Mietrecht, verkürzte Frist!

Hallo Buff Buff,

die Frage kann ich so nicht beantworten - wie war die genaue Formulierung Deiner „Kündigung“, ist diese dem Vermieter überhaupt wirksam zugegangen und gab es eine Reaktion des Vermieters und keine bloße Vermutung?

Viele Grüße,
FvS

Hallo,

da bin ich leider überfragt, und Du brauchst auch
eine rechtssichere Auskunft, z.B. Mieterbund, Anwalt,
Gruß

Hallo,

besser ist, wenn Sie in die Kündigung mit der verkürzten Frist noch reinschreiben: hilfsweise fristgerecht.

Dann sind Sie auf jeden Fall der sicheren Seite.

Viel Erfolg.

Ciao BuffBuff,

ich kann nur vermuten, was du mit verkürztrer Frist meinst.

Schmillel allein ist kein Grund für eine fristlose Küdigung. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben den Mangel (Schimmel) zu beseitigen.

Eine nicht fristgerechte Kündigung (mangelnder Grund) ist eine automatische eine ordentlichen Kündigung (3 Monate).

Um weitere Mißverständnisse zu vermeiden solltest dass aber mit deinem Vermiter oder seinem Anwalt klären. Versuch den Boden auf einer sachlichen Ebene zu finden, damit ihr auch eine gescheite Wohungsübergabe etc hinbekommt.

Viel Erfogl und diplomatisches Geschick!
cumar

Lieber Ratsuchender,
sollte Ihre Kündigung mit „verkürzter“ Frist (Sie meinen wohl eine außerordentliche Kündigung bzw. eine Kündigung ohne Kündigungsfrist) unwirksam sein, wird sie zu einer „ordentlichen“ Kündigung uminterpretiert, d.h. mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sichern Sie wegen des Schimmels Beweise und lassen Sie sich von einem Arzt die Gesundheitsgefährdung bescheinigen.
Viel Glück!