Mietrecht Vermieter

Als Vermieter habe ich seit ca. 10 Jahren einen Mieter(Hartz-IV/ Miete kommtvon der Stadt), der Alkolkranker ist - nun wohl sehr weit fortgeschritten. Seit ca. 1/2 Jahr schickaniert er die anderen Bewohner absichtlich mit lautstarker Musik Tag und Nacht- verbalen Beleidigungen - Verwahrlosung im Haus und in seiner Wohnung. Es gab bereits viele Polizeieinsätze und auch Anzeigen wegen Lärmbelästigung. Einige Mieter möchten nun bereits ausziehen - (dürfen sie das?) - was kann ich tun? Gespräche haben nichts mehr gebracht (er ist wohl auch gar nicht mehr aufnahmefähig) und Briefe werden nicht beantwortet. Darf ich fristlos kündigen - und wie ist dann das Räumungsprozedere? Ich bin Neuling auf diesem Gebiet. Für eine Antwort wäre ich außerordentlich dankbar!

Also:
Wenn du „10jähriger Neuling“ bist, mache ich mir schon Sorgen, dass du dich mit dem Mietrecht noch nich 1000%ig auskennst.

Aber zur Hilfe. Du kannst ihm vielleicht nicht fristlos kündigen, aber dennoch kündigen und nach der Frist, sowie 2maliger Aufforderung „Zwangsräumen“ lassen.

Dadurch, dass dir Verluste aus Vermietung entstehen könnten, ist das völlig legitim. Hilfreich wäre es sicherlich, wenn du entsprechende Dokumente vorbereitest (deine anderen Mieter geben dir ein Dokument, dass sie ausziehen wenn sich der Zustand nicht ändert.

Lass dich aber auf jedenfall von einem Rechtsanwalt beraten. Vielleicht gibt es verschiedene Formen einzuhalten und da kann ich dir nicht helfen.

Hallo Heidebully,

all diese Sachen sind im Mietrecht verankert. Daher kann ich Ihnen raten, dort die betreffenden Paragraphen rauszusuchen, aber in Ihrem Fall verhält sich es wie folgt:

Liegt ein wichtiger Grund vor, kann das Mietverhältnis auch ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen gekündigt werden, §543 BGB. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe der ausserordentlichen Kündigung enthalten. Im allgemeinen muss der Kündigung jedoch eine Abmahnung oder eine Fristsetzung zur Möglichkeit der Abhilfe des vertragswidrigen Verhaltens vorausgegangen sein ( §543 BGB Abs.3).

Desweiteren ist in Ihrem Fall folgende Information interessant:

Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB

Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden. Es sollte in jedem Fall zeitnah gekündigt werden. Langes Warten führt zu der Vermutung, daß die Unzumutbarkeit wohl doch nicht gegeben war.
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Beispiele

* Der Mieter schlägt oder beleidigt den Vermieter;
* Der Mieter stört den Hausfrieden hartnäckig trotz erfolgter Abmahnungen.
* Der Mieter bringt eine Parabolantenne trotz gerichtlichen Urteils und Vollstreckung wieder an.
* Der Mieter zahlt die vereinbarten Nebenkosten nicht, die schon eine erhebliche Höhe (über eine Monatsmiete) erreicht haben. (vorher Abmahnung erforderlich).

Im Einzelfall ist immer eine Abmahnung mit vorheriger Fristsetzung zur Beseitigung des vertragswidrigen Verhaltens erforderlich, es sei denn, die Setzung einer Frist oder die Erteilung einer Abmahnung wäre offensichtlich erfolglos oder der Mieter ist im Zahlungsverzug oder die sofortige Kündigung aus anderen Gründen gerechtfertigt ist.

Ich hoffe dass Ihnen dies weitergeholfen hat.

Hallo. Zunächst: Die anderen Mieter können selbstverständlich in der im Mietvertrag genannten Frist ihre Verträge kündigen.

Zu der Kündigung des Mieters von Ihrer Seite aus habe ich keine Ahnung. Idealerweise wenden Sie sich an einen Vermieterbund - die helfen Ihnen sicherlich weiter. Ob das überhaupt möglich ist - schließlich wird die miete ja brav gezahlt… weiß ich nicht.

Andererseits, was passiert mit dem Mieter, wenn Sie ihn jetzt kündigen? Wird er obdachlos? Vielleicht haben Sie eine Idee, wie Sie ihm, ihrer Wohnung und den betroffenen Nachbarn helfen können, ohne viel rechtliche Schikane.
Manchmal helfen direkte Gespräche bereits, und konkrete Hilfeangebote. Eine Kündigung ihrerseits könnte sein alkoholproblem für die (restliche) Mietzeit noch verstärken.

Hallo!

Da ich selbst schon einige Probleme hinsichtlich Mietrecht hatte und ich auch dabei stets im festen Glauben war, dass ich im RECHT bin, habe ich über meine Rechtschutz-Versicherung eine Anwältin hinzugezogen. Durch Sie habe ich dann auch mein Recht relativ schnell erlangt. Und außer meinem ohnhin zu entrichtenden Versicherungsbeitrag, habe ich NICHTS dafür bezahlen müssen!! Falls also eine Rechtschutzversicherung vorliegt, würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Anderenfalls würde ich wenigstens mal ein Gespräch mit einem Anwalt führen, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
Ansonsten bleibt noch, die städtische Behörde aufzusuchen, die die Miete für den Hartz IV Empfänger zahlt.
Mehr kann ich dazu konkret jedoch nicht raten - ich bitte um Verständnis, weil ich auch keine falschen Aussagen treffen möchte.
Viel Erfolg - dass endlich wieder Ruhe einkehrt und der eine Mieter bald verschwindet bzw. dauerhaft Ruhe gibt und die anderen Bewohner dann dafür beleiben !!!

Beste Grüße - St.B.

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte…
hoffe, die Situation hat sich schon geklärt.
Sonst würde ich auf jeden Fall eine fristlose Kündigung aussprechen.
Mfg
Sabine Kruse