Hallo,
ich wohne seit ca. 1 Jahr in einem 4-Familienhaus. Das Haus wurde mir von meinem Vermieter bei der Besichtigung, als ein ruhiges Haus beschrieben.
Eigentlich ist es ein Haus mit ruhigen Mitbewohnern. Mein Problem besteht darin, dass ich bei Anmietung nicht wusste, dass die Mietpartei über mir, die Räumlichkeiten mit Zustimmung des Vermieters verändert haben. Deshalb befindet sich nun die Küche der oberen Mietpartei über meinem Schlafzimmer. Ausserdem ist die gesamte obere Wohnung mit Laminat ausgelegt. Ich vermute, dass kein ausreichender Trittschallschutz verwendet wurde. (Ich habe auch etwas über Abkopplung der Wände gelesen, aber das sagt mich im Moment noch nichts).
Die Geräusche, die sich in meiner Wohnung entwickeln belasten mich sehr. Z.B. Schritte, es entsteht ein undefinierbares Dröhnen, ich habe sogar das Gefühl, dass die Luft dadurch vibriert, so wie Druckwellen. Das ist natürlich besonders nervig, wenn ich im Bett liege oder mich auf dem Sofa entspannen möchte. Bei Gelächter ist es so, als ob sich die Person in meiner Wohnung aufhällt. Alltagsgeräusche aus der oberen Küche belasten mein Schlafzimmer mit Türengeklapper und Gesprächen. Waschmaschinengeräusche (sie schleudert auch noch unwuchtig) sowie Wasserzu- und ablauf. Es handelt sich hierbei nicht um übermäßig lauten Lärm so wie auf Party`s, sondern um ständige und ununter- brochene Lebensgeräusche. Die betreffende Mietpartei ist den meistens den ganzen Tag zuhause.
Ich möchte so gerne mal wieder ausschlafen und auch alleine mit mir und meinen Gedanken sein.
In diesem Jahr, indem ich jetzt hier wohne, musste ich feststellen, dass meine Versuche, mich mit der oberen Mietpartei zu Verständigen, auf taube Ohren stösst. Ausserdem ist die obere Mietpartei mit dem Vermieter befreundet. Wenn, dann möchte ich mich direkt an den Vermieter wenden wollen.
Meine Fragen an Euch:
Ist die von mir beschriebene Situation zumutbar?
Wie trete ich dem Vermieter entgegen.
Kann ich auf eine nachträgliche Dämmung bestehen?
Ich wünsche Euch ein schönes 3. Adventswochenende
Guß Judy
nach Ihrer Beschreibung wurde mit Sicherheit keine
Dämmung vorgenommen.Eine solche Situation ist nicht
zumutbar.Zuerst würde ich auf den eigenen Vermieter
zugehen und die Problemmatik schildern mit der Bitte,
Abhilfe zu schaffen indem er die Gegenpartei (Vermieter) anspricht. Machen sie ihm deutlich daß sie
auf eine Überprüfung des Trittschalldämmung bestehen
und nachträgliche Dämmung bestehen. Gleichzeitig sprechen sie auch mit dem zuständigen Vermieter der
oberen Wohnung. Sollte gar nichts helfen, rate ich ihnen einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren.
Als Hausverwalter darf ich keine Rechtsauskünfte geben.
Ich hoffe trotzdem daß ich etwas helfen konnte.
Freundliche Grüße
Martin Gann
Meine Fragen an Euch:
Ist die von mir beschriebene Situation zumutbar?
Wie trete ich dem Vermieter entgegen.
Kann ich auf eine nachträgliche Dämmung bestehen?
Ich wünsche Euch ein schönes 3. Adventswochenende
Guß Judy
Hallo,
ich wohne seit ca. 1 Jahr in einem 4-Familienhaus. Das Haus
wurde mir von meinem Vermieter bei der Besichtigung, als ein
ruhiges Haus beschrieben.
Eigentlich ist es ein Haus mit ruhigen Mitbewohnern. Mein
Problem besteht darin, dass ich bei Anmietung nicht wusste,
dass die Mietpartei über mir, die Räumlichkeiten mit
Zustimmung des Vermieters verändert haben. Deshalb befindet
sich nun die Küche der oberen Mietpartei über meinem
Schlafzimmer. Ausserdem ist die gesamte obere Wohnung mit
Laminat ausgelegt. Ich vermute, dass kein ausreichender
Trittschallschutz verwendet wurde. (Ich habe auch etwas über
Abkopplung der Wände gelesen, aber das sagt mich im Moment
noch nichts).
