Mietrecht tierhaltung

Hallo Marin,
ich bin nicht vom Fach, lediglich interessierter Laie. Dein Mietvertrag scheint mir ziemlich gut formuliert. Du hast allerdings keinen wichtigen Grund zum Widerruf einer bereits erteilten Genehmigung beschrieben.
Versuche doch in einem Gespräch mit Deinen Nachbarn und dem VM zu klären, weshalb der Nachbar keinen Hund im Haus haben möchte. Bestimmt kannst du die Argumente entkräften und Dich gütlich einigen, besonders wenn Dein Nachbar selber einen Hund halten möchte.

Hallo Marin,

da gilt es zu klären ob der Einspruch eines Nachbarn ein wichtiger Grund ist. Das kann ich nicht.

Frag doch mal den Nachbarn was ihn stört. Eine gütliche außergerichtliche Einigung sollte doch möglich sein.

Grüße
Hubu

wenn im Mietvertrag steht, dass ihr einen Hund unter 60 cm halten dürft, kann er es nicht verbieten, ausserdem wird ein Schäferhund größer als 60cm sollte der vermieter weiterhin darauf bestehen, würde ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen

Hallo marin,
nun bin ich kein Jurist, meine Meinung resultiert aus 15 Jahren praktizierter Hausverwaltung. Aus meinen vorhergehenden Aussagen solltest du entnehmen, dass du nur dann auf sicheren „Pfoten“ stehst, wenn du eine schriftliche Vermieterzusage zum Halten des Hundes in der Wohnung hast. Oder einen Zeugen. Ich kann mir vorstellen, dass dein „lieber“ Vermieter nun im nachhinein alles bestreiten wird. Doch was will er tun, wenn du ihm sagst, der Hund bleibt. Sollte er dir dann kündigen, kommt es darauf an, wie lange er deinen Hund bis jetzt kommentarlos in der Wohnung geduldet hat. Wenn das schon etwas her ist, hat er m.E. schlechte Karten. Möchtest du aber absolute Sicherheit, bleibt dir letztlich nur der Weg zu einem Rechtsanwalt.
Alles Gute und viel Erfolg, bleib`deinem Hund treu!
wawida

Hallo Marin,

eigentlich kann dein Vermieter nicht einfach so entscheiden und den Mietvertrag ändern. An deiner Stelle würde ich mich an den Mieterverein wenden. Wenn die Hundehaltung im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt ist, müßtest du deinen Jacky behalten dürfen.

Und wenn dein Nachbar auch einen Hund halten möchte, muss er sich eben an die Größe halten. Es gibt ja auch kleine Schäferhunde, wie wäre es da mit einem Australien Sheppard, die sind nicht so groß wie ihre deutschen Kollegen.

Grüßele

Frau Blau

Hallo,

in Rechtsfragen kann ich leider nicht wirklich weiterhelfen. In der Regel ist es so, wenn im Mietvertrag Hundehaltung erlaubt ist, dann ist sie erlaubt. Das kann der Vermieter nachträglich auch nicht einfach so ändern.
Wenn es hart auf hart kommt, würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden: http://www.mieterschutzbund.de/

Viele Grüße und noch viel Spaß mit dem neuen Vierbeiner!

Die Entscehidung über eine Hundehaltung ist alleine die Angelegenhiet des Vermieters; dies völlig unabhängig von den Wünschen oder Vorstellugnen anderer Mieter. Der Vermieter kann eine einmal erteilte Genehmigung zur Hundehaltung widerrufen. Entsteht Ihnen daraus, dass die Hundehaltung, wie im geschilderten Fall willkürlich widerrufen wird, ein Nachteil, so haftet der Vermieter für alle sich aus dem Widerruf ergebenden Kosten. Weisen Sie den Vermieter auf den Vertrauensschutz hin, den Sie vertragsgemäß genießen und aufgrund dessen Sie den Hund angeschafft haben. Der Vermieter wird dann sicherlich einnlenken und seine Entscheidung noch einmal überdenken.