Hallo zusammen,
angenommen in einer Mietwohnung geht nach Jahren der Benutzung durch unsachgemäßen Einbau eine Glastür kaputt. Sie zerspringt spontan und es ist nachweislich niemand in der Wohnung zum Zeitpunkt des Schadens. Auch ein Luftzug oder andere Ursachen können ausgeschlossen werden. Wahrscheinlich hat sich über die Jahre ein Scharnier gelöst, daraufhin hat sich Spannung im Glas aufgebaut und das Glas musste platzen.
Ein Anspruch gegen den Monteur kann nicht mehr geltend gemacht werden.
Nun zur Frage: Trägt der Mieter oder der Vermieter die Kosten für die neue Glastür?
Dies ist eine rein hypothetische Frage, ich brauche aber handfeste Argumente für eine Diskussionsrunde und muss entweder die Mieter- oder die Vermieterseite bedienen.
Vielen Dank und viele Grüße