Liebe/-r Experte/-in,
wie lange habe ich Zeit nach Feststellung (Verschleiß von Bodenbelag) einen neuen Laminatbelag einzubringen?
Ich bin Vermieter und der Belag ist wirklich verschlissen!
Vor 2 Jahren (2009/ 2010) wollte ich Laminatverlegung in der Miet-Wohnung veranlassen und habe dies auch dem Mieter angeboten und besprochen.
Die Laminat-Auswahl lag Wochen bereit im Büro zur Ansicht.
Aber dem Mieter war es zu diesen Zeitpunkt nicht recht, da Missverständnisse bzgl. der HNK zu beseitigen waren.
Nun möchte der Mieter wieder den Belag gewechselt haben (Sofort). Aufgrund von weiteren Baukostenaufwand, bin ich aber gezwungen diese Laminatverlegen in das II Quartal 2012 zu verschieben und habe dies auch dem Mieter so mitgeteilt.
Nun droht der Mieter über Anwalt mit Mietminderung!
Wer weiss was? Wie viel Zeit bzw. in welchem Zeitraum muss ich denn, nun als Vermieter, die Fußbodenbelagsarbeiten durchgeführt haben?
Die Arbeiten sind Notwendig, alles kein Problem, aber nicht von Heute auf Morgen. Sondern in einen 1/2 Jahr. Da muss es doch rein rechtlich ein Gesetz geben!
Vielen Dank für die Bemühungen
Ein Hinweis wo man nachlesen kann, würde ja schon reichen
Danke
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo
Hallo,
ist der Boden denn überhaupt Bestandteil des Mietobjektes? Haben Sie diesen explizit im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll als Teil der Wohnung vermietet? Wenn ja, in welchem Zustand befand sich der Boden? War er schon abgenutzt? Haben Sie bei der Übergabe eine Erneuerung versprochen (vertraglich)? Wenn nicht, dann brauchen Sie den Boden auch nicht austauschen.
Ansonsten muß der Mieter auf jeden Fall zunächst eine Mängelanzeige schriftlich stellen. Hier habe ich dazu einige Details zusammengefasst: http://www.bonusmieter.de/Keine-Mietminderung-ohne-M…
Hat der Mieter den abgenutzten Boden schon bei Einzug so übernommen (akzeptiert), dann kann er jetzt deshalb keine Miete mindern. Außerdem ist dieser Mangel ein rein optischer Mangel, der möglicherweise durch den Mieter selbst entstanden ist (normal Abnutzung).
Siie merken, Ihre Frage kann nur beantwortet werden, wenn Sie mehr Details zum Mietvertrag, zur Wohnungsübergabe (gibt es ein Protokoll?) und zum Mietzeitraum nennen.
Da Sie dem Mieter bereits angeboten hatten, den Laminatboden auszutauschen und es ihm nicht recht war, aus welchen Gründen auch immer, denke, er muss warten, bis es nun Ihnen recht ist, und ich denke, ein halbes Jahr ist zu akzeptieren. Sie müssen es ja auch finanzieren.
Herta Bassauer
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ein schönes Wochenende
Leider kann ich da icht hlfen!LG Veronika