Mietrecht: Was ist Abnutzung?

Muß man bei Auszug aus der Mietwohnung Kratzer im Parkett (nicht tief) diesen erneuern oder abschleifen lassen? Wer entscheidet was gewöhnliche Abnutzung ist was nicht?

Hallo,

im Zweifelsfalle wird dies ein Gericht entscheiden. Ich denke hier ist einfach normaler Menschenverstand gefragt. Dass ich Parkett im Laufe seines Lebens eben Abnutzt und auch Gebrauchsspuren entstehen sollte jedem klar sein. Bezüglich der Abnutzung des Bodes kommt es auch auf die Mietzeit an. Wohne ich z.b. nur ein halbes Jahr in der Wohnung und der Parkettboden ist komplett vermackt, könnte man sehr wohl darauf schließen, dass diese nicht pfleglich behandelt worden ist.

Hat man das gleiche Ergebnis nach 20 Jahren Mietdauer, wird mit Sicherheit kein Gericht der Welt den Mieter zu Reperaturen verdonnern.

Ihr Frage ist leide nur sehr knapp gestellt, sodass ich die weiteren Umstände nicht beurteilen kann.

Liebe Grüße
Stephanie

Muß man bei Auszug aus der Mietwohnung Kratzer im Parkett
(nicht tief) diesen erneuern oder abschleifen lassen? Wer
entscheidet was gewöhnliche Abnutzung ist was nicht?

Eigentlich muss man das nicht. Leichte Kratzer gehören mit zum normalen Wohnverschleiss. Entscheiden tun das eigentlich die beiden Parteien, die bei der Wohnungsabnahme dabei sind (Mieter/Vermieter). Man sollte jedoch die Abnahme immer schriftlich protokollieren und jemanden „Neutrales“ (Nachbar, Freund, etc) mit dabeiholen. Sollte man keine Einigung erzielen, wäre ich sehr schnell bei einem Mieterschutzbund oder einem Anwalt (es sei denn, es sind Bagatellen).

Muß man bei Auszug aus der Mietwohnung Kratzer im Parkett
(nicht tief) diesen erneuern oder abschleifen lassen? Wer
entscheidet was gewöhnliche Abnutzung ist was nicht?

Meiner Meinung nach müssen Sie diese Kratzer nicht erneuern, die Frage ist aber auch wie lange sie zur Miete in dieser Wohnung waren . Der Vermieter kann ja nicht von Ihnen verlangen ständig nur in Socken und auf Samtpfötchen durchs Haus zu laufen.
Kann ihnen aber leider nicht die exakte Rechtssprechung zu dem Thema mitteilen, doch ich bin er Meinung sie müssen dies in keinem Fall erneuern, außer sie haben einen Hund der dort tiefe Kratzer reingemacht hat, dann sieht die rechtslage nicht so gut aus für Sie.

Muß man bei Auszug aus der Mietwohnung Kratzer im Parkett
(nicht tief) diesen erneuern oder abschleifen lassen? Wer
entscheidet was gewöhnliche Abnutzung ist was nicht?

Hallo,

im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte, was normale Abnutzung ist und was nicht. Üblicherweise wird jedoch gesagt, daß Kratzer (keine tiefen Rillen) nach einer gewissen Zeit nicht ausbleiben und „normal“ sind. Sind Sie jedoch erst vor einem halben Jahr eingezogen und das Parkett ist schon so stark zerkratzt wie man es eigentlich erst nach zehn Jahren erwarten würde, geht das über das übliche Maß hinaus. Es gibt also keine klare Definition und die Gerichte entscheiden auch immer mal wieder anders.

MFG Nine

Muß man bei Auszug aus der Mietwohnung Kratzer im Parkett
(nicht tief) diesen erneuern oder abschleifen lassen? Wer
entscheidet was gewöhnliche Abnutzung ist was nicht?

Moin Mobilworld,

zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich kann der Mieter für die „gewöhnliche“ Abnutzung des Fußbodens nicht vom Vermieter in Anspruch genommen werden.

Was noch gewöhnlich ist und was nicht, entscheidet im Zweifelsfall ein Amtsgericht oder auch ein Schlichter/Mediator.

