Hallo liebe Wissenden,
mal angenommen ein/e Bürger/in hat im Februar dieses Jahres
ein Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters erhalten, auf
welches er nicht reagiert hat. D.h. er hat, wie gewünscht, dem
Verlangen nicht zugestimmt, da er Zweifel an den Angaben zum
Baujahr des Gebäudes hatte.
Beim Baujahr muß nicht immer die Erstellung gemeint sein. Wenn das Haus so saniert worden ist, das es einen neuen Standard, zB eines nach späteren Zeitpunkt gebauten Hauses entspricht, kann auch dieses Baujahr im Mietenspiegel verwendet werden.
Leider hat dieser Typ diese
Zweifel nicht geäußert und damit dem Vermieter die besseren
Karten überlassen, statt sich bei ihm erst einmal zu
informieren, bzw. das Gespräch zu suchen.
Bei so einem kostenintensieven Verfahren wie einem Prozess, wäre dies allemal angebracht.
Der angenommene Vermieter, bzw. die Wohnungsgesellschaft
(vielleicht in Hamburg) beruft sich auf den Mietenspiegel
2009, ist ja auch korrekt. Er hält auch die
„Mieterhöhungsfrist“ und die zulässige Kappungsgrenze ein.
Bei einer großen Gesellschaft kann man davon ausgehen, das die Rechtsabteilung weiss was sie macht. Fehler konnen auftauchen, sind aber idR sehr selten, weil das Renome sonst beschädigt würde.
Der fiktive Vermieter hat ja dann, mal angenommen, das Recht
diese Mieterhöhung einzuklagen, was dieser auch tat. Nun muss
sich der Mieter gegenüber dem Amtsgericht bis zum 15.06.2010
äußern.
Man kann jederzeit noch die Mieterhöhung zustimmen. Die Auslagen werden dann aber als Schadensersatz fällig.
Dieser Vermieter beruft sich aber in diesem Mietenspiegel auf
ein „vermutlich“ falsches Baujahr des Gebäudes, was zu
beweisen ist (1994 bis 2008). Aber wie?
Katasteramt, Bauauschuß der Gemeinde, Einsicht in die Nebenkostenquittungen bei der Gebaudeversicherung (manchmal BJ dabei), schauen ob es eine Wärmedämmung gibt, Baujahr auf dem Typenschild auf einer evt. Sammelheizung oder Therme, Baujahr eines evt. Fahrstuhls, mehrere ältere Nachbarn befragen, evt. Garten anschauen und nach alten Pflanzen achten, Hausmeister/wart Reinungskräfte etc. nach ihrer Beschäftigungszeit fragen, Schornsteinfeger fragen…
…Phantasie entwickeln,
Der Vermieter würde sich ja mit seiner Klage, im Falle einer
Falschangabe des Baujahres des Gebäudes, vor Gericht (wegen
des Verweises auf den Mietspiegel), völlig unglaubwürdig
machen. Welches jetzt zu hoffen ist.
Ja, wenn Wunschdenken so immer in Erfüllung ginge…
Der virtuelle Mieter schätzt dieses Gebäude nämlich auf die
späten 70er Jahre oder älter.
Na dann müßten ja auch so alte eingebaute Gegenstände, wie zB Dach, Treppenhaus, Bäder, Heizanlagen, Türen, Fenster, Fassaden ersichtlich sein.
Bei einer Moderniesierung wären die meisten dieser Dinge auf einen neueren Standard. Zumindest die Wärmedämmung und Ertzeugung müßte dem neuen BJ entsprechen.
Auf Einsicht ins Grundbuch, bzw. eine Anfertigung eines
Grundbuchauszugs braucht er wohl nicht zu hoffen.
Kann über einem Notar erfolgen, wenn der Eigentümer zustimmt.
Selber Zeichnungen im Katastertamt ansehen würden aber auch reichen, es wäre wäre billiger. Die Zustimmung vorausgesetzt.
Wahrscheinlich sind diese Angaben (Baujahr: Gebäude) auch gar
nicht enthalten.
Was denn sonst? Natürlich und noch viel mehr.
Außerdem muss ein-„berechtigtes Interesse vorliegen, zum
Beispiel: Käufer oder Verkäufer“, um Einsicht in das Grundbuch
zu erhalten.
Hmm, so ganz ohne Zustimmmung geht hier nur etwas über ein Gericht.
Woher bekommt er (Grundbuch wahrscheinlich nicht), als
„berechtigt Interessierter“, eine behördlich, sichere Auskunft
(bitte nicht raten: Bauamt vielleicht, oder so …) über das
Baujahr des besagten Hauses?
s. o.
Eine Möglichkeit wäre vielleicht, die Mit-Mieter, Nachbarn zu
befragen, ist aber nichts Genaues, da sie keine verlässliche
Aussage vor Gericht machen würden.
Nein, das wohl nicht. Es hilft aber seine eigene Meinung dazu zu überprüfen und ob mann dies so gewinnen kann.
Über hilfreiche Tipps würde sich die Frau im Mond sehr freuen
und wünscht erst mal eine Gute Nacht (bleibe aber noch eine
kleine Weile).
Hmm, mal so zum Nachdenken:
Wenn der M tatsächlich diese Mietanpassungsverlangen (so heißt das) mit einem falschen Baujahr abwehren kann, was würde wohl als nächstes erfolgen. Richtig, der VM würde eine neues Verlangen starten. Der Gewinn würde sich also für ein paar Monate die Erhöhung sein, also ca. 200 -300 € maximal.
Ein Unterliegen bei Gericht kostet ca. 500 bis 1000 € plus Nachzahlung mit Zinsen.
Die Verstimmung des VM für die Zukunft wäre in beiden Fällen kaum aufzuhalten. Der VM könnte also auf die Idee kommen keinerlei Kulanz mehr zu gewähren und alle 15 Monate eine Mietanpassung durchzuführen etc. Wünsche vom M würden wohl kaum mehr Beachtung finden.
Sonst bis später
Es wäre nie zu Spät einen (vermeindlichen) Fehler wieder gutzumachen…
LG Manuela
vlg MC
PS:
Waum fragt der M nicht einmal beim VM nach, warum das Baujahr so von der Bausubstanz abweicht?