Mietrecht - Umlage von Haftpflichtversicherungen

Wer weis in welcher höhe Haftpflichtversicherungen auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Beisp. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kostet 100 € . Wieviel darf davon umgelegt werden.

Danke für Antworten

Das steht im Mietvertrag, ob Versicherungen umgelegt werden können, der Verteilerschlüssel auch.
Gruß
Melodie

Hallo,
das Internet liefert dazu viele Antworten, hier nur einmal 2:

„Wenn im MV Betriebskosten vereinbart sind, dürfen alle Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung,sofern sie anfallen, auf die Mieter umgelegt werden.“

http://www.ummelden.de/ratgeber/Betriebskostenabrech…

Gruss
Daylighter

hallo,
ganz einfach: alles.
v.g.
salomo

Hallo Hardy,

der Verteilerschlüssel müsste im Mietvertrag stehen,
üblicherweise nach qm.

Gruß

Hallo Hardy 53,

Sach- und Haftpflichtversicherungen für das GEBÄUDE, den Öltank, den Aufzug usw. können unaufgeteilt in voller Höhe auf die Mieter umgelegt werden. NICHT jedoch Rechtsschutzversicherung, Mietausfallversicherung, Hausratversicherung - diese müssen heraus gerechnet werden, für den Fall, dass sie im Versicherungspaket enthalten sind.
Gruß von Heihei

Hallo

Basis von nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten - also Grundsteuer, Haushaftpflicht und anderem - sind die Quadratmeterzahlen pro Wohnung.
Beispiel: für zwei gleich große Wohnungen je die Hälfte. Für zwei unterschiedlich große Wohnungen z.B. 40 qm und 50 qm : Gesamtsumme geteilt durch die Gesamtsumme der Quadratmeter mal die jeweiligen Qm der Einzelwohnung.
Hypothetisches Beispiel: Haftpflicht kostet 150 €, Wohnung1 hat 40qm, Wohnung2 hat 50qm: 150€ / 90qm = 1,67 € pro Quadratmeter. wohnung1 zahlt dann 1,67 * 40 = 67 €, Wohnung2 zahlt 83 €

Gruß Elfriede

Da kommen noch mehr Versicherungen für´s Haus dazu, die auf die >Mieter umgelegt werden dürfen.

Bitte selbst noch mal nachlesen:
http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebsko…

Sach- und Haftpflichtversicherung, § 2 Nr.13 BetrKV

Hierzu zählen namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.
Verbot der Einzelbegünstigung

Es gilt der Grundsatz, dass bei dem Abschluss besonderer Versicherungen, die § 2 Nr.13 BetrKV aufführt, eine Umlage als Betriebskosten nur dann infrage kommt, wenn sämtliche Mieter im Schadensfall von der Versicherung profitieren. Begünstigt eine Glasversicherung einzelne Mieter, weil sich nur bei ihnen das versicherte Schadensrisiko verwirklichen kann, sind die Kosten nicht ansetzbar.
Umlage neuer Betriebskosten bei Öffnungsklausel im Mietvertrag

Nach der Rechtsprechung sind Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung auch im laufenden Mietverhältnis umlagefähig, wenn sie als Betriebskosten vereinbart sind und der Mietvertrag zudem eine Öffnungsklausel enthält (BGH, Urteil v. 27.09.06, VIII ZR 80/06). Schließt der Vermieter also während des bestehenden Mietverhältnisses eine neue Sach- und Haftpflichtversicherung ab, sind die Mieter zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versicherungskosten im Mietvertrag als umlegbar vereinbart wurden und überdies verabredet wurde, dass neu entstehende Nebenkosten umlagefähig sein sollen.
Viel Glück!

üblicherweise anhand der Quadratmeter Wohnfläche, oder lt. Grundbuch den Eigentumsanteilen in Tausendstel. Eigentlich muss der Verteilerschlüssel im Mietvertrag angegeben sein.
Lg

Vielen Dank, die Antwort hat mir sehr geholfen. Im Prinzip das gleiche wie bei der Grundsteuer, voll Umlagefähig.

Gruß Hardy

Hallo! Gar nichts

Hallo,

die darf zu 100% anteilig auf alle Mieter (Bewohner) umgelegt werden.
Viele Grüße
Llissy

Hallo,

die Grundbesitzerhaftpflicht kann zu 100% umgelegt werden.
Vorraussetzung ist dass dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Gruß

Hallo,

die Versicherung kann komplett umgelegt werden.

Lieben Gruss mitredenwill

Hallo
die Gebäudehaftpflichtversicherung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten und diese dürfen in Höhe des tatsächlichen Anfalls umgelegt werden - wobei der Vermieter dabei natürlich das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten muss.

Für ein Objekt mit 12 Einheiten (Wohn+Gewerbe) habe ich z.B. eine recht günstige Haftpflichtversicherung für knapp 160,00 Euro im Jahr. (pauschal für bis 10 WE plus bis 9GE)

Bei einem anderen Objekt mit 3 WE kostet die Gebäude-Haftpflichtversicherung knapp 85 Euro/Jahr.

Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während des
bestehenden Mietverhältnisses für das Mietobjekt abschließt, können anteilig auf die Mieter
umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten einer derartigen Versiche-rung als
umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist,
auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Je nach festgelegtem Umlageschüssel ( qm oder Wohneinheiten)

Hallo
Haftpflichtversicherung darf wie Gebäudeversicherung auf die Mieter komplett umgelegt werden
mfg
MT