Ciao BuffBuff,
ich kann nur vermuten, was du mit verkürztrer Frist meinst.
Schmillel allein ist kein Grund für eine fristlose Küdigung. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben den Mangel (Schimmel) zu beseitigen.
Eine nicht fristgerechte Kündigung (mangelnder Grund) ist eine automatische eine ordentlichen Kündigung (3 Monate).
Um weitere Mißverständnisse zu vermeiden solltest dass aber mit deinem Vermiter oder seinem Anwalt klären. Versuch den Boden auf einer sachlichen Ebene zu finden, damit ihr auch eine gescheite Wohungsübergabe etc hinbekommt.
Viel Erfogl und diplomatisches Geschick!
cumar