die nachstehen aufgeführten einrichtungen dürfen nach maßgabe der benutzerordnung mitgenutzt werden, fahrzeugstellplatz, garage waschanlage
wer kann mir sagen was das bedeutet
danke im voraus simone häse
die nachstehen aufgeführten einrichtungen dürfen nach maßgabe der benutzerordnung mitgenutzt werden, fahrzeugstellplatz, garage waschanlage
wer kann mir sagen was das bedeutet
danke im voraus simone häse
das die einrichtungen, wenn die frei sind,garage stellplatz und waschmaschine mitbenutzt werden können
bitte
Hallo Simone,
das heißt, dass Du den Stellplatz oder die Garage benutzen darfst, aber Du musst Dich an die Regeln halten, die in der sogenannten „Benutzerordnung“ geschrieben sind.
Diese Regeln oder Vorschriften sind entweder dem Mietvertrag beigefügt oder sie sind öffentlich ausgehängt.
Gruß
Udo
das heisst nach meinem Verständnis, daß Du in die seperate (und ggfs. sich ändernde) Benutzerordnung sehen und Dich an die dort festgehaltenen Regeln halten musst um die benannten Einrichtungen zu nutzen.
Ein Hinweis auf die vom Mietvertrag unabhängig geführten Regelungen der Einrichtungen quasi …
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In Zeiten der Gratiskultur - Wem meine Antwort gefällt, der
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ich bin vermieter, kann ich die benutzerordnung auch jetzt noch neu schreiben.ich habe keine gemacht.die garage wurde einen freund überlassen kostenlos.mit abstimmung das ich sie selbst wieder benutzen will er sie räumt.er will weder was bezahlen noch sie räumen,und jetzt hat er mit seiner freundin eine wohnung bei mir gemietet,und sagt die garage gehört zur wohnung.was kann ich tun um wieder mein eigentum zu benutzen gruß simone und danke
Moin!
Maßgabe = im Detail:
Alternative Schreibweisen:
Schweiz und Liechtenstein: Mass
Worttrennung:
Maß, Plural: Ma·ße
Bedeutungen:
[1] Einheit, in der etwas gemessen wird
[2] genormter Gegenstand, mit oder an dem etwas gemessen wird; auch eine Norm im übertragenen Sinne, zum Beispiel für Moral
[3] Plural: gemessene Größe, auch in übertragenem Sinne für die „Kurven einer Frau“
[4] Abstufung einer Intensität
Herkunft:
aus Mittelhochdeutsch maze und mez (zu messen)
Synonyme:
[1] Maßeinheit
[2] Maßverkörperung
[3] Messwert, Abmessung, Daten
[4] Ausmaß, Grad, Umfang
Gegenwörter:
[4] in Massen, massenhaft
Unterbegriffe:
[1] Flächenmaß, Längenmaß, Raummaß, Versmaß
[2] Bandmaß, Maßband, Messband, Messbecher, Messlatte, Messschraube, Messstab, Messzylinder, Metermaß, Mikrometerschraube, Zollstock
[3] Körpermaß
Beispiele:
[1] Jedes Ding hat sein Maß und schließlich seine Grenzen. (Lateinisches Sprichwort: Ést modus ín rebús sunt certí dénique fínes.)
[1] Welches Maß soll man hier eintragen, Zoll oder Zentimeter?
[2] Nimm diesen Krug als Maß, in den geht genau ein Liter hinein.
[2] Ich finde es ungerecht, wenn du hier mit zweierlei Maß misst. Lüge ist Lüge, egal, welches Motiv ihr zugrundeliegt.
[3] Geben Sie bitte die Maße nach der Anleitung auf Seite 1 an, damit wir die Einbausauna in der richtigen Größe liefern können.
[3] Die Maße dieser Frau sind einfach umwerfend.
[4] Alkohol sollte man nur in Maßen genießen.
[5] In welchem Maß man ihn wirklich als Verbrecher bezeichnen kann, ist eher eine philosophische als eine juristische Frage.
