Guten Tag,
nachdem es in der Familie einen plötzlichen Todesfall gab, muss ich mich u.a. mit der Auflösung der Wohnung der Verstorbenen und somit auch mit der Kündigung des Mietvertrages befassen.
Im Mietvertrag fand ich lediglich den Hinweis, dass für die Kündigung des Vertrages die gesetzlichen Regelungen gelten würden, und genau darauf beziehen sich nun auch meine Fragen:
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Wie sehen die gesetzlichen Kündigungsfristen konkret aus?
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Gibt es gesonderte gesetzliche Bestimmungen bei Tod des Mieters, so dass z.B. aufgrund des Todesfalles des Mieters das Mietverhältnis entsprechend eher (sofort) beendet/aufgehoben werden könnte, oder bestehen da gar keine Hintertürchen oder Möglichkeiten?
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Gibt es ansonsten irgendeine Möglichkeit, aus so einem Mietvertrag schneller heraus zu kommen, vor allem im Hinblick darauf, dass keiner der Hinterbliebenen finanziell so ausgestattet wäre, dass er für weitere Mieten aufkommen könnte und die Verstorbene selbst hatte auch keine Hinterlassenschaften, also zumindest nichts von materiellem Wert (von ideellem für uns allerdings schon, weswegen wir dennoch auf keinen Fall das Erbe ausschlagen wollen, da dann ja alle ihre Habseligkeiten einfach auf den Müll kommen würden, und das wollen wir natürlich vermeiden).
Ich hoffe wirklich, dass mir hier jemand helfen kann, denn das Ganze ist einerseits sehr dringend und liegt mir andererseits auch sehr am Herzen, da es schrecklich für mich ist, in meiner Trauer muss ich mich nun auch noch zusammen reißen und mich im deutschen Gestzesdschungel und Behördenkram aufhalten, dabei ist mir einfach nur nach Zusammenbrechen und Trauern zumute, und ich weiss derzeit nicht, wie ich das alles durchstehen soll, daher wäre ich wirklich echt froh, wenn mir jemand erklären könnte, wie ich diesen Mietvertrag eher los werde als in 3 Monaten, da davon tatsächlich abhängt, ob das Erbe angetreten werden kann oder ausgeschlagen werden muss.
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße an alle, die sich die Zeit genommen haben, dies zu lesen, danke!
Icequeen