Mietrecht-vorzeitige Kündigung

Ich bin Mieter.in meinem Mietvertrag ist die Klausel–auszug frühestens 01 01.2011—dies ist soweit rechtens!!Ich möchte jetzt aus Wirtschaftlichen gründen früher ausziehen.Ich habe meiner Vermieterin bereits mitgeteilt,das ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann.Kann ich mit der begründung ´-Ich kann wirklich nicht die Miete für den monat Nov. und Dez. n bezahlen vorzeitig aus dem mietvertrag austreten.Will ja keine Schulden machen und kann ja "leider"mein Geld nicht selbst drucken.Ich kann es einfach nicht bezahlen.als ich bis anfang Juni arbeitslos war hat die ARGE die miete übernommen.seit ich aber arbeite und alleiverdiener bin ist mir die miete einfach zu hoch.Vorher war es mit meiner Ex-partnerin eine Bedarfsgemeinschaft doch jetzt lebe ich alleine und verdiene nur knapp 900 euro.Auf irgenein Amt zu gehen wegen der miete möchte ich vermeiden.Ein umzug wäre auch vorteilhafter für den Täglichen Fahrweg zur Arbeit.

Hallo Heinz,

nach meinem Wissensstand ist eine Mindestmietdauer von bis zu 4 Jahren bindend. Du wirst aus dem Vertrag nicht herauskomme. An deiner Stelle würde ich mit dem Vermieter reden und fragen ob er einen Nachmieter akzeptieren würde.
Grüße

Danke schön für deine Antwort!!!weist du noch ob er einen Nachmieter akzeptieren muss?Doch jetzt wünsch ich dir erstmal einen schönen Tag!!Lg. Heinz

Hallo Heinz63,

schön, dass Sie wieder eine Arbeitsstelle gefunden haben.
Mit der Kündigung der Wohnung zu einem vorzeitigen Termin ist das eine schwierige Sache.
Die grundsätzliche Rechtssprechung sagt, man muß den abgeschlossenen Vertrag einhalten. Es gibt eine Veröffentlichung über eine Ausnahme, über die ich einmaletwas gelesen habe. In dem Fall war die Kündigungsfrist aber wesentlich länger als 6 Monate und der Mieter wurde vom Arbeitgeber in ein anderes Land versetzt. In dem Fall war das Einhalten der Kündigungsfrist als unbillig und unzumutbar gehalten worden. In Ihrem Fall sehe ich allerdings keine Unbilligkeit oder Unzumutbarkeit, die vom Gericht bestätigt werden würde.
Mein Vorschlag ist mit dem Vermieter zu reden. Selbst wenn Sie zu Ihrem Vermieter keinen besonders guten „Draht“ haben sollten Sie es versuchen.
Schildern Sie ihm Ihre Situation und finanziellen Probleme. Sehr hilfreich ist es immer den anderen zu Fragen ob er nicht eine Möglichkeit sieht das Problem im Konsens zu lösen, damit Sie beide einvernehmlich auseinander gehen können.
Schildern Sie Ihre Situation und betonen Sie besonders, dass Sie eine Lösung suchen die Sie erfüllen können. Machen Sie dabei noch keine Vorschläge und vor allem, lehnen Sie es nicht grundsätzlich ab, die Kündigungsfrist einzuhalten

  • das verhärtet nur die Fronten-
    Dann fragen Sie den Vermieter, ob er eine Lösungsmöglichkeit / Entgegenkommen sieht.
    Wenn Sie seinen Vorschlag nicht akzeptieren können, dann betonen Sie nochmals ganz besonders, dass Sie das Problem im gütlichen lösen wollen, leider aber finanziell nicht in der Lage sind, den Vertrag vollständig zu erfüllen. Handeln Sie gegebenenfalls eine Mietreduzierung heraus oder versuchen Sie ihn zu überzeugen, dass es auch für den Vermieter besser ist die Kündigungszeit zu halbieren als wenn Sie ausziehen und nicht zahlen können. Dann muß der Vermieter:
  1. die Mietrückstände einklagen, was Zeit /Geld kostet
  2. ein neuer Mieter kann nicht vor dem 1. Januar einzeihen und somit Miete zahlen, was dem Vermieter zugute kommt.

Versuchen Sie in jedem Fall in Frieden auseinander zu gehen, selbst wenn Sie sich nicht einigen. Das ist besonders wichtig, denn selbst wenn es später zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte müssen Sie noch miteinander reden können, denn meistens landet es bei einem Vergleich.
Ich hoffe Ihnen mit meinem Rat geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Hans H.T.

Wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt, kann ich nur empfehlen zum Amt, zwecks Unterstützung, zu gehen oder einen Nachmieter zu finden. Ansonsten müsst du zum 31.12.2010 kündigen. Vetrag ist Vertrag!

Vielen Dank für die ausführliche information!!!Ich sende ihnen liebe grüsse Heinz

Danke für die Information!!!Eine frage hätte ich noch:muss mein Vermieter einen Nachmieter (von 3) akzeptieren? Viele Grüsse Heinz

Wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt, kann ich nur
empfehlen zum Amt, zwecks Unterstützung, zu gehen oder einen
Nachmieter zu finden. Ansonsten müsst du zum 31.12.2010
kündigen. Vetrag ist Vertrag!

Meiner Meinung nach ja!

Hallo Heinz,
leider muss er den Nachmieter nicht akzeptieren, da er ja noch einen bestehenden Vertrag mit dir hat.
Erkläre ihm einfach deine Situation und bemühe dich um einen Nachmieter.
Grüße und gute Nacht

Danke für deine Antwort!!Lg.Heinz:Meiner Meinung nach ja!

Danke für die Schnelle antwort!! Lg.Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]