Mietrecht tierhaltung

Hallo habe eine frag,e haben uns seid gestern einen Hund angeschafft (Jack Russel) im Mietvertrag steht drauf das wir Hunde haben dürfen unter 60 cm. unser wird gerade mal 33 cm. jetzt auf einmal will unser Vermieter nicht auch wenn im Mietvertrag was anderes steht weil ein Nachbar damit nicht einverstanden ist weil er auch einen Hund will, Schäferhund noch!ich bin total sauer wegen einem Nachbarn ändern die seine Meinung ich brauche Hilfe ich will mein Hund nicht abgeben. :frowning: ich liebe die kleine jetzt schon. danke schon mal!

Hi marin, möglicherweise hat sich das Thema dann mit dem Schäferhund von allein erledigt, denn die Biester werden mal richtig groß. Ihr könnt den Vermieter schon mal darauf hinweisen. Im Übrigem gilt das, was im Mietvertrag steht - und zwar ohne wenn und aber.Da kommt auch ein Vermieter nicht raus, und solange es keine belgische Riesendogge in eurem Haus gibt : viel Spass mit der „Hüpfzwergin“.:smile:

ja das meine ich ja!das darf man nicht. der Vermieter kann nur uns sagen das er nicht laut sein soll und Gerüche lässt. und die kleine ist total ruhig und macht keinen Lärm im Vertrag steht nichts von „Nachbarn fragen“ drauf was soll ich tuen!

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen, aber ich würde sagen, wenn es im Mietvertrag steht, dann kann man auch einen Hund haben. Vielleicht solltet Ihr da einen Anwalt fragen, dann könnt Ihr ganz sicher sein.
Gruß Melanie

kann leider nicht helfen

was im Mietvertrag steht zählt!!!
M.f.G.

Dein Hund ist dein Hund. Was steht im Mietvertrag? Zitiere mal das, was dort steht. Wörtlich, erst dann kann man schauen. Was die Nachbarn sagen ist rechtlich nebensächlich.

Liebe grüße
Hubu

Hallo,es tut mit leid, ich kenne mich in der Rechtsprechung nicht aus.meines Wissens ist die Ausführung des Mietvertrages gültig. Darauf würde ich mich berufen.Ich weis, ein Anwalt ist teuer, aber ich würde es darauf ankommen lassen. Viel Viel Erfolg

Hallo, so ich schreibe mal drauf

Tierhaltung

halten und inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet: Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann der Mieter nur verlangen, wenn hierdurch kein Lärm und Geruchsbelästigungen und keine Gefahren für Mitbewohner oder den Vermieter enstehen. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Haltung oder inpflegenahme von Kleintieren, die das Verhältnis Mieter/Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (zb Zierfische/ Käfigvögel

  1. Die Haltung Kampfhunden und Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr als cm sowie sonstiger Tiere von denen erfahrungsgemäß Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestattet.

  2. eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

ich wiederhole mich der Vermieter sagte Hauptsache kein Lärm und auf einmal sagt er nein weil ein Nachbar nicht will wir haben einen Jack Russel.]

Lieber Tierfreund!
Hat der Vermieter dir nachweislich das Halten eines Hundes genehmigt, dann gehört der Hund zu deinem vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache. Es sei denn, bei dem Tier handelt es sich um einen sogannten Kampfhund. Das ist m.E. aber bei einem Jack-Russel-Terrier nicht der Fall. Er ist ein sogen. Begleithund. Auch ein guter Rattenfänger. Gut für jede Wohnanlage. Und will der Vermieter nun das Abschaffen dieses bei dir sicherlich zum Lebensbereich gehörenden Tieres verlangen, so muss er dafür eine sehr stichhaltige Begründung bringen. Es gibt ein BGH-Urteil VIII ZR 340/06.
Nach allem meine ich, dass du dir keine Sorgen machen musst. Du musst nur standhaft gegen deinen Vermieter auftreten.
Noch Fragen? Dann melde dich!
Alles Gute von wawida

danke sehr nett die kleine ist mir so ans Herz gewachsen das ich weinen könnte wenn ich dran denke sie abzugeben (tue ich nicht ich werde kämpfen)und im Vertrag steht nichts von Nachbarn fragen drauf!alle waren einverstanden außer dieser Idiot weil er neidisch ist!mich macht das so sauer!

Hallo Marin,
Du kannst Dich da erstmal an den Mietvertrag halten, in dem beschrieben steht was erlaubt ist.
Zusätzlich solltest Du Dich aber darauf einstellen, daß Deine Nachbarn und Dein VM besonderes Augenmerk auf das Verhalten Deines Hundes richten könnten. Terrier sind oft eigenwillig, besuche unbedingt eine Welpenschule und trainiere konsequent, damit Ihr nur durch Wohlverhalten auffallt.
Viel Glück mit Deinem neuem Mitbewohner!

