Ich hab gerade meine Wohnung mit einer verkürzten Frist gekündigt. Aufgrund von Schimmel wollen wir so schnell wie möglich raus. Jetzt haben wir mitbekommen das der Vermieter das schreiben seinen Anwalt weiter gibt. Meine frage: Wenn ich kündige mit verkürzter Frist und der Vermieter diese nicht akzeptiert, muss ich dann nochmal eine Kündigung schreiben oder bleibt diese dann so bestehen nur mit normaler Frist?
Zunächst einmal muss eine Kündigung die nötige Form haben um überhaupt gültig zu sein. Das schließt schonmal aus, dass es einfach zu einem anderen Termin als gekündigt gilt.
Bei unzumutbaren Wohnverhältnissen hat man natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ein Anwalt wird höchstens anzweifeln, dass die Wohnung doch bewohnbar ist.
Es ist in diesem Fall sicherlich ratsam einen eigenen Gutachter zu Rate zu ziehen, der das entsprechend bescheinigt.
Dann wäre man auf der sicheren Seite.
Kann ich die Kündigung hier mal reinschreiben? Mir geht es in erster Linie darum auch wenn wir hier nicht eher rauskommen dann zumindest zu der normalen Frist. Und ob ich da nochmal eine verfassen muss.
eine Kündigung ist kein Hexenwerk.
Es muss in Schriftform erfolgen mit handschriftlicher Unterschrift des oder der Mieter (abhängig davon wer ihm Mietvertrag steht).
Vom Wortlaut sollte es wie folgt heissen, wenn ganz normal gekündigt wird:
„Hiermit kündige ich / kündigen wir den am TT.MM.JJJJ geschlossenen Mietvertrag fristgerecht zu TT.MM.JJJJ.“
Nun muss nur noch sichergestellt werden, dass der Brief nachweislich beim Vermieter eingeht. Am besten nimmt man dazu einen Zeugen mit, der die Übergabe (Kann persönlich oder in den Briefkasten sein) und den Inhalt des Briefs quittiert.
Kann ich die Kündigung hier mal reinschreiben? Mir geht es in
erster Linie darum auch wenn wir hier nicht eher rauskommen
dann zumindest zu der normalen Frist. Und ob ich da nochmal
eine verfassen muss.
Wir haben sie so verfasst:
Sehr geehrter …,
hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis fristverkürzt zum …
Wenn er dem fristverkürzt nicht nachgeht. Brauche ich dann noch eine Kündigung in dem dann fristgerecht steht?
Wir haben den Nachweis da es als Einschreiben verschickt wurde und wir den Beleg haben das er den Brief angenommen hat.
Die Kündigung wird den Vermieter freuen.
Diese Kündigung ist inhaltlich nichtig.
Man hat nur zwei Möglichkeiten zu kündigen: fristgerecht oder außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund.
„Hiermit mache ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gem §543 Abs.2 Satz 1 Gebrauch, da das Mietobjekt von einem gesundheitsgefährdendem Schimmel befallen ist. Aus diesem Grund wird die Mietsache bis spätestens TT.MM.JJ ´geräumt werden.“
ok… das ist natürlich echt mies. Aber danke für den Hinweis. Jetzt kann ich nur noch schnell reagieren.
gerne! Viel Erfolg
ok… das ist natürlich echt mies. Aber danke für den Hinweis.
Jetzt kann ich nur noch schnell reagieren.
Hallo,
was ist die Ursache für den Schimmel?
Bzw. könnt Ihr belegen dass er sicher aufgrund eines Mangels entstanden ist?
Habt Ihr es umgehend dem Vermieter gemeldet?
Wenn die beiden letzten Punkte belegbar sind wäre auch eine fristlose Kündigung denkbar.
Da Schimmel häufig durch falsches Heizen+Lüften entsteht könnte das Recht wegfallen und Ihr sogar zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Sowas klärt sich eh erst nach Gutachten usw.
Warum habt Ihr nicht einfach fristgemäß gekündigt?
Wenn fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist müsste fristgerecht gekündigt werden.
Gruß.
Wir wollten früher raus da wir eine neue Wohnung gefunden haben. Der Schimmel ist mittlerweile 1 1/2 Jahre hier. Wir haben den Vermieter sofort Bescheid gegeben. Bisslang hat sich nichts getan. Es waren zwar schon 3 Firmen da die sich das angeschaut haben aber auf den nachfolgetermin ist nie jemand erschienen. Der letztere war ein Maler und der hat zu uns auch gemeint das die Feuchtigkeit von außen kommt und wir keine Schuld haben. Leider hab ich das nicht schriftlich. Der Schimmel war auch nicht der einzige Mängel. Jeder sagt das wir definitiv im Recht sind. Aber leider ist das mit dem Recht nicht ganz so einfach. Und dann noch doppelt Miete zahlen, Anwalt zahlen und Gutachten zahlen ist schlicht zu heftig. leider…
Hallo,
es gibt keine „verkürzte“ Kündigungsfrist. Es gibt die reguläre dreimonatige Frist und die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Schimmel berechtigt nicht zu einer fristlosen Kündigung, wenn dem Vermieter nicht zuvor Gelgenheit zur Abhilfe gegeben wurde. Man muss also zunächst eine Frist setzen, bis zu der die Mängel beseitigt werden müssen. Ist eine fristlose Kündigung nicht möglich, dann zahlt der Mieter die Miete bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist, es sei denn, der Vermieter findet bereits vorher einen neuen Mieter.
