wir wohnen in ein 2 familienhaus ,zu dem haus gehört ein garten von ca 2000qm .im mietvertrag steht das er zur allgemeinnutzung ist ,aber wir nutzen ihn alleine weil ausser uns nur noch eine 85 jährige frau mit im haus wohnt ,im mietvertrag steht das der/die mieter für den erhalt des gartens auf eigene kosten aufkommen müssen ,soweit so gut ,aber ist es meine aufgabe alle geräte zu kaufen ?? wie z.b ein häcksler -heckenscheere -kettensäge usw (mittlerweile habe ich das schon gekauft ,der garten muss ja gemacht werden )ausserdem gehört zu dem garten ein teich der hat ein volumen von ca 30000 liter ,wo wir die wohnung übernommen haben war es nur ein stinkender tümpel mit vielen toten fischen drin ,aber der vermieter wollte das der teich erhalten bleibt , mittlerweile habe ich einige tausend euro in den teich reingesteckt ( alleine schon 1500€ für filteranlagen )
heute ist noch ein problem dazu gekommen wir haben ein riesiges wespennest entdeckt genau da wo die filteranlage steht ,momentan kann ich nicht an die anlage um sie sauber zu machen , wer muss für den einsatz eines imkers bzw schädlingsbekämpfer aufkommen ?? der mieter oder vermieter ,ich habe keine ahnung was sowas kostet
wir wohnen in ein 2 familienhaus ,zu dem haus gehört ein
garten von ca 2000qm .im mietvertrag steht das er zur
allgemeinnutzung ist ,aber wir nutzen ihn alleine weil ausser
uns nur noch eine 85 jährige frau mit im haus wohnt ,im
mietvertrag steht das der/die mieter für den erhalt des
gartens auf eigene kosten aufkommen müssen ,soweit so gut
,aber ist es meine aufgabe alle geräte zu kaufen ?? wie z.b
ein häcksler -heckenscheere -kettensäge usw (mittlerweile habe
ich das schon gekauft ,der garten muss ja gemacht werden
)ausserdem gehört zu dem garten ein teich der hat ein volumen
von ca 30000 liter ,wo wir die wohnung übernommen haben war
es nur ein stinkender tümpel mit vielen toten fischen drin
,aber der vermieter wollte das der teich erhalten bleibt ,
mittlerweile habe ich einige tausend euro in den teich
reingesteckt ( alleine schon 1500€ für filteranlagen )
heute ist noch ein problem dazu gekommen wir haben ein
riesiges wespennest entdeckt genau da wo die filteranlage
steht ,momentan kann ich nicht an die anlage um sie sauber zu
machen , wer muss für den einsatz eines imkers bzw
schädlingsbekämpfer aufkommen ?? der mieter oder vermieter
,ich habe keine ahnung was sowas kostet
Hallo,
Wespen sind keine Schädlinge! Lassen Sie die da wo sie sind, im September sterben die meisten ab. Von alleine. Kostet nichts. Und alle Ihre Investitionen in die „Miet“-Sache sind Ihr eigener Vergnügen, der Vermieter wird IHnen dafür keinen Cent zurückzahlen.
mfg
AG
im mietvertrag steht das (der Garten) zur
allgemeinnutzung ist ,aber wir nutzen ihn alleine weil ausser
uns nur noch eine 85 jährige frau mit im haus wohnt ,im
mietvertrag steht das der/die mieter für den erhalt des
gartens auf eigene kosten aufkommen müssen ,(…)
Hallo Wolfgang,
bezüglich der Kostenübernahme wäre ein Zitat des entsprechenden Mietvertragspassus hilfreich.
Gerade bei festgeschriebener Allgemeinnutzung sollten die Kosten f. Geräte u. Materialien vom VM getragen werden - wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Wenn Du Spaß an dem Garten hast, würde ich auf eine Zusatzvereinbarung zur Alleinnutzung bestehen. Stirbt Eure Nachbarin, mußt Du andernfalls einen Nachmieter in dem Garten durch Dich gepflegten Garten dulden.
