Hallo, liebe Gemeinde!
Meine Freundin und ich haben folgendes Problem:
Wir wollen zusammen ziehen (d.h., dass ich bei ihr einziehen möchte).
Sie hat vier Kinder, eine Tochter (16Jahre) und drei Söhne im Alter von 13, 7 und 5 Jahren.
Da wir ein zusätzliches Zimmer in der 111qm großen Wohnung schaffen wollten (damit die Kinder eigene Zimmer bekommen, sprich die Tochter und der älteste Sohn jeweils ein eigenes und die beiden jüngsten eins zusammen) haben wir im 35qm großem Wohnzimmer eine Trockenbauwand gezogen. Dieses wurde auch telefonisch durch die Gesellschaft bewilligt.
Dabei haben wir auch die komplette Wohne renoviert.
Nun überschlagen sich die Ereignisse.
1.) die Verwaltung hatte sich für eine Besichtigung angemeldet und verwies auf eine Klausel des 10Jahre alten Mietvertrags, dass sie dazu das Recht hätte.
2.) bei dieser Besichtigung wurden von jedem Zimmer, ohne zu fragen, Fotos gemacht.
3.) nach zwei Wochen kam ein Schreiben, dass die gezogene Wand wieder abgerissen werden muss und alle Spuren komplett zu beseitigen sein, da keine schriftliche Genehmigung vorliegt, mit dem Verweis auf einen Punkt in den Vertragsvereinbarungen (wo aber nur steht, dass eine Genehmigung eingeholt werden muss, aber nicht explizit, dass diese in schriftlicher Form sein muss). Es wurde eine Frist delegiert, an dessen Datum die Gesellschaft erneut Zugang zur Wohnung fordert. Zusätzlich steht in dem Schreiben, dass auch weitere Beantragungen nicht genehmigt werden würden.
Falls die Wand bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgebaut sei, droht die Gesellschaft mit Kündigung.
Nebenbei: der Mietvertrag ist (wie schon erwähnt) 10Jahre alt und dort steht z.B. auch drin, dass eine Geschirrspülmaschine und Haustiere generell genehmigungspflichtig sind.
Weitere Auffälligkeit: der Mietvertrag weist keine Salvatorische Klausel auf.
Ebenfalls sollte ich noch erwähnen, dass die Gesellschaft jede Wohnung die frei wird, saniert und erheblich teurer weitervermietet. Die Objekte wurden in den 80ern gebaut und seit dem wurde in der Wohnung meiner Freundin nichts saniert. Selbst der Parkettboden ist immer noch der erste.
Als die Wand gezogen wurde, wurde das Ständerwerk nur in Decke und Wand fixiert, nicht in den Boden (Parkett). Damit trotzdem eine Stabilität vorhanden ist, wurde an der Stelle, wo eine Zarge verbaut ist, das Ständerwerk verkeilt und Antirutschmatten verwendet.
Ebenfalls wurde die Belüftung der Räume mit berücksichtigt.
Auf der Seite des neu entstandenen Zimmers ist eine doppelt Balkontür und die andere Seite hat zwei Doppelfenster.
Weiß jemand Rat, ob dies alles überhaupt legitim ist?
Am besten wären da natürlich Antworten mit Verweisen auf´s BGB und Aktenzeichen.
Ich danke schon einmal im Voraus!