Mietrecht und angebliche Belästigung

Ein Freund von mir ist mit einer Rämungsklage konfroniert einziger Punkt ist angebliche ständige auch nächtliche Ruhetörung durch Radio TV und (no joke) lautes Klodeckelklappen.
Der Kläger ist der Vermieter, die einzige Zeugin die unter meinem freund alleine lebende Dame.
Die anscheined akribisch Tagebuch führt (am 24.3 von 1:20 bis 1:35 usw seitenlang)
Weil er rücksichtsvoll sein möchte, dreht er jetz nur machnmal zu erlaubten Zeiten die Musik etwas auf, also mo- sa 8-22 Uhr nicht in der Mittagszeit etc. mal 1 stunde maximal auf einmal.
Das mag sicher unter ihm hörbar sein, weiss er aber nicht definiv die Dame verweigert Zugang. Und schreibt Beschwerden an den Vermieter. sei 1 halben Jahr, es folgte fristlose Kündigung, und Widerspruch. Eine Mediation wurde seitens des Vermieters abgelehnt.
Also ist 3 mal die Woche 2 Stunde Musik von CD too much gerichtlich gesehenn und wie sie sagt in dem Schriftwechsel mit seinem anwalt „Psychisch“ schädlich?
Im gehts um Den Punkt wie oft und wann ies zumutbar mal aufzudrehen?
Thx

Da dies in der Tat eine sehr subjektive Empfindung ist und zudem von vielen weiteren Faktoren abhängt, kann man diese Frage in der Tat nicht pauschal beantworten.

U.U. helfen die Gerichtsurteile unter http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Ruhestoerung.htm zur Selbsteinschätzung der Lage…

i weiß nur was ich machen würde.mir ne neue bleibe suchen und beim auszug in den flur scheissen…
solche leute finden immer was, auch wenn du wie ein
mönch lebst…

i weiß nur was ich machen würde.mir ne neue bleibe suchen und
beim auszug in den flur scheissen…

ja daran denk ich natürlich Flurscheisssen ist aber zu wenig.
jedoch käme mir das wie ein „Ihr habt mich besiegt“ eingestaendnis ein und ich verliere niemals mehr wieder!

besiegt würde ich es nit nennen
über den dingen stehn…

mir sind meine nerven zu schade…gäbe es noch wie anno dazumal das duell…i wäre als erster auf der lichtung…aber von langen frontkämpfen halte i nix…