Hallo Buff Buff,
mit Deiner Kündigung mit verkürzter Frist kann ich nichts anfangen. Dazu benötige ich weitere Informationen, hast Du z.B. den Vermieter im Vorfeld aufgefordert die Mängel ( Schimmel) zu beseitigen…?
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Hallo Buff Buff,
mir ist keine „verkürzte“ Frist der Kündigung bekannt. Soll eine Kündigung sofort gelten, dann kommt die fristlose Kündigung zum Tragen. Dazu müssen Sie stichhaltige Gründe vorweisen. Schimmel in der Wohnung wäre so einer. Vorher müssten Sie jedoch den Vermieter auffordern die Ursache zu beheben, mit Mietminderung drohen… Die Schimmelbildung muss im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, also nicht bei Ihnen wegen falscher Lüftung o.Ä.
Sie können in jedem Fall normal kündigen, in der Regel mit 3 Monaten Laufzeit.
Gruß Fred
Hallo,
wenn Sie die normale Kündigungdfrist akzeptieren wollen, müssen Sie nochmals neu kündigen(bis 3.Werktag zum übernächsten Monat).
Anderenfalls müßten Sie abwarten, WIE sich der Vermieter bzw. Anwalt dazu äußert. Wichtig wäre auf jeden Fall, dass Sie den Vermieter bereits mehrmals NACHWEISBAR über diesen Schimmel informiert hatten. Nachweisbar bedeutet: schriftlich mit Einschreiben/Rückschein. Alles Andere wird vor Gericht nicht anerkannt.
MfG
Waldi64
Den Ausdruck " Verkürzte Kündigung " gibt es nicht ! Da kann dein Vermieter ganz gelassen bleiben . Wenn überhaupt besteht die Möglichkeit zur außerordentliche Kündigung . Diese muss sehr genau und nachweislich begründet werden ,heißt Leib und Leben müssen bedroht sein , dies kann nicht einseitig beurteilt werden ,da brauchst Du schon ein Gutachten oder das Ordnungsamt . mein Tipp Fristgerechte Kündigung, per Einschreiben mit Rückschein . vorlagen bekommst Du kostenlos im Internet .Dieser Link könnte auch noch Interessant für Dich sein :http://www.kuendigung-vorlagen.de/Wohnungskuendigung…
Alles Gute und viel Erfolg !
Ob das Bescheid geben belegbar ist schreibst Du leider nicht.
Nur wenn das Bescheid geben und die Ursache belegbar ist (Handwerkermeinung ist kein Beleg), ist fristlose Kündigung denkbar.
Was „jeder“ sagt ist unrelevant. Wenn Schimmel nur an (kalten) Hausecken dann liegt es üblicherweise am Lüftverhalten.
Die „anderen“ Mängel sind etwas unpräzise.
Ich würde fristgerecht kündigen, 3 Monate sind ja kein großer finanzeller Verlust (als Vermieter muss man locker 1-3 Jahre kalkulieren! Da könnte ich tagelang berichten…)
Kosten für Anwalt und Gutachten entfallen damit, daher sicher die günstigste Lösung.
1 Monat muss man wg. Umzug ja eh immer doppelte Miete rechnen.
Und sofern Ihr noch keine Wohnung habt sind da 2 Monate eh recht kurz.
Gruß und viel Erfolg!
Zunächst einmal vielen dank für eure hilfe. Ich bin heute einfach persöhnlich bei meinem Vermieter aufgetaucht. Hab mit ihm sachlich und freundlich geredet und wir haben uns auf die hälfte geeinigt, sprich 6 Wochen. Manchmal kann auch sowas einfaches helfen.
Moin,
Sorry, damit kenne ich mich nicht aus.
Gruß connection
Hallo,
Kündigung bleibt bestehen. Warte mal ab, was der Vermeiter bzw. sein Anwalt dazu sagt. Schimmel ist immerhin eine enorme Gesundheitsbelastung!! Notfalls wenn Vermieter auf stur stellt, Gesundheitsamt einschalten.
LG
Sabine Kruse
Hallo,
dazu müsste ich mehr wissen. Haben Sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Mangels (Schimmel) gesetzt? Wie hat er reagiert? Ohne genauere Angaben kann ich dazu leider nichts sagen.
MfG