Mietrecht was bedeutet nach maßgabe der benutzeror

die nachstehen aufgeführten einrichtungen dürfen nach maßgabe der benutzerordnung mitgenutzt werden, fahrzeugstellplatz, garage waschanlage

wer kann mir sagen was das bedeutet

danke im voraus simone häse

das die einrichtungen, wenn die frei sind,garage stellplatz und waschmaschine mitbenutzt werden können

bitte

Hallo Simone,
das heißt, dass Du den Stellplatz oder die Garage benutzen darfst, aber Du musst Dich an die Regeln halten, die in der sogenannten „Benutzerordnung“ geschrieben sind.
Diese Regeln oder Vorschriften sind entweder dem Mietvertrag beigefügt oder sie sind öffentlich ausgehängt.

Gruß
Udo

das heisst nach meinem Verständnis, daß Du in die seperate (und ggfs. sich ändernde) Benutzerordnung sehen und Dich an die dort festgehaltenen Regeln halten musst um die benannten Einrichtungen zu nutzen.

Ein Hinweis auf die vom Mietvertrag unabhängig geführten Regelungen der Einrichtungen quasi … :smile:

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ich bin vermieter, kann ich die benutzerordnung auch jetzt noch neu schreiben.ich habe keine gemacht.die garage wurde einen freund überlassen kostenlos.mit abstimmung das ich sie selbst wieder benutzen will er sie räumt.er will weder was bezahlen noch sie räumen,und jetzt hat er mit seiner freundin eine wohnung bei mir gemietet,und sagt die garage gehört zur wohnung.was kann ich tun um wieder mein eigentum zu benutzen gruß simone und danke

Moin!
Maßgabe = im Detail:

  1. das Maß 2) die Gabe/ das Geben.
    Also = nach dem, was die „Benutzerordnung“ hergibt. Oder: im Rahmen dessen, was die Benutzerordnung vorschreibt, also unter Beachtung aller Ge- und Verbote darf man … benutzen.
    Wenn z.B. drin steht, daß nur Personen unter 50 KG den Parkplatz benutzen dürfen, dürfen Sie das ggf. nicht benutzen - egal, ob es Sinn FÜR SIE macht oder nicht. Oder es steht in der Benutzerordnung, daß man nach der Benutzung den Platz mit Sagrotan gründlich reinigen muß…
    Oder es steht drin, daß man werktags von 9 bis 17 Uhr das Auto dort waschen darf. Dann müssen Sie um 16:59Uhr den Platz mit Ihrem Auto verlassen.
    Bei weiteren Fragen fragen Sie ruhig mal Ihren Vermieter, damit der lernt, daß seine Wortwahl im Mietvertrag vielleicht das Niveau seiner Mieter überschreitet.
    Nachfolgend alle Details von:
    Maß (Deutsch, Substantiv)
    Getrennt- und Zusammenschreibung: Substantiv-Verb-Verbindungen mit Maß als erstem Bestandteil werden in der Regel getrennt geschrieben: Er hat an sich Maß genommen. Die Verbindung maßhalten/ Maß halten kann sowohl getrennt- als auch zusammengeschrieben werden, da der Verbindung sowohl eine Zusammensetzung als auch eine Wortgruppe zu Grunde liegen kann.[1]

Alternative Schreibweisen:
Schweiz und Liechtenstein: Mass
Worttrennung:
Maß, Plural: Ma·ße
Bedeutungen:
[1] Einheit, in der etwas gemessen wird
[2] genormter Gegenstand, mit oder an dem etwas gemessen wird; auch eine Norm im übertragenen Sinne, zum Beispiel für Moral
[3] Plural: gemessene Größe, auch in übertragenem Sinne für die „Kurven einer Frau“
[4] Abstufung einer Intensität
Herkunft:
aus Mittelhochdeutsch maze und mez (zu messen)
Synonyme:
[1] Maßeinheit
[2] Maßverkörperung
[3] Messwert, Abmessung, Daten
[4] Ausmaß, Grad, Umfang
Gegenwörter:
[4] in Massen, massenhaft
Unterbegriffe:
[1] Flächenmaß, Längenmaß, Raummaß, Versmaß
[2] Bandmaß, Maßband, Messband, Messbecher, Messlatte, Messschraube, Messstab, Messzylinder, Metermaß, Mikrometerschraube, Zollstock
[3] Körpermaß
Beispiele:
[1] Jedes Ding hat sein Maß und schließlich seine Grenzen. (Lateinisches Sprichwort: Ést modus ín rebús sunt certí dénique fínes.)
[1] Welches Maß soll man hier eintragen, Zoll oder Zentimeter?
[2] Nimm diesen Krug als Maß, in den geht genau ein Liter hinein.
[2] Ich finde es ungerecht, wenn du hier mit zweierlei Maß misst. Lüge ist Lüge, egal, welches Motiv ihr zugrundeliegt.
[3] Geben Sie bitte die Maße nach der Anleitung auf Seite 1 an, damit wir die Einbausauna in der richtigen Größe liefern können.
[3] Die Maße dieser Frau sind einfach umwerfend.
[4] Alkohol sollte man nur in Maßen genießen.
[5] In welchem Maß man ihn wirklich als Verbrecher bezeichnen kann, ist eher eine philosophische als eine juristische Frage.
Redewendungen:
in Maßen - in vernünftigen Grenzen, in gleichem Maße - gleichermaßen, ein gerüttelt Maß - eine ordentliche Portion, ohne Maß und Ziel - maßlos, ohne Maß und Verstand - völlig verwirrt, über alle Maße - sehr
Charakteristische Wortkombinationen:
[2] Maß anlegen
[3] etwas nach Maß kaufen, bestellen, liefern, Maß nehmen
[4] Maß halten, in Maßen, zu einem gewissen Maß
Abgeleitete Begriffe:
-mäßig
dermaßen, einigermaßen
maßgearbeitet, maßgebend, maßgeblich, maßgerecht, maßgeschneidert, maßhaltig, mäßig, maßlos, maßstäbig, maßstäblich, maßvoll
sich anmaßen, mäßigen, maßregeln, maßschneidern
Aufmaß, Bemaßung, Gardemaß, Maßanalyse, Maßangabe, Maßanzug, Maßarbeit, Maßbezeichnung, Maßeinheit, Maßeinteilung, Maßgabe, Maßhalteappell, maßhalten, Mäßigung, Maßkonfektion, Maßlieb, Maßliebchen, Maßlosigkeit, Maßnahme, Maßregel, Maßregelung, Maßreglung, Maßschneider, Maßstab, Maßsystem, Maßwerk, Maßzahl
Beispiel: Einrichtungen dürfen nach Maßgabe der Benutzerordnung mitgenutzt werden
Gruß
MK

