Mietrecht; Welche Dienstleistungen darf ein Handwerker ausüben?

Der Vermieter hat einige Mietobjekte und einen Handwerker für alle anfallenden Aufgaben beauftragt. D.h., dieser repariert die Rollläden, verlegt Teppiche o.ä., wartet die Badentlüftung, repariert die Toilettenspülung, bringt neue an, kümmert sich um die Heizung und und…

Inwiefern ist das mietrechtlich ok? Ich dachte, es müssten für die diversen Bereiche jeweils fachliche Handwerker zuständig sein.

Unklar ist, ob der HW bei dem Vermieter angestellt oder freiberuflich tätig ist.

Was hat das denn mit Mietrecht zu tun?
Nichts!
Noch kann der Mieter dem Vermieter nicht vorschreiben welches Fachgewerk der für die Instandhaltung seiner Mietobjekte beschäftigen darf.
Solange der Handwerker seine Repararturen so ausführt, dass das zu Reparierende auch wirklich repariert ist, kann das doch jedem Mieter vollkommen egal sein wer das macht und da hat er oder sie auch keinerlei Mitspracherecht. ramses90

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Nein.

Der Vermieter sucht den Dienstleister aus. Für den ganzen Kleinkram macht ein Allrounder Sinn, für Strom wird er aber sicher einen Elektriker beauftragen.

Gruß,
Steve

Mietrechtlich ist das doch egal wer die nötige Reparatur/Wartung durchführt. Hauptsache es wird gemacht und ist nachher in Ordnung.

Dass bestimmte Tätigkeiten Auflagen an die Qualifikation („Meisterpflicht“) stellen stimmt. Das wären z.B. Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser und Heizung. Hier geht es in erster Linie um die Sicherheit.
Aber untergeordnete Arbeiten darf auch ein Hausmeisterdienst ausführen.
Die von Dir genannten Beispiel unterliegen keiner Meisterpflicht und dürfen von jedem ausgeführt werden, der es anbietet und kann.

MfG
duck313

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Übrigens auch vom Mieter selber. Wenn der kann und will.

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