Mietrecht - Vertrag - Austritt aus dem Vertrag?

Hallo
Ich habe eine Frage?
Meine Tochter hat einen Mietvertrag zum 01.03.2010 abgeschlossen. Der Markler so wie der Vermieter sagten Ihr, Sie könne am 15.02 die Schlüssel für die neue Wohnung haben. Dann wurde Ihr mitgeteilt, sie bekommt die Schlüssel erst am 22.02 da der Vormieter noch Gegenstände in der Wohnung hat. Endlich am 02.03 sollte die Wohnungübergabe sein. Auch da wurde Sie wieder nachhause geschickt. Jetzt hat Sie die Schlüssel erst am 05.03.2010 erhalten. Die Wohnung ist aber noch nicht 100% fertig und meine Tochter muss diese noch kompl. renovieren. Es fehlen teilweise Steckdosenabdeckungen und die Wohnzimmertür ist auch noch defekt. Da der Mietvertrag zum 01.03.2010 abgeschlossen wurde und durch den hin und her meine Tochter nicht wusste ob Sie zum 1ten auch in der Wohnung ist, hat Sie vorsichtshalber Ihre alte Wohnung um einen Monat verlängert sonst hätte Sie zum 1ten auf der Straße gesessen. Der Vermieter verlangt aber die Kompl. März Miete. Jetzt hat meine Tochter keine Lust mehr auf diese Wohnung und möchte nicht dort einziehen. Hat Sie eine Chance aus dem Vertrag zu kommen?
Für eine Antwort bin ich dankbar.

Hi

ist nicht so einfach, da das Gesetz eben keinen „Lustparagrafen“ kennt. Verträge müssen gehalten werden auch wenn es wie hier blöd läuft. So hast du dennoch die Chance nicht auf allem liegen zu bleiben. Also erstens alle Mängel bei der Übergabe unbedingt festhalten und notfalls mit Zeugen dokumentieren. Mache BIlder davon und frage den Vermieter wie er sich das den so vorstellt. Den Vermieter schriftlich unter verzug setzten den Mangel zu beseitigen. Setze eine angemessene Frist. 10 Tage sind da völlig genügend. Ich glaube nicht das du da aus dem Vertrag kommst, denn alles was du schilderst sind zwar Mängel aber nicht die gravierenden. Langfristig hast du natürlich recht… wenn das schon so anfängt…

Gruß Peter

den vermieter mit einwurfeinschreiben auffrodern die wohnung in vertragsgemäßen zustand zu bringen und die mängel aufzählen. frist von 1 woceh setzen und mitteilen, dass eien außerordentliche und fristlose kündigung wegen nichterfüllung des vertrages ausgesprochen wird, wenn am xx.xx.10 die wohnung um xx.°° uhr vertragsgemäß übergeben wird. für den fall, dass eine übergabe im vertragemäßen zustand erfolgen wird, gleich mit ankündigen, dass die wohnkosten, welche in der bisherigen wohnung entstanden sind, von der ersten mietzahlung in abzug gebracht werden. auch mitteilen, dass man sich bei dem vermieter bei ausspruch der kündigung bezüglich der maklerprovision schaldlos halten wird.
kommt der termin nicht zustande oder scheitert die übergabe, weil wieder alles nicht stimmt, sodann sofort mit einwurfeinschreiben aufkündigen und darin noch mal schreiben, weshalb und gleich den nachweis für die gez. provision beifügen und das geld zum ultimo fordern, schlüssel mit in den umschlag rein und fertig.

Hallo,

das geht natürlich nicht, Miete ab ersten zahlen aber erst am fünften einziehen können. Bin mir nicht sicher, aber ich meine, hier lässt es sich aufgrund Vertragsbruches fristlos kündigen. Sollten Sie wirklich nicht mehr einziehen wollen, wäre ein Besuch beim Anwalt ratsam.

Gruß Fred

Ich kann Ihnen leider nicht helfen da ich mich mit Mietrecht nicht auskenne

Entschuldige bitte ich war eine Weile nicht mehr hier und daher wird meine AW zu spät kommen.
Abgesehen davon kann ich dir nicht wirklich helfen oder ernsthaft raten weil ich damit beruflich nichts zu tun hab.
Ich an eurer Stelle wäre zum Mieterverein gegangen oder hätte vorher versucht mich mit dem Vermieter gütlich zu einigen. Die Vorsicht deiner Tochter versteh ich voll und ganz weil es hätte genauso gut sein können dass sich die Sache mit dem Vormieter in die Länge zieht…
Wenn der Mietvertrag ab 1.3. beidseitig unterschrieben ist und noch Zeugs vom Vormieter da ist, dann müsste der vermieter von diesem die Miete abkassieren, wenigstens anteilmäßig.
Ob sie zurücktreten kann deswegen hm Vertrag ist Vertrag und wegen 5 Tage Übertretung…
Allerdings wegen der vielen unerledigten und fehlenden Sachen bezüglich der Wohnfähigkeit müsste der Vermieter Abstriche machen in Form von Bezahlen oder Mietnachlass bzw Miete ab April.
Aber ich bin da echt kein Experte, dies ist meine Meinung dazu. Tut mir leid nicht besser helfen zu können
Was ist aus eurem Problem geworden ???