Ergänzung aus Sicht eines Vermieters:

Aktuell hatte ich bei mir den Fall, dass ein Mieter auf einem abgeschliffenem Dielenboden einen Teppichboden mit beidseitigem Klebeband verlegt hatte. Bei Auszug des Mieters und nach Herausnahme des Teppichs mußte der Dielenboden komplett neu abgeschliffen werden, da das Klebeband anders nicht rückstands-/schadensfrei zu entfernen war. Die Haftpflicht des Mieters lehnte einen Haftpflichtschaden mit der Begründung der „gewöhnlichen Nutzung“ ab. Mein Anwalt riet von einer Klage ab, da die Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und nicht mehr gewöhnlicher Nutzung schwierig ist und zu diesem speziellen Fall kein Urteil vorliegt. Auch die Recherche im Netz brachte mich nicht weiter.

Dies zeigt die Schwierigkeit in solchen Fällen.

Die Frage wäre also m. E. wieviele Kratzer und wodurch sind sie entstanden?

Kratzer durch gelegentliches Möbelrücken? >>> wäre vermutlich „gewöhnlich“.

Eine Elefantenherde durch die Wohnung treiben oder den Kids in der Wohnung eine Sandkiste auf dem Holzfußboden einrichten >>>> nicht „gewöhnlich“.

Für den VM sind solche Fälle immer wieder ärgerlich. Die Herichtung eines Holzbodens ist aufwendig und teuer und wenn er dann den falschen Mieter in der Wohnung hat, kann dieser einen Boden innerhalb kürzester Zeit nahezu komplett ruinieren. Andererseits kann er auch von einem rücksichtsvollen Mieter nicht verlangen, den Boden wie ein rohes Ei zu behandeln. Abnutzung ist hier nun mal „systemimmanent“.

Aus meiner Sicht wird es für den Vermieter schwer, seinen „Anspruch“ durchzusetzen.
Aus Sicht des VM hilft da nur eins: den vorprogrammierten „Schaden“ gleich zu Beginn in die Miete einpreisen, was zur Folge hat, dass die Mieter aus Unkenntnis der tatsächlichen Kosten einer Immobilie wieder zeter und mordio ob der hohen Mieten schreien.

Meine Idee: Wenn Sie sich selbst ehrlich sagen können, dass es sich hier um gewöhnliche Abnutzung handelt, die Forderung des VM ablehnen. Hilfreich ist hier auch die Frage an sich selbst, ob man als „neuer“ Mieter diesen Holzboden gern übernehmen wollen würde oder ob der Boden einer dringenden Überarbeitung bedarf. Droht der VM mit der Kaution >>> Gerichtliches Mahnverfahren oder Anwalt/Mieterverein (igitt :wink: einschalten.

Wenn Sie selbst glauben, dass eine außergewöhnliche Abnutzung vorliegt, sollten Sie versuchen, mit dem VM einen „Vergleich“ zu finden.

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben und bitte um Verständnis für den Vermieterfrust, der hier etwas durchkommt. Jedes Ding hat halt zwei Seiten.

Mit freundlichen Grüßen
urknall75

Hallo Mobilworld,
leichte Gebrauchsspuren, auch oberflächliche Kratzer im Parkett gehören zu der normalen Abnutzung. Diese Abnutzung ist mit der Miete abgegolten, siehe BGB § 535.
Abschleifen oder erneuern ist also nicht für den Mieter zumutbar.
Gruß
fragmich46

Muß man bei Auszug aus der Mietwohnung Kratzer im Parkett
(nicht tief) diesen erneuern oder abschleifen lassen? Wer
entscheidet was gewöhnliche Abnutzung ist was nicht?

Hallo liebe FragerIn,

die Entscheidung, was normale Abnutzung ist fällt im Zweifelsfall ein Gericht. Um gut gewappnet in eine solche Auseinandersetzung gehen zu können, würde ich Fotos anfertigen lassen und zwei FreundInnen als Zeugen den Schaden begutachten lassen. Im zweiten Schritt würde ich dem Vermieter einen maximalen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung anbieten. Gruß Knarf

Hallo Mobilword,das hängt wohl von der Einstellung des
Hauseigentümers,und wie lange Du da wohnst ab.Eine
verbindliche Information kann ich Dir leider nicht
geben.Wende Dich bitte an den örtlichen Mieterverein
oder an die NRW-Verbraucherberatung.Mit freundlichen
Grüßen,karlhans35

Muß man bei Auszug aus der Mietwohnung Kratzer im Parkett
(nicht tief) diesen erneuern oder abschleifen lassen? Wer
entscheidet was gewöhnliche Abnutzung ist was nicht?

Hallo,
leider kann ich dazu keine verbindliche Info geben, würde allerdings erstmal dem Vermieter die Wohnung so zeigen und abwarten, ob er es als Abnutzung anerkennt, wenn nicht, einfach bei einer Verbraucherzentrale kostenlos nachfragen.