Die Geräusche, die sich in meiner Wohnung entwickeln belasten
mich sehr. Z.B. Schritte, es entsteht ein undefinierbares
Dröhnen, ich habe sogar das Gefühl, dass die Luft dadurch
vibriert, so wie Druckwellen. Das ist natürlich besonders
nervig, wenn ich im Bett liege oder mich auf dem Sofa
entspannen möchte. Bei Gelächter ist es so, als ob sich die
Person in meiner Wohnung aufhällt. Alltagsgeräusche aus der
oberen Küche belasten mein Schlafzimmer mit Türengeklapper und
Gesprächen. Waschmaschinengeräusche (sie schleudert auch noch
unwuchtig) sowie Wasserzu- und ablauf. Es handelt sich hierbei
nicht um übermäßig lauten Lärm so wie auf Party`s, sondern um
ständige und ununter- brochene Lebensgeräusche. Die
betreffende Mietpartei ist den meistens den ganzen Tag
zuhause.
Ich möchte so gerne mal wieder ausschlafen und auch alleine
mit mir und meinen Gedanken sein.
In diesem Jahr, indem ich jetzt hier wohne, musste ich
feststellen, dass meine Versuche, mich mit der oberen
Mietpartei zu Verständigen, auf taube Ohren stösst. Ausserdem
ist die obere Mietpartei mit dem Vermieter befreundet. Wenn,
dann möchte ich mich direkt an den Vermieter wenden wollen.
Meine Fragen an Euch:
Ist die von mir beschriebene Situation zumutbar?
Wenn der Lärmschutz zu den Ruhezeiten, ja nach Gemeide von 13 - 15 uhr und ab 22 Uhr eingehalten wird ja.
Die Lauten Geräusche deuten auf eine Holzeinschubdecke bei einem Altbau hin. Dies wäre wegen des damaligen Baustándarts kein Mangel.
Wegen den Laminat und Waschmaschine kann eine Lärmschutzmessung, beim Bürgertelton der Gemeinde nachfragen, vorgenommen werden.
Wie trete ich dem Vermieter entgegen.
Wenn die Lärmschutzmessung zu hohe gültige Werte in der jeweiigen Zeitabschnitt aufweist, kann der VM zur Abhilfe aufgefordert werden.
Kann ich auf eine nachträgliche Dämmung bestehen?
Nein, nur auf Einhaltung von gültigen Lärmwerten.
In der Nacht sind dies idR 40 dB in der anderen Wohnung. Dies entspricht einer normalen Sprechstimme. In der eingenen Wohnung wäre diese dann meist sehr viel weniger zu vernehmen. Auf komplette Ruhe gibt es kein Recht.
Ich wünsche Euch ein schönes 3. Adventswochenende
Guß Judy
m.E.ist normaler Lärm von Lebensgeräuschen vom Nachbar hinzunehmen. Wie Du sagst Lachen, Geschirrklappern etc.
Ich würde eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter richten und die Absicht einer Mietminderung angeben. Darauf wirst Du sicher eine Antwort erhalten.
Leider hast Du nicht gesagt, wie alt das Gebäude ist.
Der zulässige Geräuschpegel (53 dB) bezieht sich auf heutige Gebäude und Umbauten. Falls Deine Nachbarn also modernisiert haben und neuen Fußboden verlegt haben, hätten sie die neuesten Verordnungen beachten müssen. Und dies muss auch der Vermieter überprüfen. Bei einer Modernisierung hast Du also guten Chancen eine Nachbesserung zu fordern, falls denn tatsächlich 53 dB überschritten werden und ein vorgeschriebener Schallschutz nicht vorgenommen wurde. Grundsätzlich wäre eine gütliche Einigung vorzuziehen (z.B. Hausschuhe tragen für die Mieter über Dir) und gegenseitige Rücksichtnahme. Sollte das nicht gelingen, nützt Dir m.E. eine Mietminderung auch nichts, da Du mit 10 - 20 % weniger Nettomiete auch nicht besser schläfst. Dann hilft nur eine neue Wohnung.
Ich wünsche Dir viel Glück und auch eine schöne Weihnachtszeit - Heidebully
Hier kommt meine Antwort auf Dein anliegen
Zu Punkt 1: Es ist zum größten Teil zumutbar.
Zu Punkt 2: Persönlich dem Vermieter entgegen zu
treten macht wenig Sinn da er am längeren Hebel
sitzt.
Zu Punkt 3: So weit ich weiß wenig Chance auf Erfolg.
Ich gebe Dir aber folgenden guten Ratschlag (aus eigener Erfahrung) schau Dich um wo in Deiner Nähe
ein Mieterschutzbund ist, ruf da an und bring Dein
Anliegen vor. Da sind Leute die sich auskennen
und Dir garantiert weiterhelfen können.
Ich wünsche viel Glück.