Eine möblierte 2-Zimmer Wohnung wird vermietet. Die Mieter werden über eine Zeitwohnagentur vermittelt, der Vertrag jedoch direkt mit dem Mieter geschlossen.
Zum April steht ein erneuter Mieter Wechsel an. Mit dem neuen Mieter wurde am 04.03.2013 einen Mietvertrag unterschrieben.
Dabei wurde sich auf eine wöchentliche Reinigung durch eine externe Reinigungskraft geeinigt und dies auch schriftlich im Vertrag festgehalten. Kosten pro Woche: EUR 20,00
Des Weiteren hat der Mieter zugesagt eine Verdienstbescheinigung am Folgetag (also 05.03.2013) per email zu zusenden. Diese Verdienstbescheinigung ist jedoch erst heute (12.03.2013) eingegangen. Diese Bescheinigung erscheint jedoch zu niedrig.
Der Monatliche Mietzins beträgt: EUR 780,00 zzgl. ca. EUR 80,00 Reinigung pro Monat
Der bescheinigte Verdienst liegt jedoch nur bei: EUR 1.255,00.
Dies ist offensichtlich zu wenig, um von den restlichen knapp EUR 400 leben zu können.
Darüber hinaus fordert der Mieter plötzlich die Reinigung wieder raus zunehmen, da er das selber erledigen möchte und auch niemand fremden in der Wohnung möchte.
Insgesamt besteht kein gutes Gefühl mehr mit dem Mieter und der Vermieter würde gerne von dem Mietvertrag wieder zurück treten. Auf jeden Fall soll aber die Reinigung betehen bleiben.
Ist das rechtlich möglich? Was kann man sonst tun?
Vielen Dank.