Hallo,
ich habe eine Frage im Rahmen des Mietrechts.
Kennt jemand die Definition für einen Mietmangel. Hier geht es insbesondere um die Renovierungspflicht für Vermieter.
Fall: Bei der Übernahme eines Mietobjektes musste der Mietvertrag übernommen werden. Hierin wurde nicht die Renovierungspflicht auf den Mieter abgewälzt (dämlich - ich weiß). Das Objekt wurde jedoch zum Eigenbedarf erworben und eine weiter Vermietung wurde grds. nicht in Erwägung gezogen, jedoch seitens des Mieters erzwungen.
Der Mieter kürzt die Miete seit Juni 2005 aufgrund nicht belegbarer Mietmängel. Dies geht z.T. soweit, dass ein Gutachter bestimmte aufgeführte Mängel als nicht vorhanden deklariert hat.
Fakt ist, die Miete wird seit dem o.a. Zeitpunkt in gleicher Höhe gekürzt. Zum Kürzungszeitpunkt war eine Renovierungsverpflichtung bzw. -notwendigkeit nicht aufgeführt. Erst im Laufe der Zeit wurde aufgeführt, dass das Objekt renoviert werden soll. Nun wird aber die Renovierungspflicht aufgeführt, um die Mietminderungen seit 2005 zu begünden:
A)Gibt es eine Verjährung für aufgeführte Mietmängel (hier Renovierung)
B)Muss renoviert werden, obwohl das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf zum 30.04.2011 gekündigt ist
C)Ist eine vermeintlich notwendige Renovierung ein Mietmangel in dem Sinne, dass der Gebrauch der Mietsache beinträchtigt ist
Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Herzlichen Dank im voraus.