So einfach lässt es sich nicht beantworten.
Werktage im Sinne des Mietrechtes allgemein gibt es nicht.
Bei Kündigungen gilt: Eingang beim Vermieter bis zum 3.
Werktag des ersten Monates der Kündigungsfrist. Hier sind
Werktage Montag bis Freitag.
Gerade bei den Kündigungen ist dies eben nicht so. Hier gibt es, fällt der 1. auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag einmal den Sanmstag als Werktag und einmal gibt es den Samstag nicht als Werktag.
Bei Lärm durch Heimwerkerarbeiten dürfte sich diese
Eingrenzung nicht durchsetzen lassen, da diese naturgemäß
häufiger am Wochenende durchgeführt werden.
Werktag ist im Rahmen der Hausordnungen Montag bis Samstag.
Hallo Mietrechtler!
In unserer Hausordnung steht u.a. Lärmbelästigungen wie
Bohren, Hämmern, Sägen usw. sind nur werktags zw. 8-12 Uhr und
15-20 Uhr erlaubt.
Kann mir jemand helfen und sagen wie im Mietrecht „werktags“
definiert wird? Ist es Montag - Freitag oder zählt der Samstag
auch als Werktag?
Hinzuweisen ist jedoch, dass längere Störungen durch Umbauarbeiten oder gar durch Heimarbeit zu Mietmindeurngen führen können.
Bin auch dankbar für das Gesetz + Paragraphen, sollte es
irgendwo gesetzlich definiert sein!
Du solltest Dich in Deinem Fall direkt bei der Ortspolizeibehörde Deiner Stadt/Gemeinde informieren. Es müsste hier eine Satzung geben, die Ruhezeiten regelt. Zumindest wenn es zu Aussenlärm kommt, gibt es oft vom Gemeiderat Regelungen. Gesetzlich ist die Ruhestörung ab 22.00 Uhr geregelt.
Gruss Günter