Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
seit 4 Jahren gibt es einen Mietvertrag für ein EFH, Mieter sind zwei Rentner, Erwerbsunfähigkeit, welche in einer Lebensgemeinschaft leben, das Kind von der Rentnerin, 15 Jahre, wohnt auch in dem Objekt.
Für beide wurde ein gemeinsamer Mietvertrag erstellt. Die Rentnerin bittet jetzt um einen neuen Mietvertrag nur auf sich alleine ausgestellt, sie möchte für ihren Partner einen Untermietvertrag abschliessen „Für das Amt“. Hier wird ein Sozialbetrug vermutet, beide haben ein Renteneinkommen von ca.1000€ oder aus welchem Grunde sollte sonst ein solcher Mietvertrag neu konstruiert werden? Der Vermieter hat diesem Antrag nicht zugestimmt, hat aber den Verdacht, dass jetzt ein fingierter Untermietvertrag dem „Amt“ vorgelegt wurde, um für die eine Partei zusätzliches Wohngeld zu beziehen. Welches Amt gibt dem Vermieter darüber Auskunft, ob das tatsächlich so ist und wenn ja sollte der Vermieter diesen Tatbestand zur Anzeige bringen?