Hi
wenn dies im Vertrag steht, und du die Bedingungen ( nicht schummeln) einhälts, dann kann dein Vermieter auch nichts dagegen machen
gruß Peter

Hallo Marin,

wichtig ist, was genau im Mietvertrag über Tierhaltung steht. Ist z.B. geregelt, dass der Vermieter jederzeit der Genehmigung widersprechen kann, wenn z.B. sich Nachbarn beschweren oder eine Lärmbelästigung durch den Hund vorliegt, sieht es nicht so gut für euch aus.
Ich würde diese Angelegenheit vom Mieterverein klären lassen.
Ist nichts weiter geregelt, ist der Mietvertrag bindend.

Mit freundlichen Grüßen

petra0801

verweise alle höflich auf den rechtsweg. wenn sie meinen recht zu haben, sollen sie es sich bei gericht holen.

Tierhaltung

halten und inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet: Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann der Mieter nur verlangen, wenn hierdurch kein Lärm und Geruchsbelästigungen und keine Gefahren für Mitbewohner oder den Vermieter enstehen. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Haltung oder inpflegenahme von Kleintieren, die das Verhältnis Mieter/Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (zb Zierfische/ Käfigvögel

  1. Die Haltung Kampfhunden und Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr als cm sowie sonstiger Tiere von denen erfahrungsgemäß Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestattet.

  2. eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

ich wiederhole mich der Vermieter sagte Hauptsache kein Lärm und auf einmal sagt er nein weil ein Nachbar nicht will wir haben einen Jack Russel.]

Tierhaltung

halten und inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet: Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann der Mieter nur verlangen, wenn hierdurch kein Lärm und Geruchsbelästigungen und keine Gefahren für Mitbewohner oder den Vermieter enstehen. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Haltung oder inpflegenahme von Kleintieren, die das Verhältnis Mieter/Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (zb Zierfische/ Käfigvögel

  1. Die Haltung Kampfhunden und Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr als cm sowie sonstiger Tiere von denen erfahrungsgemäß Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestattet.

  2. eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

ich wiederhole mich der Vermieter sagte Hauptsache kein Lärm und auf einmal sagt er nein weil ein Nachbar nicht will wir haben einen Jack Russel.]
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Tierhaltung

halten und inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet: Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann der Mieter nur verlangen, wenn hierdurch kein Lärm und Geruchsbelästigungen und keine Gefahren für Mitbewohner oder den Vermieter enstehen. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Haltung oder inpflegenahme von Kleintieren, die das Verhältnis Mieter/Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (zb Zierfische/ Käfigvögel

  1. Die Haltung Kampfhunden und Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr als cm sowie sonstiger Tiere von denen erfahrungsgemäß Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestattet.

  2. eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

ich wiederhole mich der Vermieter sagte Hauptsache kein Lärm und auf einmal sagt er nein weil ein Nachbar nicht will wir haben einen Jack Russel.]

Tierhaltung

halten und inpflegenahme von Haustieren ist nach Zustimmung des Vermieters für das jeweilige Tier gestattet: Die Zustimmung zur Tierhaltung und Inpflegenahme kann der Mieter nur verlangen, wenn hierdurch kein Lärm und Geruchsbelästigungen und keine Gefahren für Mitbewohner oder den Vermieter enstehen. Nicht zustimmungspflichtig ist eine Haltung oder inpflegenahme von Kleintieren, die das Verhältnis Mieter/Vermieter und der Mitbewohner untereinander nicht berührt (zb Zierfische/ Käfigvögel

  1. Die Haltung Kampfhunden und Hunden mit einer Schulterhöhe von mehr als cm sowie sonstiger Tiere von denen erfahrungsgemäß Gefahr ausgehen kann, ist nicht gestattet.

  2. eine erteilte Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

ich wiederhole mich der Vermieter sagte Hauptsache kein Lärm und auf einmal sagt er nein weil ein Nachbar nicht will wir haben einen Jack Russel.]

Ich gehe mal davon aus, das die Zustimmung des Vermieters vor Kauf des Hundes vorlag??? Trotzdem ist
Punkt 3 zu beachten - allerdings muss der Vermieter wirklich einen sehr wichtigen Grund angeben. Einfach nein und nur weil der andere Nachbar jetzt einen Schäferhund möchte zählt nicht so wirklich. Wichtiger Grund: Lärm, Gerüche, ständiger Dreck, beschädigte Gegenstände usw. usw. . Das liegt bislang ja aber nicht vor.
Also noch mal ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter führen und auf den Mietvertrag verweisen ( erteilte Zustimmung bzw. Rücknahme der Zustimmung aus wichtigem Grund usw.).
Besteht vielleicht auch die Möglichkeit,mit dem Nachbarn ein Gespräch zu führen?
Einfach mal probieren - persönliche Ansprache hilft meistens noch am besten. Zum Gespräch würde ich den kleinen Zwerg einfach mitnehmen - so ein Welpe wirkt Wunder :smile:.
Viel Erfolg
petra0801