MfG
virages
PS: Hast Du schon mal über die mißbräuchliche Nutzung einer Mikrowelle nachgedacht?
hallo…, da würde ich dem Vermieter mitteilen, dass sie den Garten aus diesen Gründen nicht mehr weiternutzen möchten. Die Argumentation im Vertrag kann so ausgelegt werden, dass sie nutzen können, aber nicht müssen. Somit ist es ihnen freigestellt, ob sie investieren, oder nicht. Selbstverständlich bedeutet der selbstständige Erhalt auch, dass alle Geräte auf eigene Kosten zu beschafft sind.
Sollte danach der Vermieter die Verantwortung zur Pflege übernehmen, kann er selbstverständlich Teile seiner Kosten danach auf die Nebenkosten umlegen, aber nur die notwendigsten. Hier liegt es nun in ihrer Entscheidung, ob sie den Garten weiterhin nutzen wollen, oder nicht. Der Teich ist nicht notwendig und sollte der Vermieter pflegen, da es ja sein eigener Wunsch ist diesen zu erhalten.
Umlegbar ist nur die Rasen- Baum/Strauchpflege, alles weitere geht ihnen nichts an.
für die Schädlingsbekämpfung muß der Vermieter aufkommen. Das sind auch keine dramatischen Kosten. Hinsichtlich der Gartengeräte bin ich unsicher. Ich denke, daß der Mietvertrag eindeutig ist, wenn dort steht, daß der Mieter den Garten auf eigene Kosten erhalten muß. Allerdings gilt das für den ERHALT und nicht für die Sanierung, wozu ich den Einbau einer Filteranlage eher zählen würde als zum bloßen Erhalt. Ich meine, daß sich ERHALT auf solche Dinge wie Rasenmähen, Gießen u.ä. beschränken dürfte. Ebenso muß berücksichtigt werden, daß Du nicht alleiniger Mieter bist. Auch wenn die andere Mitbewohnerin den Garten nicht nutzt, ist sie ebenso zum Erhalt verpflichtet. Selbst wenn sie das aus Altersgründen nicht kann, darf das nicht zu Euren Lasten gehen. Da muß der Vermieter eine Regelung finden.
Hallo, der Vermieter muß normaler weise alle geräte und Materialien die zur ordnungsgemäßen Gartenarbeit anfallen stellen. Die Kosten für die Materialien darf er soweit mir bekannt ist auf die Nebenkosten umrechnen. Die Geräte gehöhren meinens wissen zur Gebäudeausstattung.
Wenn sie soviel stunden in die gartenarbeit stecken, kann der vermieter einen teil davon als Hausmeisterstunden dem Anderen Mieter berechnen. Ich würde mit dem Vermieter sprechen und zu einer Einigung kommen. Es kein keiner verlangen tausende in einen garten und teich zu investieren.
Eine Wespennest entfernung oder ausräucherung kostet zwischen 70 u. 120 € ca. die Kosten wären dann auf beide MIetparteien umzulegen.
Moin Wolfgang,
leider kann ich dir dazu nichts konkret sagen. Ich würde dir empfehlen, einfach mit einem Anwalt zu sprechen, diese Erstgespräche sind in aller regel kostenfrei und du hast den Vorteil, das du in einem möglichen Rechtsstreit gleich den richtigen AP von Anfang an hast.
Hallo,
der Vermieter muß dafür aufkommen. Es kann aber sein das er die Kosten auf die Mieter unlegen darf. Weil es die Besetigung von Ungeziefer ist.Schaut mal bei Google
nach.
Empfänger: 2meeris
Re: mietrecht wer muss für die gartengeräte aufkommen?
hallo,
vorab mal: Sie, insoweit sie nur zur Pflege dienen.
z.Vgl. Ihre Mietwohnung z.B. hat Ihnen der Vermieter gegen eine Mietzahlung zur Nutzung überlassen. Selbige müssen Sie pflegen und gemäss Mietvertrag und Mietrecht „in Schuss“ halten. Also einen Staubsauger zur Pflege kaufen Sie. Aber alle Massnahmen die zum Erhalt der Mietsache fällig sind, sind Vermietersache.
