seit Dezember letzten Jahres wohne ich in Miete.
Nun waren gestern Nachbarn bei uns, die Unterschriften gegen eine Mieterhöhung von 20% gesammelt hatten! (Wir erhielten bis jetzt aber noch kein Schreiben des Vermieters und denken, dass bei uns von anfang an draufgeschlagen wurde…)
Aber mal grundsätzlich:
Wie hoch darf die Erhöhung denn sein? Da gibt es doch bestimmt Begrenzungen?
Und: Ist es ein Grund, die Miete zu erhöhen, nur weil ca. 100 m weiter eine Straßenbahn-Anschluss-Stelle ist und man lt. Vermieter dann theoretisch mit der Straba überall hin kommt und man das Auto nicht mehr braucht und man auch zu Fuß einkaufen gehen kann, weil überall um uns herum div. Geschäfte liegen? (meiner Meinung nach ja nicht…)
die Miete kann innerhalb von drei Jahren um insgesamt 20 % erhöht werden. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss aber, bevor eine Mieterhöhung erklärt wird, mindestens ein Jahr vergangen sein. Wenn also das Mietverhältnis am 01.01.2001 abgeschlossen wurde, konnte frühestens am 01.01.2002 eine Mieterhöhung erklärt werden. Eine vorherige Erklärung wäre unwirksam. Jedoch ist eine der Voraussetzungen, dass die ortsübliche Miete nicht überschritten wird und, dass die Mieterhöhung richtig begründet ist (Mietwertgutachten, mindestens drei Vergleichswohnungen oder der örtl. Mietspiegel).
seit Dezember letzten Jahres wohne ich in Miete.
Nun waren gestern Nachbarn bei uns, die Unterschriften gegen
eine Mieterhöhung von 20% gesammelt hatten! (Wir erhielten bis
jetzt aber noch kein Schreiben des Vermieters und denken, dass
bei uns von anfang an draufgeschlagen wurde…)
Aber mal grundsätzlich:
Wie hoch darf die Erhöhung denn sein? Da gibt es doch bestimmt
Begrenzungen?
Und: Ist es ein Grund, die Miete zu erhöhen, nur weil ca. 100
m weiter eine Straßenbahn-Anschluss-Stelle ist und man lt.
Vermieter dann theoretisch mit der Straba überall hin kommt
und man das Auto nicht mehr braucht und man auch zu Fuß
einkaufen gehen kann, weil überall um uns herum div. Geschäfte
liegen? (meiner Meinung nach ja nicht…)
Kommt darauf an. Wenn ein Mietspiegel besteht und in diesem Mietspiegel die Wohnlage beschrieben ist, kann es durchaus sein, egal welches System genommen wird, dass die Anbindung an die Strassenbahn in einem Punktesystem aufgewertet wird. Dann ist die Gesamtzahl der Punkte massgeblich. Also kann die Strassenbahnanbindung tatsächlich sich auswirken, aber nur in Verbindung mit vielen anderen Faktoren.