Hallo, trotzdem vielen Dank für deine Nachricht.
Liebe Grüße
Hallo, danke für deine Antwort.
Liebe Grüße
Hallo Gaggel,
Dein Vater ist verstorben am 31.05.2010
Schlüsselübergabe war am 08.07.2010
Die Abrechnung berechnet vom 01.07.10 - 30.06.11
Am 08.07.2010 endet Deine Verpflichtung zu zahlen,
sowohl für die Grundgebühren (anteilig), als auch für den Verbrauch.
Was ist an Wasser verbraucht worden zwischen dem 31.05.2010 und 08.07.2010? Putzwasser?
Bezahlt werden muss allerdings eine Zwischenablese am 08.07.2010 zur Feststellung des Verbrauchs bis zum 08.07.2010 (gilt ebenfalls für die Heizungszähler).
*winke - philine
Hallo:smile:
Ihr habt den Schlüssel am 8.7.2010 abgegeben ? Wurde das schriftlich festgehalten das die Schlüssel übergeben wurden ? Wenn ja wäre nur eine Wassserabrechnung bis zum 8.7.2010 rechtens.
Grüße
Petra
Hallo Petra, danke für deine Antwort, aber woher hast du diese Information? Wäre super, wenn du mir das mitteilen könntest.
Liebe Grüße
Gaggel
Hallo Philine, danke für deine Antwort, aber leider ist am 08.07.10 kein Verbrauch abgelesen worden. Ein Verbrauch wird durch den Vermieter nur dann abgelesen, wenn ein Wasserzwischenzähler in der Wohnung verhanden ist. Mein Schwiegervater hatte aber keinen Wasserzwischenzähler in seiner Wohnung.
Liebe Grüße
Gaggel
Hallo Gaggel,
wenn keine Zwischenablese erfolgte, braucht diese auch nicht bezahlt zu werden.
Die Allgemeinkosten vom 01.07. bis 08.07. wirst Du bezahlen müssen.
Einen reinen Wasserverbrauch würde ich bestreiten, da Dein Schwiegervater zu dem Zeitpunkt schon seit mehreren Wochen verstorben war.
Da soll man Dir mal das Gegenteils beweisen …
*winke - philine
Hallo Philine, es ist nett von dir, dass du dich noch einmal gemeldet hast. Ich sehe die Angelegenheit eigentlich genauso wie du und meine auch, dass der Wasserverbrauch lediglich bis zum 08.07.10 berechnet werden dürfte. Ich glaube aber, dass der Vermieter auf anteilige Kostenübernahme bis zum Ende des Mietverhältnisses (31.08.10) beharrt.
Liebe Grüße
Gaggel
Hallo wieder 
Nun das sagt allein schon das Rechtswesen aus. Man kann keinen Verbrauch verursachen wenn man NICHT mehr in der Wohnung lebt und auch keinen Schlüssel mehr hat. Das gleiche wird dir jeder Rechtsanwalt bestätigen 
Grüße
Petra
Hallo Petra,
vielen Dank, dass du dich noch einmal gemeldet hast.
Aufgrund deiner Antwort werde ich dann mal mein Glück versuchen und beim Vermieter die Richtigkeit der abgerechneten Kosten anzweifeln. Ich hoffe es klappt.
Viele liebe Grüsse
Gaggel