Hallo,

da hier nicht geschrieben wird, in welchem Zusammenhang und woher nachstehende Zeilen stammen, kann ich nicht mal vermuten, was sie bedeuten.

mit freundlichem Gruß

P. Kunze

hallo,
d.h. das du das haus gekauft hast, mit der vereinbarung,oder?

lisa

Hier kann ich nicht entdecken, was Sie meinen. Wenn es diese Einrichtungen gibt, dann kann man sie mitbenutzen und ich denke, kostenfrei.

Bassauer

Moin,
das heißt, dass der Mieter die besagten Elemente nutzen darf, aber diese nicht ausschließlich ihm „gehören“, also kein exklusives Nutzrecht wie zB die Wohnung.
Die anderen Mieter etc., können diese Elemente ebenfalls nutzen:
Also der Stellplatz ist nicht dem einzelnen Mieter freizuhalten, sondern jeder nutzt diesen.

Die Art und Weise dieser gemeinsamen „Mitbenutzung“ wird durch eine (jeweilige) Benutzerordnung geregelt.

zB: Es gibt eine NUtzerordnung für den Stellplatz, in der könnte stehen, dass ein Fahrzeug längstens 24 h dort abgestellt werden darf, kein Hänger oder Wohnwagen, dass Autos dort nicht gewaschen werden dürfen oder ähnliches.

lg

PS: Wenn hilfreich, einfach mal bewerten :wink:

Hi,

das heißt, dass es für diese Einrichttungen jeweils eine eigene Benutzer-Ordnung gibt, die irgendwann mal von den Eigentümern erlassen (= gemacht) wurde. Und man darf diese Einrichtungen benutzen, wenn man sich an diese Benutzerordnungen hält.

Dafür muss man sie natürlich erstmal kennen. Die müssen irgendwo stehen, z.B. am Eingang oder als Anlage zum Mietvertrag. Falls Sie sie nicht finden können, fragen Sie den Vermieter danach.

Denn wenn man sie nicht kennt, auch nicht danach gesucht und nicht gefragt hat und dann dagegen verstößt, könnte der Grundsatz gelten: „Dummheit schützt vor Strafe nicht.“ :wink:

„Ordnung“ heißt in diesem Fall:
Die VERHALTENSREGELN, die in dieser Benutzerordnung drinstehen.

Wie schon die Vorschreiber gesagt haben, z.B. die Uhrzeiten, in denen man die Waschanlage nutzen darf. Oder dass man in der Garage keine brennbaren Dinge aufbewahren darf. Und so weiter, was halt drin steht.

Hallo Simone,

lesen Sie sich mal die Benutzerordnung der Einrichtungen genau durch.

Falls die Benutzung im Mietvertrag verankert ist und die Vergütung zur Nutzung klar daraus hervorgeht.

Unter Maßgabe versteht der V. wohl die Einhaltung der Gebrauchsanweisung , damit niemand Unfug anstellt.

Auch würde ich ein Auge auf die Nebenkostenaufstellung werfen, ob und wie viel da für wen verrechnet wird.

BG
hardy

Sie dürfen Einrichtugnn nutzen. Die Benutzerordnung müssen Sie aber nun selber mal durchlesen!

bei der fragestellung komm ich mich verarscht vor. ist doch eindeutig: fahrzeugstellplatz, garage und waschanlage dürfen lt benutzerordnung mit benutzt werden