Mietrecht: Trockenbauwand

Werter Fragesteller!
Für Festlegung einer Mietkaution
gibt es Regeln; sie hängt wohl ab von der Monatlichen Miete.
Die Nachforderung ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt.
Ihre Miete ändert sich ja auch nicht wegen der Trockenmauer oder ?
Und wenn Sie bei einem Auszug den alten Zustand wieder herstellen, fallen ja auch keine zusätzlichen Kosten für den Vermieter an.
Gilt aber nur, wenn Sie sauber arbeiten.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“.