Redewendungen:
in Maßen - in vernünftigen Grenzen, in gleichem Maße - gleichermaßen, ein gerüttelt Maß - eine ordentliche Portion, ohne Maß und Ziel - maßlos, ohne Maß und Verstand - völlig verwirrt, über alle Maße - sehr
Charakteristische Wortkombinationen:
[2] Maß anlegen
[3] etwas nach Maß kaufen, bestellen, liefern, Maß nehmen
[4] Maß halten, in Maßen, zu einem gewissen Maß
Abgeleitete Begriffe:
-mäßig
dermaßen, einigermaßen
maßgearbeitet, maßgebend, maßgeblich, maßgerecht, maßgeschneidert, maßhaltig, mäßig, maßlos, maßstäbig, maßstäblich, maßvoll
sich anmaßen, mäßigen, maßregeln, maßschneidern
Aufmaß, Bemaßung, Gardemaß, Maßanalyse, Maßangabe, Maßanzug, Maßarbeit, Maßbezeichnung, Maßeinheit, Maßeinteilung, Maßgabe, Maßhalteappell, maßhalten, Mäßigung, Maßkonfektion, Maßlieb, Maßliebchen, Maßlosigkeit, Maßnahme, Maßregel, Maßregelung, Maßreglung, Maßschneider, Maßstab, Maßsystem, Maßwerk, Maßzahl
Beispiel: Einrichtungen dürfen nach Maßgabe der Benutzerordnung mitgenutzt werden
Gruß
MK
Hallo,
da hier nicht geschrieben wird, in welchem Zusammenhang und woher nachstehende Zeilen stammen, kann ich nicht mal vermuten, was sie bedeuten.
mit freundlichem Gruß
P. Kunze
hallo,
d.h. das du das haus gekauft hast, mit der vereinbarung,oder?
lisa
Hier kann ich nicht entdecken, was Sie meinen. Wenn es diese Einrichtungen gibt, dann kann man sie mitbenutzen und ich denke, kostenfrei.
Bassauer
Moin,
das heißt, dass der Mieter die besagten Elemente nutzen darf, aber diese nicht ausschließlich ihm „gehören“, also kein exklusives Nutzrecht wie zB die Wohnung.
Die anderen Mieter etc., können diese Elemente ebenfalls nutzen:
Also der Stellplatz ist nicht dem einzelnen Mieter freizuhalten, sondern jeder nutzt diesen.
Die Art und Weise dieser gemeinsamen „Mitbenutzung“ wird durch eine (jeweilige) Benutzerordnung geregelt.
zB: Es gibt eine NUtzerordnung für den Stellplatz, in der könnte stehen, dass ein Fahrzeug längstens 24 h dort abgestellt werden darf, kein Hänger oder Wohnwagen, dass Autos dort nicht gewaschen werden dürfen oder ähnliches.
lg
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Hi,
das heißt, dass es für diese Einrichttungen jeweils eine eigene Benutzer-Ordnung gibt, die irgendwann mal von den Eigentümern erlassen (= gemacht) wurde. Und man darf diese Einrichtungen benutzen, wenn man sich an diese Benutzerordnungen hält.
Dafür muss man sie natürlich erstmal kennen. Die müssen irgendwo stehen, z.B. am Eingang oder als Anlage zum Mietvertrag. Falls Sie sie nicht finden können, fragen Sie den Vermieter danach.
Denn wenn man sie nicht kennt, auch nicht danach gesucht und nicht gefragt hat und dann dagegen verstößt, könnte der Grundsatz gelten: „Dummheit schützt vor Strafe nicht.“
„Ordnung“ heißt in diesem Fall:
Die VERHALTENSREGELN, die in dieser Benutzerordnung drinstehen.
Wie schon die Vorschreiber gesagt haben, z.B. die Uhrzeiten, in denen man die Waschanlage nutzen darf. Oder dass man in der Garage keine brennbaren Dinge aufbewahren darf. Und so weiter, was halt drin steht.
Hallo Simone,
lesen Sie sich mal die Benutzerordnung der Einrichtungen genau durch.
Falls die Benutzung im Mietvertrag verankert ist und die Vergütung zur Nutzung klar daraus hervorgeht.
Unter Maßgabe versteht der V. wohl die Einhaltung der Gebrauchsanweisung , damit niemand Unfug anstellt.
Auch würde ich ein Auge auf die Nebenkostenaufstellung werfen, ob und wie viel da für wen verrechnet wird.
BG
hardy
Sie dürfen Einrichtugnn nutzen. Die Benutzerordnung müssen Sie aber nun selber mal durchlesen!
bei der fragestellung komm ich mich verarscht vor. ist doch eindeutig: fahrzeugstellplatz, garage und waschanlage dürfen lt benutzerordnung mit benutzt werden