Logisch gesehen verhält es sich mit dem Garten genauso. Da er wie Garagen nicht automatisch dem gleichen Mietrecht unterliegt wäre es wichtig, dass er im Mietvertrag oder einer Anlage mit Rechten und Pflichten explizit aufgeführt ist. auch nachträglich. Unterschieden werden sollte zwischen Pflege und Erhalt. Die Grenze ist fließend. Also ein neuer Baum/Busch sind meiner Meinung nach Vermieterkosten. Ebenso das Entfernen ganzer Pflanzen. Das Rasenmähen, Laub etc ist Nutzersache, wobei ja anscheinend noch nicht feststeht ob Sie „richtig“ und alleiniger Nutzer=Mieter des Gartens sind.
Frage:Verteuert denn die Nutzung des Gartens Ihre Mietzahlung?
Wenn nicht, halte ich eine Übernahme der Pflegekosten im Gegenzug für die Gratis Nutzung für angemessen. Nur über die Höhe sollten Sie sich einigen. Also einen Grenzwert sollten sie in der Anlage zum Mietvertrag schon festlegen und am Besten eine Tabelle der eingeschlossenen Leistungen (die sie ja inzwischen gut kennen) mit aufnehmen. Gerätschaften zur Pflege müssten Sie also selbst kaufen, so wie wenn Ihnen der Garten auch gehören würde. Sie sollten ev. für den Auszug eine Übernahme der Geräte und eine Ablösesumme (%) vereinbaren. es sein denn Sie wollen die Geräte für einen anderen Garten mitnehmen.
Unklar ist nun, ob Sie de alleiniger Nutzer Mieter des Gartens sind oder ob sich die andere Mieterin beteiligen sollte. das ist wieder eine Mietvertragssache. Ob sie ihn dann nutzt oder nicht, ist ihre Sache. Hat sie ein Nutzungsrecht (quasi Miete) sollten Sie mit ihr über Ihre Leistungen reden, die Sie für sie miterledigen (rechnerisch 50%).
Ihr beipielhaft aufgeführten Arbeiten und Investionen lassen aber vermuten, dass Sie bereits viel in den Erhalt der Sache also in die Substanz gesteckt haben, was im Vergleich bei einer Mietsache Vermietersache=Eigentümersache wäre. Somit sollte der Vermieter=Eigentümer froh sein und Ihnen bei den Neuverhandlungen (s.o.) entgegenkommen.
Übrigens: ich kenne die Ortslage nicht, aber wenn die Insekten Sie nicht als Bedrohung empfinden, kann das „Zusammenleben“ auch gut gehen. Es sei denn Sie müssen das Nest entfernen, um an etwas dran zu kommen. Hier gabs mal auf der Kompostanlage der Gemeinde in einem Wärterhäuschen (1x1m) im Dachgebälk ein Hornissennest, weils so schön ruhig und trocken war. Das klappte bestens. Vom Gefühl her würde ich sagen - ist eine Pflegesache – eine Lösung zu finden wäre also Ihr Problem. Ich würde mal im Internet checken, was Sie bis zu welcher Grösse und Sorte der Tiere selbt tun dürfen oder können und was nicht.
Ich hoffe ich konnte ein bischen helfen
Gruß
microrman
ich danke erst mal vorab für die vielen antworten ,hätte nicht gedacht das einige leute doch so umfangreich antworten ,dafür noch mal vielen dank
im mietvertrag steht der garten rund ums haus als nutzung drin er wierd aber nicht in der miete berücksichtigt (dafür ist die kaltmiete sowieso schon zu teuer wir kommen aus duisburg der garten wird wohl von meiner sicht aus gesehen zwar nicht namentlich in der kaltmiete erwähnt aber ich habe erfahren das die alte dame die noch mit im haus wohnt 200€ weiniger an kaltmiete zahlt (für die selbe qm anzahl ) aber ich habe die miete so akzeptiert wie man sie mir im märz angeboten hat .
