Mietrecht - Übernahme Bagatellrep.vom Mieter

Es wurde eine Wohnung vermietet. Im Mietvertrag steht bei § 15 - Kleinreparaturen, dass der Mieter verpflichtet ist, Kleinreparaturen wegen Bagatellschäden zu übernehmen, jedoch wurde versäumt, einen Höchstbetrag einzusetzen.
Ist deshalb dieser § nicht gültig oder gibt es doch eine Summe, die trotzdem angenommen wird.
Und kann der Mietvertrag nachträglich dahingehend ergänzt werden?

Hallo !

nein,ist so nicht gültig.

es muss ganz klar eine Einzelsumme genannt werden,bis zu der Höhe es der Mieter allein bezahlen muss,also als Beispiel 70 €.

Zusätzlich muss eine Höchstsumme pro Jahr genannt werden,also z.B. bis zur maximalen Höhe von 200 €.

Das ist wichtig.

Jede Kleinreparatur wird nur bis zur Höhe von im Beispiel 70 € allein vom Mieter bezahlt. Kostet es 78,30 €, dann zahlt ALLES der Vermieter,die 70 € sind kein Selbstbehalt(wie bei der Kaskoversicherung!).

Fallen 3 kleine Reparaturen im Jahr an von 70,70,60 €,dann wäre die Höchstsumme von 200 € erreicht und alle weiteren Reparaturen im laufenden Jahr trägt NUR der Vermieter.

MfG
duck313

Hallo,

Und kann der Mietvertrag nachträglich dahingehend ergänzt
werden?

Wenn Vermieter UND Mieter mit nachträglichen Änderungen des Mietvertrags einverstanden sind jederzeit!

Grüße,
Tinchen