Mietrecht! Verweigerung des Einzugs vom freund

Mein Vermieter erlaubt mir nicht, das mein Freund einzieht, ist das erlaubt?

Ausserdem wirft er mir vor, das ich nur per Briefwechsel mit ihm kommuniziere und keinen persönlichen Kontakt mit ihm pflege? Bin ich verpflichtet einen persönlichen Kontakt mit ihm zu pflegen?

Die Vorgeschichte, er war früher der Handlanger meines Vermieters, der zwischenzeitlich gestorben ist und der Handlanger hat die Wohnungen geerbt, er ist mir jedoch sehr unsympathisch, ein typischer Emporkömmling, erst Arbeitslos und jetzt Vermieter von mehreren Wohnungen.

Mein Vermieter erlaubt mir nicht, das mein Freund einzieht,
ist das erlaubt?

Nein. Es gibt nur wenige Ausnahmen,etwa superkleine Wohnung,Stichwort Überbelegung.

Ausserdem wirft er mir vor, das ich nur per Briefwechsel mit
ihm kommuniziere und keinen persönlichen Kontakt mit ihm
pflege? Bin ich verpflichtet einen persönlichen Kontakt mit
ihm zu pflegen?

Nein.

MfG
duck313

faq:1129 (owt)

Vielen dank für die Antworten und allen ein frohes Weihnachtsfest

Mein Vermieter erlaubt mir nicht, das mein Freund einzieht,
ist das erlaubt?

Hallo spueren,
Du mußt unterscheiden zwischen „einziehen“ und „besuchen“.
Angenommen, Dein Freund möchte einziehen,
also mit Anmeldung beim Einwohnermeldeamt,
kann sich Dein Vermieter wehren.
Gegen einen Besuch (evtl. Dauerbesuch?) kann ein Vermieter nichts machen.

Ausserdem wirft er mir vor, das ich nur per Briefwechsel mit
ihm kommuniziere und keinen persönlichen Kontakt mit ihm
pflege? Bin ich verpflichtet einen persönlichen Kontakt mit
ihm zu pflegen?

Auf keinen Fall !!!

Die Vorgeschichte, er war früher der Handlanger meines
Vermieters, der zwischenzeitlich gestorben ist und der
Handlanger hat die Wohnungen geerbt, er ist mir jedoch sehr
unsympathisch, ein typischer Emporkömmling, erst Arbeitslos
und jetzt Vermieter von mehreren Wohnungen.

Dein Vermieter will nicht gestatten, dass dein Freund bei dir einzieht, wünscht sich aber mehr persönlichen Kontakt zu dir?

Ich denke, es liegt auf der Hand, dass dieses Problem weniger ein juristisches als ein libidinöses ist.

smalbop

Angenommen, Dein Freund möchte einziehen,
also mit Anmeldung beim Einwohnermeldeamt,
kann sich Dein Vermieter wehren.
Gegen einen Besuch (evtl. Dauerbesuch?) kann ein Vermieter
nichts machen.

wusstest du schon: man muss gar nicht antworten, wenn man keine ahnung hat. du schreibst kompletten unsinn!

3 Like

meinst du nicht, dass mir das jetzt weh tut, wenn du das so sagst?

vonnixAhnung

Schönen Restfeiertag in die Runde werf*