ich habe am sonntag noch ein imker angerufen der auch abends noch gekommen ist ,er hat irgend ein zeug in den bachlauf reingesprüht ,er hat aber sofort gesagt das er wohl noch 2 mal kommen muss ,der bachlauf ist im inneren so verwinkelt das er das nest erst gar nicht sehen konnte ,am gestrigen montag war er dann zum zweiten mal da und hat wieder was reingesprüht ,die wespen sind zwar deutlich weniger geworden aber er muss donnerstag noch mal kommen der ganze einsatz kostet mich bzw hat bisher 120€ gekostet.die wespen müssen weg erstens weil sie sehr agressiv sind (wir konnten sonntag nicht mehr in den garten,wir sind sofort atackiert worden ) und zweitens haben wir kleine kinder die im garten spielen und drittens komm ich nicht mehr an meine filteranlage dran
bei der frage ob ich die geräte kaufen muss meinte ich nur die maschienen (die sind ja leider am teuersten )ich meine nicht irgendwelche schaufenl haken rosenschere oder weis der teufel noch alles ,ich meine nur die maschienen (rasenmäher benzin -heckenschere häcksler kettensäge usw )für mich stellt sich auch noch die frage wie weit ich auf bäume rumkrakseln muss um äste abzuschneiden (ich hatte schon einmal mit der kättensäge im baum gehangen ,ich muss sagen ich hatte mit dem ding in der hand ein mulmiges gefühl )
ich danke erst mal vorab für die vielen antworten ,hätte nicht gedacht das einige leute doch so umfangreich antworten ,dafür noch mal vielen dank
im mietvertrag steht der garten rund ums haus als nutzung drin er wierd aber nicht in der miete berücksichtigt (dafür ist die kaltmiete sowieso schon zu teuer wir kommen aus duisburg der garten wird wohl von meiner sicht aus gesehen zwar nicht namentlich in der kaltmiete erwähnt aber ich habe erfahren das die alte dame die noch mit im haus wohnt 200€ weiniger an kaltmiete zahlt (für die selbe qm anzahl ) aber ich habe die miete so akzeptiert wie man sie mir im märz angeboten hat .
ich habe am sonntag noch ein imker angerufen der auch abends noch gekommen ist ,er hat irgend ein zeug in den bachlauf reingesprüht ,er hat aber sofort gesagt das er wohl noch 2 mal kommen muss ,der bachlauf ist im inneren so verwinkelt das er das nest erst gar nicht sehen konnte ,am gestrigen montag war er dann zum zweiten mal da und hat wieder was reingesprüht ,die wespen sind zwar deutlich weniger geworden aber er muss donnerstag noch mal kommen der ganze einsatz kostet mich bzw hat bisher 120€ gekostet.die wespen müssen weg erstens weil sie sehr agressiv sind (wir konnten sonntag nicht mehr in den garten,wir sind sofort atackiert worden ) und zweitens haben wir kleine kinder die im garten spielen und drittens komm ich nicht mehr an meine filteranlage dran
bei der frage ob ich die geräte kaufen muss meinte ich nur die maschienen (die sind ja leider am teuersten )ich meine nicht irgendwelche schaufenl haken rosenschere oder weis der teufel noch alles ,ich meine nur die maschienen (rasenmäher benzin -heckenschere häcksler kettensäge usw )für mich stellt sich auch noch die frage wie weit ich auf bäume rumkrakseln muss um äste abzuschneiden (ich hatte schon einmal mit der kättensäge im baum gehangen ,ich muss sagen ich hatte mit dem ding in der hand ein mulmiges gefühl )
sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Meines Wissens sind Mieter sind nur für kleinere Gartenarbeiten zuständig, falls IM MIETVERTRAG nichts anderes vereinbart wurde. D.h. rein rechtlich musst Du nur den Rasen mähen und Unkraut jäten, alles andere ist Sache des Vermieters.
Alles Gute!