Guten Tag,
Person A (Vermieter) hat Person B (Mieter) beim Mietvertrag versichert, dass die Wohnung nur vermietet und nicht verkauft werden soll.
Jetzt allerdings, wo die Wohnung neu renoviert wurde, möchte Person A die Wohnung doch verkaufen.
Muss Person B jetzt die Interessenten die zur Besichtigung erscheinen, auch in die Wohnung lassen?
Person B möchte weiter in der Wohnung bleiben (wie auch schon beim Mietvertrag mit Person A besprochen).
Welche Rechte hat Person B?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Lieben Gruss
Angel99
Hallo,
Muss Person B jetzt die Interessenten die zur Besichtigung
erscheinen, auch in die Wohnung lassen?
Ja, wenn sie vorher angekündigt werden und die Besichtigungstermine im zumutbaren Rahmen bleiben:
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Besichtigung.htm
Welche Rechte hat Person B?
Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer tritt in die bestehenden Verträge ein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html
Es könnte passieren, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Daran sind strenge Bedingungen geknüpft.
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…
TM