Mietrecht wasser

hallo,
wohnen in einem mehrparteien wohnhaus.

wir müssen beide ziemlich früh aufstehen (4h-6h)

wenn man pech hat muss man das wasser länger laufen lassen 15min-45min!!! bis es endlich mal warm wird, heizung funktioniert aber…

was könnte man da rechtlich machen?

Da kann ich leider nichts dazu sagen. Wenden Sie sich doch mal an den Mieterbund.

Hi,
hatte mal das gleiche Problem. Um das zu ändern müsste die ganze Wasserversorgungsinstallation erneuert werden, leider denke ich nicht, dass der Vermieter hierzu verpflichtet ist,
MfG
Heiko

als erstes würede ich es dem Vermieter sagen er soll sich das doch mal anschauen oder der Hausmeister

Tut mir Leid. Mietrecht ist nicht mein Bereich.

LG,

Christine

Hallo, seht mal unter folgendem Link nach:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Unter Warmwasserversorgung sind einige Gerichtsurteile verzeichnet, die u.a. bei langem Wasserlaufen-lassen eine Mietminderung von 10% veranschlagen. Dies mal vorab.-
In den Standard-Mietverträgen ist z.B. die Heizungstemperatur explizit geregelt: die Heizung muß eine Heizleistung von 20 Grd C ergeben. Solch ein Bezug fehlt bezüglich des Warmwassers. Daher gilt juristisch das „Maß aller billig und gerecht denkenden Menschen“. Im Klartext: bei einer 15-45minütigen (!!!) Vorlaufzeit, bis Warmwasser kommt, würde jeder normale Mensch sagen, daß dies entschieden zuviel ist. Diesem schließt sich der Gesetzgeber an und erklärt daher, daß eine Mietminderung von 10% gerechtfertigt ist- nicht, um dem Vermieter eins auszuwischen, sondern um die hohen Wasserkosten, bzw. Stromkosten, wenn ersatzweise elektrisch aufgeheizt wird, aufzufangen.-
Ich rate Ihnen folgendes: 1.Schreiben Sie den Sachverhalt Ihrem Vermieter und bitten ihn um Beseitigung dieses Mietmangels. 2. Setzen Sie hierfür eine Frist (2-3 Wochen) und kündigen an, danach die Miete um 10% zu reduzieren, falls nichts geschehen ist. Machen Sie eine Kopie des Schreibens für sich selbst; der Vm soll die Kopie abzeichnen „erhalten am…/Unterschrift“ oder Sie senden ihm einen Einschreibebrief. 3. Meiner Meinung nach sehr wichtig: Sagen Sie dem Vm, daß eine Mietminderung nicht gegen ihn persönlich gerichtet ist, sondern um die (unnötigen) Mehrkosten auszugleichen.—
Gruß, Achim

Hallo,
ich würde mit den anderen Nachbarn sprechen, wahrscheinlich ist das bei denen genauso, wenn die Heizung für das ganze Mehrfam.haus ist.
Evtl. ist die Heizung nicht richtig eingestellt.
Auf jeden Fall zusammen, mit anderen Mietern Druck auf die Vermieter machen. Wenn das weiter so geht, ist evtl. eine Mietminderung drin - wenn die Miete nicht schon unerhört billig ist.
Danke
Grüße
Jürgen Hipp

Hallo, guten Tag
Sie können dem Vermieter eine Mietkürzung androhen.
mit freundlichen Grüßen a.g.