen Tiefgaragenstellplatz für 60€ angemietet. Hat aber hierfür keinen Schlüssel erhalten und wenn dieser rein wolle, müsste Herr XYZ einen Tag vorher bescheid sagen und einen Termin ausmachen. Ist das überhaupt Rechtsgültig? Ein Vertrag mit dem Vermieter Herr Z wurde gemacht aber nur ganz lapidar auf einem Stück Papier. Des weiteren konnte er den Stellplatz bisher nicht nutzen. Außerdem weiß er nicht ob sich jemand in dieser Zeit auf die Kosten von Herr XYZ dort hinstellt da er dies schlecht ohne Zugang bzw. Schlüssel kontrollieren kann.
Wenn man etwas gemietet hat, muss einem auch der Zugang zum Mietobjekt gewährt werden. Somit hat der Mieter Anspruch auf die Schlüssel zum Stellplatz.
Wenn man eine Wohnung mietet, bestimmt der Vermieter ja auch nicht wann der Mieter die Wohnung nutzen darf.
Verträge müssen nicht unbedingt schriftlich gemacht werden. Auch mündliche Verträge sind gültig. Somit reicht der „formlose Zettel“ völlig aus.
Wenn ich einen Vertrag abschließe mit dem Inhalt, dass ich immer nur Mittwochs nachmittags mit blauen Jeans und rotem Hemd über einen bestimmten Stellplatz laufen darf, dann ist das auch gültig. Man geht davon aus, dass Vertragspartner schon wissen, was sie wollen.
na nu, ganz so einfach ist das auch nicht. es müssen schon wirksame vereinbarungen sein, die sich mit dem gesetz und nach „treu und glauben“ sowie üblicher Verkehrssitte vereinbaren lassen.
Gegen welchen von dir genannten Punkt würde der von mir
genannte Vertrag verstoßen?
nach http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html muss der Vermieter dem Mieter die gemietete Sache den Gebrauch gewähren. Wie soll dieser Gebrauch denn vor sich gehen, wenn der Mieter gar keinen Zugang zur Mietsache hat?
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn der Mieter eine derartige Regelung anerkennt? Ich sehe da
nur Vertragsfreiheit.
Kann sein. Geht aus der Frage aber imho nicht deutlich hervor. Ich denke eher, dass auf dem Papier nur die Miete geregelt wird und der Vermieter sagt dann dazu: „Schlüssel is nich“.
Da sollte der Fragesteller nochmal klarstellen, was er sich da bei diesem seltsamen Vertrag eigentlich gedacht hat.
Ziemlich mysteriös, das ganze.
Gruß
loderunner
Ja bezüglich Schlüssel, dieses Thema wurde dann nach Vertragsunterschrift mitgeteilt, während der besichtigung des Stellplatzes. Grund: Der Wohnungsschlüssel wäre der gleiche wie für die Tiefgarage (Sicherhheitsschlüssel) und ist zu teuer um ihn zu kopieren. Und dann ist ja das noch das Herr XYZ ja damit in die Wohnung kommen könnte. Mysteriös allerdings.
Was hindert Herrn xyz daran einfach zu kündigen? Das Problem ist, dass er 2 Monate den Zustand hingenommen hat und damit möglicherweise stillschweigend die (einseitige?) Vertragsänderung hingenommen hat.