Mietrecht/Untervermietung/Sozialrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

seit 4 Jahren gibt es einen Mietvertrag für ein EFH, Mieter sind zwei Rentner, Erwerbsunfähigkeit, welche in einer Lebensgemeinschaft leben, das Kind von der Rentnerin, 15 Jahre, wohnt auch in dem Objekt.
Für beide wurde ein gemeinsamer Mietvertrag erstellt. Die Rentnerin bittet jetzt um einen neuen Mietvertrag nur auf sich alleine ausgestellt, sie möchte für ihren Partner einen Untermietvertrag abschliessen „Für das Amt“. Hier wird ein Sozialbetrug vermutet, beide haben ein Renteneinkommen von ca.1000€ oder aus welchem Grunde sollte sonst ein solcher Mietvertrag neu konstruiert werden? Der Vermieter hat diesem Antrag nicht zugestimmt, hat aber den Verdacht, dass jetzt ein fingierter Untermietvertrag dem „Amt“ vorgelegt wurde, um für die eine Partei zusätzliches Wohngeld zu beziehen. Welches Amt gibt dem Vermieter darüber Auskunft, ob das tatsächlich so ist und wenn ja sollte der Vermieter diesen Tatbestand zur Anzeige bringen?

hallo joe

aus ihrer schilderung kann ich nicht erkennen wie die mieterin in dem neuen mietverhältniss wohngeld oder ähnliche subventionen erhalten könnte

wie dem auch sei wenn sie einen verdacht einer straftat haben so ist es ihre staatsbürgerliche pflicht diese zu melden ob der verdacht sich bestätigt oder nicht

sie fragen sich aus welchem grund sonst eine mietpartei um eine änderung des mietvertrages bittet?
vieleicht weil die mieterin glaubt ihren dann schneller vor die tür setzten zu können oder oder oder das sind alles nur vermutungen

ich hoffe ich konnte ihre fragen zufriedendstellend beantworten

mfg steffen

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Hallo,
grundsätzlich werden Zuschüsse von verschiedenen Ämtern bewilligt. Z.B die ARGE, das Sozialamt, Amt für Wohngeld (Wohngeldstelle), Amt für Grundsicherung. Es ist also schwer zu sagen, wo man so etwas melden sollte. Wenn Sie sich allerdings sicher sind, dass ein Untermietvertrag gemacht wurde, dann die Mieter schriftlich auffordern, diesen sofort aufzuheben, da es der Zustimmung des Vermieters bedarf. Wenn die es nicht machen, dann abmahnen und ggf. auf Unterlassung klagen.

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:

  1. Da der gemeinsame Mietvertrag der beiden Rentner vermutlich noch eine aktive Laufzeit hat, besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit/Verpflichtung, einen (weiteren) Untermietvertrag auszufertigen - auch nicht, wenn die beiden Rentner den bisherigen Mietvertrag kündigen.
  2. Sie können bezüglich des Sachverhaltes sicher auch beim Sozialamt Auskunft über den Anspruch der/des Rentner/s auf „zusätzliches Wohngeld“ erhalten.
  3. Solange Sie einen „Sozialbetrug“ nur vermuten, sollten Sie mit der „Anzeige eines Tatbestandes“ sehr vorsichtig sein !

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo aus Bernburg,

für den Vermieter besteht kein Anlass einen neuen
Vertrag zu schließen!

Da der Sozialhilfe- und HartzIV weit unter 1000 EUR
liegt ist ihre Schilderung nicht nachvollziehbar.

Bei Verdacht auf Sozialbetrug ist Anzeige beim Sozialamt
zu erstatten. Dieses leitet die Anzeige an die
Ermittlungsbehörden weiter.

Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse oder
deren Zahlungen an Miter haben Vermieter nicht.

Hochachtungsvoll

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

seit 4 Jahren gibt es einen Mietvertrag für ein EFH,

Mieter

sind zwei Rentner, Erwerbsunfähigkeit, welche in einer
Lebensgemeinschaft leben, das Kind von der Rentnerin,

15

Jahre, wohnt auch in dem Objekt.
Für beide wurde ein gemeinsamer Mietvertrag erstellt.

Die

Rentnerin bittet jetzt um einen neuen Mietvertrag nur

auf sich

alleine ausgestellt, sie möchte für ihren Partner einen
Untermietvertrag abschliessen „Für das Amt“. Hier wird

ein

Sozialbetrug vermutet, beide haben ein Renteneinkommen

von

ca.1000€ oder aus welchem Grunde sollte sonst ein

solcher

Mietvertrag neu konstruiert werden? Der Vermieter hat

diesem

Antrag nicht zugestimmt, hat aber den Verdacht, dass

jetzt ein

fingierter Untermietvertrag dem „Amt“ vorgelegt wurde,

um für

die eine Partei zusätzliches Wohngeld zu beziehen.

Welches Amt

gibt dem Vermieter darüber Auskunft, ob das tatsächlich

so ist

und wenn ja sollte der Vermieter diesen Tatbestand zur

Anzeige

bringen?

Hallo Joe,
bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag. Das heißt, der Miet-vertrag kann nicht von einem Vertragspartner allein geändert oder aufgehoben werden, es sei den, er würde von einem Vertragspartner fristgerecht gekündigt. Besteht ein Vertrags-partner aus zwei Personen, so können sie nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen, es sei denn, dass diese Partner vereinbart haben, dass auch einer der Vertragspartner den Vertrag alleine auch im Namen des weiteren Mieters kündigen kann. Will der Vermieter das Ver-tragsverhältnis kündigen, muss er den beiden Mietern, die Partner des Mietverhältnisses sind, kündigen, es sei den, im Mietvertrag ist vereinbart, dass bei Kündigung des Miet-verhältnisses es ausreicht, wenn die Kündigung einem der beiden Vertragspartner überreicht oder zugesandt wird.
Stimmt der Vermieter einer Änderung des Mietvertrages nicht zu, bleibt das bestehende vertragsgemäße Mietverhältnis weiterhin in der Fassung der Vereinbarung des Mietver-trages bestehen. Ein anders geartetes neues Mietverhältnis kommt in diesem Falle nicht zustande.
Sollte sich der Verdacht des Betruges verstärken oder erweisen, kann man sich an die Wohngeldstelle bei der Kommunalbehörde wenden. Ebenfalls ergibt sich die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis zu setzen, die dieser Sache nachgehen kann und entsprechende Ermittlungen einleiten wird.
Mit freundlichem Gruß
Willi

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