Mietrecht Wasserkostenabrechnung

Hallo, mein Vater ist am 31.05.2010 verstorben.Er bewohnte eine Mietwohnung mit fünf weiteren Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus.Die Wohnung wurde fristgerecht zum 31.08.2010 gekündigt, wobei die Wohnungsabnahme zum 08.07.2010 erfolgte und gleichzeitig sämtliche Wohnungsschlüssel an den Vermieter übergeben wurden. Am 28.10.2011 erhielt ich seine Wasserkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 01.07.2010 bis 30.06.2011. Die Umlage der Wasserkosten erfolgt nach m². Bei der Berechnung der Wasserkosten wurde der Wasserverbrauch meines Vaters anteilig bis zum 31.08.2010 berechnet, obwohl nach der Abgabe der Wohnungsschlüssel, am 08.07.2010, keine Entnahme von Wasser aus seiner Wohnung mehr möglich war. Ist diese Berechnung der Wasserkosten bis zum 31.08.2010 richtig oder hätte sein Anteil lediglich bis zum 08.07.2010 anteilig berechnet werden dürfen.

Die Berechnung bis zu diesem Zeitpunkt (MV-Ende) ist rechtens.

mfG
virages

Hallo,
sie sind bis zum en´de des mietverhältnisses für die nebenkosten verantwortlich. da die abrechnung nach qm erfolgt kann als bis zum 31.08. berechnet werden. bei Zählerablesung bis zum Zählerstand. Grüsse Michael

Man hätte die Wasserzähler bei Wohnungsübergabe ablesen und notieren sollen.

um nun nachzuweisen wieviel wasser bis zum ende des monats verbraucht wurde ist wohl nicht möglich.
man kann versuchen das anteilig auszurechnen, und dann dem vermieter unterbreiten.

Danke für die schnelle Antwort, Sie haben mir sehr geholfen

Die Berechnung bis zu diesem Zeitpunkt (MV-Ende) ist rechtens.

mfG
virages

Danke für Ihre schnelle Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.Liebe Grüsse

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.Liebe Grüße

Hallo,

ich habe mich erst vor Kurzem angemeldet und bin auch nur als Interessierte registriert, weshalb ich Ihre Anfrage leider nicht beantworten kann.

Hallo,

die Berechnung an sich ist so schon richtig, wenn die Wohnung leer stand. Sie bzw. Ihr Vater waren ja Mieter bis zum 31.08. Anders sähe es aus, wenn die Wohnung nach der Übergabe am 08.07. direkt weitervermietet worden wäre. Dann dürfte man Ihnen natürlich nur das Wasser bis zum dem Zeitpunkt in Rechnung stellen, bis der Nachmieter eingezogen ist.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,
meiner Meinug nach (ich bein kein Anwalt) ist das so rechtens, denn der Mietvertag endet ja erst zum 31.08.2011. Solltest Du allerdngs nachweisen können (beispielsweise anhand des Wasserstands den du bei der Übergabe abgelesen hast), das nach der Übergabe noch Wasser verbraucht wurde, dann kannst du das natürlich munieren.
In diesem Sinne
Gruß, Daylighter

Guten Morgen Gaggel,

wenn ich das richtig im Kopf habe, dann muß der Wasserverbrauch, wenn kein separater Zähler vorhanden ist, nach den Anzahl der Personen berechnet werden, die in der Wohnung leben. Weiterhin ist es davon abhängig, wie lang jemand Wasser entnimmt, sprich in der Wohnung lebt. Für die Berechnung des Anteiles Deines Vaters ist also zunächst auszurechnen, wie hoch der monatliche Wasserverbrauch pro Person im Haus gewesen ist. Das kann man so errechnen:
Anzahl der im Haus lebenden Personen mal Anzahl der Wohnmonate ( z.B. 3 x 12 = 36 + 1 x 6 = 6 = 42 Mon.)
Gesamtverbrauch geteilt durch 42 x 6 oder x 36.
Eine andere Form der Abrechnung ist, soweit mir bekannt, nicht zulässig und führt dazu, dass nicht bezahlt werden muß, solange die Abrechnung nicht korrekt ist.
Also am besten selber nachrechnen und dann das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Es wird sicher einen für beide Seiten gangbaren Weg geben.
Viel Glück und Grüße, Hubert Steiger.

Hallo gaggel,

nach meinem Wissen erstrecken sich Abrechnungszeiträume
für Heizkosten oder wie in deinem Fall für Wasserkosten bis zum Ende eines Mietverhältnisses, bei dir also bis zum 31.08.2010. Um sicher zu gehen, solltest du aber mit dieser Angelgenheit zu einem Fachanwalt für Mietrecht bzw. zu einem Mieterverein gehen. Dort kann dir rechtsverbindlich geholfen werden.Solltest du im günstigsten Fall auch noch über eine Mietrechtsschutz-
versicherung verfügen, entstehen dir ggf. geringere bzw. gar keine Zusatzkosten.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo, trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe.
Liebe Grüße

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.
Liebe Grüße

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
Liebe Grüße

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
Liebe Grüße.

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
Liebe Grüße…

Hallo gaggel,

vielen Dank für ihre Antwort. Ich freue mich, daß ich Ihnen helfen konnte. Einen erfolgreichen Abschluß in dieser Angelegenheit wünscht

bustobaer

hallo da bin ich leider kein experte, aber ich denke da der mietvertrag bis 31.08. gelaufen ist und das wasser ja nach qm und nicht exakt nach verbrauch berechnet wurde kann der vermieter das so machen. im sommer bezahlt man ja auch anteilig heizkosten, obwohl die heizung aus ist. aber wie gesagt, das kann auch falsch sein. vielleicht nochmal beim vermieter nachfragen und darauf hinweisen, das die übergabe ja schon viel eher war ob er das nicht bei der berechnung berücksichtigen kann.
gruß koni

Hallo,
der Vertrag lief bis zum 31.08. und damit sind anteilige Nebenkosten fällig. Es sei denn… ihr hättet einen Aufhebungsvertrag zu 08.07. gemacht. Damit hätte dich der Vermieter vorzeitig aus dem Vertrag gelassen.
Viele Grüße
Llissy