Liebe/-r Experte/-in,
in einer 5ZKB Wohnung, die 2007 (inkl. Teppich) renoviert wurde wohnten seit 2008 Mieter(mit Hund).Oktober 2009 wurde die Immobilie verkauft. Die Mieter kündigten zum 31.01.2010 das Mietverhältnis und zogen dann zum 31.10.09 aus. Die Schlüssel hinterlegten sie, auf bitten des neuen Vermieters, mitte Dezember bei Nachbarn, damit ein Makler die Wohnung besichtigen und in sein Angebot mit aufnehmen konnte. Die Wohnung war seit dem Auszug der Mieter nicht mehr beheizt worden. Gas- und Stromanschluß waren von den Mietern abgemeldet worden. Der neue Vermieter fand zum 15.01.2010 neue geeignete Mieter.Zur Übergabe sind die Vormieter nicht erschienen. Ein Übergabeprotokoll wurde dann mit den neuen Mietern erstellt. Das der Boiler in der Küche gerissen war, stellte sich erst zwei Wochen später bei der Installation der Küche heraus. Laut Installateur ein Frostschaden, der höchstwahrscheinlich im Dezember bei dem Kälteeinbruch(Nächte bis -20°)eintrat. Am 03.03.2010 teilte die neue Mieterin dem Vermieter mit, das es in einem der Zimmer stark nach Urin richt(Teppich), wenn die Heizleistung höher gestellt wurde. Da der Raum bisher noch nicht genutzt wurde Stand das Thermostat auf Stufe „Frostschutz“. Deshalb sei es bisher nicht bemerkt worden. Die neuen Mieter bestehen nun auf einen neuen Bodenbelag, da dieser ekelig und unzumutbar sei. Der Vermieter sagte darauf hin den neuen Mietern einen Laminatboden zu, der nun verlegt wird. Welche Möglichkeit hat der Vermieter nun bei den Vormietern einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen? Sind die Vormieter eventuell nur verpflichtet den Teppich zu reinigen oder wäre es in diesem Fall für die neuen Mieter unzumutbar? Es ist jedoch fraglich ob der Geruch beseitigt werden kann. Den „alten“ Teppich bewart der Vermieter vorsorglich noch auf, bis die Sachlage geklärt ist. Eine Rechnung dafür besitzt er jedoch nicht, da er die Wohnung nicht renovieren ließ. Die Kaution behielt er bis heute noch ein. Was wäre eine Lösung für dieses Problem? Was sagt die Rechtsprechung dazu?
Lieber Merlin,
leider kann ich rechtlich hierzu nicht Stellung nehmen, denke aber, dass man den verschmutzten Teppichboden gegen die Kaution verrechnen kann, zumindest Reinigungskosten. Inwieweit der neue Vermieter wegen einer fehlenden Übergabe mitverantwortlich gemacht wird, müsste man prüfen. Für die Beheizung war nach Auszug denke ich der neue Vermieter verantwortlich, der Boilerschaden kann meiner Meinung nach nicht den Vormietern angelastet werden.
Guten Tag Merlin73, tut mir sehr leid aber da kann und dürfte ich Ihnen auch nicht weiterhelfen. Stichwort: unerlaubte Rechtsberatung! Die Bautechnik ist nämlich mein Metier. Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.
Liebe Grüße
BeaBerlin
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Liebe/-r Experte/-in,
leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolph
in einer 5ZKB Wohnung, die 2007 (inkl. Teppich) renoviert
wurde wohnten seit 2008 Mieter(mit Hund).Oktober 2009 wurde
die Immobilie verkauft. Die Mieter kündigten zum 31.01.2010
das Mietverhältnis und zogen dann zum 31.10.09 aus. Die
Schlüssel hinterlegten sie, auf bitten des neuen Vermieters,
mitte Dezember bei Nachbarn, damit ein Makler die Wohnung
besichtigen und in sein Angebot mit aufnehmen konnte. Die
Wohnung war seit dem Auszug der Mieter nicht mehr beheizt
worden. Gas- und Stromanschluß waren von den Mietern
abgemeldet worden. Der neue Vermieter fand zum 15.01.2010 neue
geeignete Mieter.Zur Übergabe sind die Vormieter nicht
erschienen. Ein Übergabeprotokoll wurde dann mit den neuen
Mietern erstellt. Das der Boiler in der Küche gerissen war,
stellte sich erst zwei Wochen später bei der Installation der
Küche heraus. Laut Installateur ein Frostschaden, der
höchstwahrscheinlich im Dezember bei dem Kälteeinbruch(Nächte
bis -20°)eintrat. Am 03.03.2010 teilte die neue Mieterin dem
Vermieter mit, das es in einem der Zimmer stark nach Urin
richt(Teppich), wenn die Heizleistung höher gestellt wurde. Da
der Raum bisher noch nicht genutzt wurde Stand das Thermostat
auf Stufe „Frostschutz“. Deshalb sei es bisher nicht bemerkt
worden. Die neuen Mieter bestehen nun auf einen neuen
Bodenbelag, da dieser ekelig und unzumutbar sei. Der Vermieter
sagte darauf hin den neuen Mietern einen Laminatboden zu, der
nun verlegt wird. Welche Möglichkeit hat der Vermieter nun bei
den Vormietern einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen?
Sind die Vormieter eventuell nur verpflichtet den Teppich zu
reinigen oder wäre es in diesem Fall für die neuen Mieter
unzumutbar? Es ist jedoch fraglich ob der Geruch beseitigt
werden kann. Den „alten“ Teppich bewart der Vermieter
vorsorglich noch auf, bis die Sachlage geklärt ist. Eine
Rechnung dafür besitzt er jedoch nicht, da er die Wohnung
nicht renovieren ließ. Die Kaution behielt er bis heute noch
ein. Was wäre eine Lösung für dieses Problem? Was sagt die
Rechtsprechung dazu?
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ab dem Zeitpunkt des Einzugs des neuen Mieters war die Wohnung wieder beheizt. Der Schaden war vorher eingetreten. Die Vormieter sind ja 3 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses (31.01.2010)ausgezogen und haben Gas und Strom abgemeldet.Der Untertischboiler stand abgeklemmt in der leeren Küche. Am 20.12.09 gab es einen erheblichen Frostschaden in der Nachbarwohnung. Die Außentemperaturen lagen lange unter 0 und waren am WE des 20.12. bei -20°
Desweiteren ist eine Bagatellschadensklausel im Vertrag, wobei der Boiler (44€) darunter fällt.
Das größere Problem ist der Teppich.
Ist eine Reinigung ausreichend und dem Nachmieter zumutbar, wenn er so versifft ist und nach Urin stinkt?
Gruß
M.G.