Mietrecht umgehen?

Angenommen, ein Mann namens Hans hätte ein Haus, und ein anderer namens Fritz würde es sehr gerne kaufen.

Würde Fritz nun genug verdienen, hätte aber noch einen Schufa-Eintrag oder so und bekäme deswegen kein Darlehen zum Kauf des Hauses, dann könnte der Hans es dem Fritz ja auch vermieten.

Könnten diese beiden gedachten Figuren einen Vertrag abschließen, der das geltende Mietrecht ausschließt?

Wenn Hans etwa im Ausland lebte und gar nichts mehr mit dem Haus zu tun haben wollte?

Er nur vom Fritz jeden Monat Geld bekäme und das direkt weiterflösse in die Abzahlung von Hansens Hypothek?

Wenn Hans und Fritz sich völlig einig sind und beide nichts lieber machen würden, als Fritz das Haus zur komplett freien Verfügung zu geben, und Hans gar keine Pflichten daraus haben wollte - könnten die einen solchen Vertrag abschließen, oder würde der immer vom Mietrecht zunichte gemacht?

Könnten Sie dem Mietrecht entkommen, wenn sie einen Pachtvertrag oder einen Nutzungsvertrag schlössen?

Danke
dfx

Ich verstehe nicht ganz, wieso das Mietrecht etwas dagegen haben sollte, wenn einer andere Leute in seinem Haus wohnen lässt und dafür Geld bekommt. An der Uni haben sie mir sogar erzählt, das sei Sinn und Zweck des Mietrechts.

Wenn Hans und Fritz kein Mietrecht wollen?
Im Mietrecht steht, dass Hans die Heizung reparieren lassen muss, wenn sie kaputt geht.Nur zum Beispiel.

Wenn Fritz aber so drin wohnen will, als sei es sein eigenes, kann er natürlich nicht Hans auffordern, die Heizung in Schuss zu bringen.

Nach Mietrecht darf Fritz auch keine Wände rausbrechen, Garagen abreißen, eine Disko im Keller aufmachen oder so.

Wenn Hans aus allem raus will, als hätte er verkauft, und Fritz so stehen will, als wäre es ein eigenes, geht das nach Mietrecht nicht.

Die Frage ist, ist eine andere Vertragsgestaltung möglich, nach der Hans für nichts verantwortlich ist und Fritz vollkommen frei machen kann, was er will.

Hallo erstmal,

Angenommen, ein Mann namens Hans hätte ein Haus, und ein
anderer namens Fritz würde es sehr gerne kaufen.

Würde Fritz nun genug verdienen, hätte aber noch einen
Schufa-Eintrag oder so und bekäme deswegen kein Darlehen zum
Kauf des Hauses, dann könnte der Hans es dem Fritz ja auch
vermieten.

Könnten diese beiden gedachten Figuren einen Vertrag
abschließen, der das geltende Mietrecht ausschließt?

Selbstverständlich, man könnte das Ganze über einen Mietkauf, ein Wohnrecht bzw. einen Nießbrauch, … lösen. D.h. eine Situation schaffen, die gerade nicht auf die „Vergänglichkeit“ einer Miete, sondern als Minus eines zukünftigen Vollerwerbs anzusehen sind.

Ein spezialisierter Anwalts- oder Notarskollege hilft sicher gerne.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ich bin auf diesem Gebiet nicht gerade der Experte. Deshalb mal nur so ein Gedanke von mir.

Wenn Hans und Fritz sich gut kennen und vertrauen, könnte Hans das Haus an Fritz verkaufen und Ratenzahlung in Höhe einer eventuell fälligen Miete vereinbaren? Eventuell mit der Klausel des Eigentumvorbehalts bis zur endgültigen Bezahlung?

Das müsste doch eigentlich mit einem Kaufvertrag zu machen sein. Wie gesagt, ich bin da nicht der Experte, aber vielleicht können dir die Experten ihre Meinung zu meinen Gedanken sagen.

Gruß Horst

Hallo,

Im Mietrecht steht, dass Hans die Heizung reparieren lassen
muss, wenn sie kaputt geht.Nur zum Beispiel.

Und warum sollte Hans seinem Fritz zwar zutrauen, dass er dreißig Jahre lang eine Hypothek abzahlt, ohne irgendeine Sichreheit dafür zu haben, aber nicht, dass er die Kosten für Reparaturen trägt?

Nach Mietrecht darf Fritz auch keine Wände rausbrechen,
Garagen abreißen, eine Disko im Keller aufmachen oder so.

Du meinst: es darf das nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Und was hindert den, die Zustimmung zu geben?

Die Frage ist, ist eine andere Vertragsgestaltung möglich,
nach der Hans für nichts verantwortlich ist und Fritz
vollkommen frei machen kann, was er will.

Nein. Die Frage ist: wer will sich hier eigentlich absichern und wer will partout auf seine Rechte verzichten und warum?
Gruß
loderunner (ianal)

Dies ist ein freies Land!

Im Mietrecht steht, dass Hans die Heizung reparieren lassen
muss, wenn sie kaputt geht.Nur zum Beispiel.

Und wenn er’s nicht tut? Kommt die Polizei und zwingt ihn?

Wenn Fritz aber so drin wohnen will, als sei es sein eigenes,
kann er natürlich nicht Hans auffordern, die Heizung in Schuss
zu bringen.

Dann lässt er’s halt und repariert die Heizung selbst. Fertig.

Nach Mietrecht darf Fritz auch keine Wände rausbrechen,
Garagen abreißen, eine Disko im Keller aufmachen oder so.

Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob Du von deutschem Mietrecht sprichst. Wo ist denn da der Paragraph, der Veränderungen durch den Mieter verbietet, wenn der Vermieter einverstanden ist?

Wenn Hans aus allem raus will, als hätte er verkauft, und
Fritz so stehen will, als wäre es ein eigenes, geht das nach
Mietrecht nicht.

Wie gesagt, man kann alles vereinbaren. Es gibt zwar einige mieterschützende Vorschriften, die nicht disponibel sind, aber wenn der Mieter nicht den Vermieter verklagt, gibt es niemanden, der die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht.

Vielen Dank für alle Antworten
Wie ich sehe, sind Hans und Fritz doch recht frei in ihren Vereinbarungen und würden sich, falls es einen solchen Fall gäbe, am besten an einen Fachanwalt wenden.